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RSF
Radikal-Soziale Freiheitspartei Parteiprogramm (Sofortprogramm) |
 
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Sofortprogramm für die Neuordnung des Geld- und Finanzwesens und die Schaffung einer freien Wirtschaft in Deutschland
 
Vorwort
 
Die bitterste Wahrheit ist wohltätiger als die süßeste Illusion.
 
Der frivole Versuch, die im ehrlichen Wettstreit errungene Größe des deutschen
Volkes durch Verführung und Terror zum überheblichen Weltherrschafts-Anspruch zu
steigern, hat uns in eine verzweifelte Lage gebracht. Nur die kälteste Entschlossenheit, aus den unabänderlichen
Tatsachen ohne Zaudern die für Deutschlands Wiederaufbau unumgänglich notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen, kann den vom Kriege
hinterlassenen wirtschaftlichen Zustand überwinden
Unsere Wohn- und Werkstätten sind zerbombt, unsere Bahnen und Brücken gesprengt, unsere
Wälder gelichtet, unsere Straßen verwahrlost, unsere Verkehrsmittel verbrannt und verrottet. Die Ersparnisse aber, mit denen dieses
reale Volksvermögen einst geschaffen wurde, stehen in voller Höhe zu Buche. Die
seit 1933 neu entstandenen Guthaben sind zumeist gar nicht erst in realen Werten angelegt, sondern zur
"stillen" Kriegsfinanzierung gebraucht, d. h. in Dinge verwandelt worden, die von vornherein
dazu bestimmt waren, zu zerstören und zerstört zu werden.
Das gleiche Mißverhältnis, das auf diese Weise zwischen dem Real- und dem
Nominal-Vermögen entstanden ist, besteht auch zwischen dem Waren- und
Geldangebot. Dadurch, daß ein Zweig der deutschen Wirtschaft nach dem
anderen dem "zivilen Sektor" entzogen und in den Dienst des Krieges gestellt
wurde, ist der Warenmarkt auf einen Bruchteil eingeengt worden. Die im
Dienste der Kriegsfinanzierung stehende Notpresse aber hat zur gleichen Zeit
den Bestand an umlaufendem Bargeld auf das Zwanzigfache erhöht.
Die Verteilung dieser Bargeldmenge auf die Bevölkerung ist zur Zeit so
ungleichmäßig wie nie zuvor. Während die werktätige Bevölkerung zumeist
nicht über größere Barmittel verfügt als in der Vorkriegszeit, ärmere Menschen
oft aber nicht einmal über die zum Kauf der rationierten Lebensmittel notwendigen,
lagern bei Geldhamsterern, Schwarzhändlern und ehemaligen Kassenführern der Wehrmacht- und
Partei-Organisationen Bargeldbestände, die vielfach in die Millionen gehen.
In einer freien Wirtschaft hätte die verantwortungslose Geldvermehrung zum Ansteigen aller Preise,
also zur echten Inflation geführt. Lediglich die Unterdrückung des freien Marktausgleichs
durch polizeiliche Zwangsmaßnahmen hat die Folgen der inflationistischen Geldpolitik des
Dritten Reiches bisher nicht zum Ausbruch kommen lassen. Der "Kaufkraft-Ueberhang" ist
durch Höchstpreise mühsam abgestützt worden. Damit aber ist an die Stelle der auf dem
persönlichen Nutzen aufgebauten Geldwirtschaft die Zwangswirtschaft getreten. Durch bürokratische
Verteilung, Ablieferungszwang, Betriebskontrollen und Zwangsarbeit muß die Wirtschaft
mühsam in Gang gehalten werden.
Der Zwang ist der schlechteste Wirtschaftslenker. Das gilt für Zeiten besonderer Not
noch mehr als für normale Zeiten. Denn unter keiner Bedingung arbeitet der Mensch so eifrig,
gründlich und umsichtig wie für den unmittelbaren eigenen Vorteil. Wer im Widerspruch zum
Interesse durch behördliche Verordnung dazu angehalten werden muß, seine Waren abzuliefern, tut
dies nur widerwillig und hält soviel zurück, wie er kann. Wenn das Vertrauen zum Gelde
geschwunden ist, spart man nicht mehr in Geld, sondern in Sachgütern. Die Material- und
Warenbestände werden zur Sparbüchse, in der man sein Vermögen rettet; sie gehen nicht mehr in den Güterkreislauf
ein.
Die Zwangswirtschaft ist ein Netz mit weiten Maschen, durch das viel hindurchschlüpft. Dadurch,
daß sie das Wirtschaftsgesetz von Angebot und Nachfrage mißachtet, hebt sie es ja nicht auf. Sie
verhindert nur seine guten, ausgleichenden Wirkungen und muß dafür Tauschhandel, Schleichhandel
und Korruption in Kauf nehmen. Je härter der Zwang, um so übler werden die Formen, in denen sich der menschliche
Eigennutz in der Wirtschaft doch wieder durchsetzt und den ganzen Zwangsapparat mehr oder weniger
illusorisch macht.
Dabei ist dieser Apparat äußerst kostspielig, er führt dahin, daß schließlich mehr Menschen erfassen, verteilen,
rationieren, registrieren, kontrollieren, schieben, beaufsichtigen und bestrafen, als noch wirklich
arbeiten. Der ganze unproduktive Aufwand aber muß der produktiven Arbeit aufgebürdet werden. Er äußert sich
in einer immer mehr zunehmenden Besteuerung des Einkommens, die nur die Arbeitenden betrifft, weil Schieber-
und Schleichhändlergewinne von der Steuer nicht erfaßt werden können. Sie wirkt sich also geradezu als eine
Bestrafung der ehrlichen Arbeit aus und muß im Verein mit den von der Zwangswirtschaft an sich bereits
ausgehenden Hemmungen den Arbeitsprozeß vollends lähmen.
Es darf nicht verkannt werden, daß alle die Einzelprobleme, die sich heute als Lebensfrage des
deutschen Volkes darstellen: die Rohstoff-, Ernährungs-, Wohnungs-, Außenhandels-, Arbeitslosen- und
Ausgewiesenen-Fragen ursächlich mit dem Geld- und Finanzproblem verknüpft sind und ohne dieses nicht
gelöst werden können. Nur die endgültige Liquidation des verlorenen Krieges macht die Wiederherstellung
der freien Wirtschaft und damit die Entfesselung der Arbeit für den Wiederaufbau möglich.
Den hierzu nötigen wirtschaftlichen Maßnahmen stehen jedoch Hemmungen und Schwierigkeiten entgegen, die nicht unterschätzt
werden dürfen. Sie bestehen sowohl in Widerständen psychologischer Natur beim deutschen Volke
selbst als auch in den besonderen politischen Umständen, in die Deutschland durch den verlorenen
Krieg geraten ist.
Die psychologischen Hemmungen haben ihren Grund in dem verständlichen Sträuben gegen die Einsicht, daß
das Hitler-Regime den größten Teil des deutschen Volksvermögens nutz- und sinnlos vergeudet hat. Man
glaubt vielfach, durch zukünftige Arbeit den jetzt nur noch auf dem Papier stehenden Vermögen wieder
einen realen Hintergrund geben zu können, so daß es nicht nötig sei, die Nominalvermögen entsprechend
der vor sich gegangenen Vernichtung von Realkapital herabzusetzen.
Diese Auffassung beruht auf einem Irrtum. Der Ertrag künftiger Arbeit gehört denen, die sie leisten, und kann
daher nicht gleichzeitig den Inhabern alter Forderungen gehören. Wenn die Arbeit von morgen zur Erfüllung dieser Forderungen
herangezogen werden soll, dann muß sie so mit Steuern belastet werden, daß sie entweder gar nicht oder nur
unter Zwang und Widerwillen geleistet wird. Dem arbeitenden Volke kann keine Rückzahlung zugute kommen, die ihm nicht vom
Ertrage eigener Arbeit fortgenommen wird. Die Einziehungs- und Verteilungskosten und alle die Verluste,
welche die Zwangswirtschaft nun einmal mit sich bringt, muß es außerdem noch bezahlen. Dieses erkennen
aber heißt einsehen, daß vergangene Werte vergessen werden müssen, um zukünftige Werte schaffen zu können. Nur
wenn jeder weiß, daß das was er nun neu schafft, auch wieder ihm gehört, werden wir einen neuen Aufstieg erleben.
Die einzige Voraussetzung, die erfüllt sein muß, wenn der Schlußstrich unter den Finanzskandal des Dritten Reiches
von allen bejaht werden soll, ist, daß die Lasten des verlorenen Krieges von allen Schultern entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Kraft gleichmäßig getragen werden. Keiner darf sich am Elend des deutschen Volkes
noch bereichern können. Wer das Unglück gehabt hat, durch Kampfhandlungen oder Ausweisung alles zu verlieren,
darf zum Schluß nicht schlechter dastehen als der, der Glück gehabt hat, alles zu behalten. Ungerechtfertigte
Kriegs- und Schiebergewinne müssen vorweg abgeschöpft werden. Nur absolute Gerechtigkeit bei der Durchführung
der notwendigen Operation kann die bestehenden psychologischen Hemmungen überwinden.
Die politischen Schwierigkeiten beruhen vor allem in dem Verlust der deutschen Wirtschaftseinheit durch die
Aufteilung in vier Besatzungszonen. Weiterhin macht die Ungewißheit über die noch abzuliefernden Industrieanlagen,
die darüber hinaus noch geforderten Reparationen, die endgültigen Besatzungskosten und den Umfang der dem
deutschen Volke noch erlaubten Produktion die Basis für jede Berechnung schwankend.
Mit diesen Schwierigkeiten kann nur eine zielbewußte deutsche Führung fertig werden. Es wäre wohl etwas
viel verlangt, wenn man von den Alliierten erwartete, daß sie die von Hitler zugrunde gerichtete deutsche
Wirtschaft wieder flottmachen und selbst den Weg zu einem neuen deutschen Aufstieg bahnen würden, von dem sie
noch gar nicht wissen können, wohin er führt. Die Initiative muß vielmehr vom deutschen Volke selbst ausgehen.
Es muß, wenn es bei den Siegerstaaten für seine Vorschläge und Forderungen Gehör finden will, durch die Art
dieser Vorschläge bereits glaubhaft bekunden, daß es nicht mehr das Deutschland von 1919 und das von 1933 ist, sondern
daß hier ein anderes, ein neues Deutschland seinen Weg zum Licht sucht, ein Deutschland, dessen Bestand nicht
in der Gewalt, sondern in der Gerechtigkeit und der Freiheit der Persönlichkeit wurzelt, ein Deutschland, das nicht mehr
einen Wall von Waffen zwischen ost und West aufrichten, sondern durch seinen Geist die Brücke schlagen will zum dauernden
und allgemeinen Frieden.
Ohne das Einverständnis und die Mitwirkung der Besatzungsmächte ist die Sanierung der deutschen Wirtschaft schon
deshalb nicht durchführbar, weil bei anhaltenden Beschlagnahmen, Requisitionen usw. weder die Reichsschuld noch
das Volksvermögen einwandfrei ermittelt werden können. Die Regulierung des Geldumlaufes kann nur dann Erfolg haben,
wenn auch die ausgegebene Militärmark der Regelung des deutschen Zahlungsmittelumlaufs unterworfen und der
zukünftige Geldbedarf der Besatzungsmächte von der deutschen Notenbank mitgedeckt wird.
Unter dieser Voraussetzung können die innerdeutschen Vermögens- und Schuldverhältnisse durch eine einzige, umfassende
und kurzbefristete Maßnahme völlig konsolidiert und kann das Geldwesen so geordnet werden, daß alle wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen
abgebaut werden können. Die Auffassung, daß dies ohne eine vorhergegangene Produktionssteigerung nicht möglich sei, hält
einer genaueren Untersuchung nicht stand. Die Waren mögen so knapp sein wie sie wollen! Wenn durch eine geordnete Geldverwaltung
dafür gesorgt wird, daß das Geld ebenso knapp ist und daß es der Arbeitsleistung des Einzelnen entsprechend gerecht
verteilt ist, so kann niemand dem Warenmarkte mehr Waren entnehmen, als er ihm durch Arbeit zugeführt hat. Dann aber trachtet jeder
im eigenen Interesse danach, möglichst viel zu arbeiten und also die Produktion zusteigern, während im anderen Falle,
d. h. solange das eigene Interesse an der Arbeit durch den Arbeitszwang ersetzt werden muß, die geforderte
Produktionssteigerung nie eintritt.
Ein einziger kritischer Blick auf die heutigen Zustände zeigt ja bereits, ein wie schlechter Verteiler der bürokratische Zwang
ist. Wer auf die legalen Rationen angewiesen ist, ist ohne Gnade dem allmählichen Hungertode ausgeliefert. Wer dagegen
in der Lage ist, sich am Tausch- und Schwarzhandel zu beteiligen, hat in Hülle und Fülle ja mitunter mehr, als er
braucht. Wieviele der ach so nötigen Lebensmittel mögen heute wohl in geheimen Hamsterlagern oder auf den
unerforschlichen Wegen der bürokratisch gelenkten Wirtschaft nutz- und sinnlos verderben ?
Nach der einmaligen und durchgreifenden Neuordnung des Geld- und Finanzwesens bleiben nur noch die öffentlichen
Abgaben für die laufenden Leistungen bestehen. Diese gliedern sich in die ordentlichen Ausgaben für die normale
Verwaltung und die außerordentlichen Ausgaben für die Kriegsfürsorge, die Reparationen und sonstigen Schulden an das
Ausland. Diese verschiedenen Arten der öffentlichen Lasten müssen streng voneinander getrennt bleiben, damit jeder klar
sieht, welches die Kosten der neuen Ordnung sind und wie hoch sein Anteil an den Schulden des Dritten Reiches ist.
Hiernach setzt sich das gesamte Sanierungswerk aus den folgenden vier Einzelaufgaben zusammen:
 
A. Stabilisierung der Reichsmark
 
durch Anpassung der Geld-Umlaufmenge an die Warenmenge unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Durchschnittspreise.
Ziel dieser Maßnahme ist: die freie Preis- und Lohnbildung wieder zu ermöglichen, die Preisüberwachung überflüssig
zu machen, die Warenhortung und den Schwarzhandel zu beseitigen und dadurch alle wirtschaftlichen Kräfte so schnell wie möglich
zu produktiver Arbeit zurückzuführen.
 
B. Fundierung der öffentlichen Schulden
 
unter Zusammenfassung aller bisher entstandenen Schulden des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der öffentlichen Körperschaften
und der Reichsbank (Sanierungsschuld). Diese Aktion muß schnell, durchgreifend und einmalig durchgeführt werden. Eine Wiederholung darf
unter keinen Umständen nötig sein. Alle wirtschaftshemmenden Eingriffe müssen unterbleiben, so daß die Arbeitslust
gefördert, die Kapitalbildung neu angeregt und also dem Sparen und Arbeiten wieder
ein Sinn gegeben wird.
 
C. Ausgleich des ordentlichen Staatshaushaltes
 
der von allen mit dem Krieg und seinen Folgen zusammenhängenden Ausgaben zu entlasten ist und daher nur noch
die laufenden Ausgaben umfaßt, die aus laufenden Einnahmen zu bestreiten sind.
 
D. Ausgleich des außerordentlichen Staatshaushaltes
 
1. Renten für Kriegsversehrte, Witwen und Waisen, Invaliden usw. müssen gesondert von den übrigen Schulden
der öffentlichen Hand behandelt werden, weil sie der für die Schulden unter B. vorgesehenen Kürzung nicht
unterworfen werden können und weil sie erst im Laufe der kommenden Jahrzehnte fällig werden. Diese Schulden der
öffentlichen Hand werden - obwohl gegen früher bedeutend gestiegen - als Belastung zukünftiger Arbeit für eine
gesunde Wirtschaft tragbar sein.
2. Kontribution und Reparationen, die über die Beschlagnahmung von Produktionsgütern, Parteivermögen, Auslandsguthaben und erfolgte Requisitionen
hinaus noch gefordert werden. Erst nach Durchführung der oben genannten Maßnahmen und nach Umstellung der Wirtschaft
der übrigen am Kriege beteiligten Länder auf die Friedensproduktion wird sich erkennen lassen, in welchem Ausmaße
die Übertragung von Leistungen der besiegten Nationen an die Siegerstaaten ohne neue wirtschaftliche Erschütterungen
möglich ist. Auf dieser Grundlage werden alsdann bindende Abmachungen mit den Siegerstaaten zu treffen sein.
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Die Schätzungen der Menge der ausgegebenen deutschen Zahlungsmittel und der im Umlauf befindlichen
Militärmark gehen weit auseinander. Daher ist der hier vorgeschlagenen Maßnahme keine Schätzung zugrunde gelegt
wurde. Solche Schätzungen sind im vorliegenden Falle nicht nur unnötig, sondern sogar nachteilig, da sie nur zu fehlerhaften
Schlüssen führen. Diese vermeiden die folgenden Vorschläge dadurch, daß die Umlaufsmenge des Geldes organisch
in ein abgewogenes Verhältnis zum Warenangebot gebracht wird.
Die in Deutschland ausgegebene Militärmark muß in die Regulierung der Umlaufmenge mit einbegriffen werden. Würde die Maßnahme
auf die Reichsmark beschränkt bleiben, so würde die daneben als Nachfrage auftretende und dem in Punkt 13 geforderten
Umlaufzwang nicht unterworfene Militärmark die deutsche Geldpolitik ständig durchkreuzen und das Ziel einer Stabilisierung des
Preisniveaus unerreichbar machen.
Der überwiegende Teil der in Deutschland vorhandenen Zahlungsmittel ist zur Zeit zweifellos gehortet und
bisher weder der Umsatz- noch der Einkommensteuer unterworfen worden, weil er zu einem wesentlichen Teile
aus illegalen Gewinnen (Schwarzhandel, Plünderung usw.) und aus den in Privathand hinübergewechselten
Wehrmachts- und Parteikassen stammt. Durch die nachstehend vorgeschlagenen Maßnahmen wird u.a. erreicht,
daß diese Beträge entweder eingezogen oder der nachträglichen Versteuerung unterworfen werden oder aber, daß sie gar nicht eingezahlt
und nach Ablauf der Umtauschfrist wertlos werden. Hierdurch würde die Sanierungsschuld allein schon wesentlich
vermindert.
Auch für die Übergangszeit muß jede Inflation und Deflation vermieden und die umlaufende Geldmenge im
richtigen Verhältnis zur angebotenen Gütermenge gehalten werden. Dazu wird vorgeschlagen:
 
Maßnahme I
 
1. Alle in Deutschland gültigen Zahlungsmittel (Reichsmark, Rentenmark und Militärmark) mit Ausnahme
des Hartgeldes unter 50 Pfennig werden mit einer Frist von 14 Tagen aufgerufen und verlieren am .....
ihre Gültigkeit.
2. Diese Zahlungsmittel werden unter nachstehenden Bedingungen gegen neue Zahlungsmittel eingetauscht.
Die Einzahlungen können bei allen öffentlichen Kassen und Geldinstituten erfolgen. Bei der Einzahlung
sind Name, Anschrift, Finanzamt und Steuernummer des Einzahlers anzugeben.
3. Der empfangene Beamte leistet über den Empfang Quittung und trägt die Beträge (neben der üblichen
Eintragung in die Bücher) in Listen ein, die täglich nach Kassenschluß den Finanzämtern zugeleitet werden.
4. Während der Umtauschfrist kann jeder Geldbesitzer beliebig oft Einzahlungen vornehmen. Durch die
Einzahlung in Raten wird verhindert, daß die Wirtschaft plötzlich vom Geld entblößt wird.
5. Das Finanzamt trägt die eingezahlten Beträge auf den Steuerkarten bzw. in den Steuerakten des Einzahlenden ein.
Beträge bis zur Höhe eines Monatsumsatzes oder eines Monatseinkommens gemäß der Steuererklärung von 1944 werden nach Wahl des Einzahlers
sofort zur Gutschrift bei den Banken freigestellt (Regelfall). Bei allen anderen Beträgen müssen
rechtmäßiger Besitz und die ordnungsgemäßige Versteuerung nachgewiesen werden. Unrechtmäßig erworbene
Beträge und die hinterzogenen Steuern werden an den Sanierungsfonds abgeführt.
6. Bis zum Abschluß der neuen Geldordnung sind alle Bank- und Sparkonten für Barabhebungen und Überweisungen
nur in begrenztem Umfange frei.
7. Barabhebungen in neuen Noten können erfolgen:
a) für Löhne und Gehälter bis zum Höchstbetrage von monatlich 200 Mark
für jeden Lohn- und Gehaltsempfänger zuzüglich 50 RM für jede Person, die von ihm unterhalten wird;
b) die gleichen Beträge für den persönlichen Bedarf der Nicht-Lohn- oder Gehaltsempfänger;
c) für Sonderzwecke auf Grund besonderer Genehmigung.
8. Überweisungen können vorgenommen werden bis zur Höhe eines Monatsumsatzes oder eines Monatseinkommens
gemäß der Steuererklärung von 1944 nach Wahl des Kontoinhabers. Neueingänge ab ..... sind für
Überweisungen frei.
9. Die Neuausgabe der Noten und sonstigen Geldzeichen sowie die laufende Regulierung des Geldumlaufes
erfolgt durch ein als selbständige Reichstelle zu schaffendes Währungsamt.
10. Das Währungsamt hat ohne Rücksicht auf den Kreditbedarf des Reiches und der Wirtschaft seine Emissionspolitik
ausschließlich nach dem Ziele des Stabilisierung des Preisniveaus auszurichten. Maßgebend ist hierbei der
Großhandelsindex.
11. Um den nötigen Anhalt für die Bemessung der umlaufenden Geldmenge zu schaffen, werden nach Einziehung
des alten Geldes alle Preisvorschriften aufgehoben. Die freien Warenpreise werden wöchentlich statistisch
ermittelt und die Indexziffern zur fortlaufenden Kontrolle der richtigen Größe des Geldumlaufes festgestellt und
verwertet.
12. Das Währungsamt setzt neue Noten in Umlauf, solange der Großhandelsindex sinkt. Es stoppt die Notenausgabe
oder zieht Noten aus dem Verkehr zurück, sobald der Großhandelsindex steigt. Während der Übergangszeit kann
diese Maßnahme durch Erhöhung oder Ermäßigung der in §§ 7 und 8 festgelegten Auszahlungs- und
Überweisungsgrenzen unterstützt werden.
13. Der Durchkreuzung der währungspolitischen Maßnahmen des Währungsamtes durch Schwankungen in der
Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes (Hamstern oder plötzliches Auf-den-Markt-werfen von Geld) wird durch eine Geldsteuer
in Höhe von monatlich 1 Prozent entgegengewirkt, die fortlaufend auf jeden einzelnen Geldschein zu entrichten ist.
14. Die Zahlung dieser Geldsteuer erfolgt entweder durch Aufkleben von Steuermarken in die dafür
vorgesehenen Felder auf den Geldnoten oder durch Leistung eines während des Jahres gleichmäßig ansteigenden
Zuschlages bei jeder Barzahlung. Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres werden die Noten des Währungsamtes plus der
gesamten Jahressteuer gegen neue umgetauscht.
15. Die Einnahmen des Währungsamtes aus der Geldsteuer fließen soweit sie nicht für die eigenen Geschäftsunkosten
benötigt werden, an das Reich zur Bestreitung öffentlicher Ausgaben. Nötige Ausweitungen des Geldumlaufes
durch das Währungsamt erfolgen:
a) durch Wirtschaftskredite;
b) durch unmittelbare Hergabe von Geld für den Reichshaushalt, jedoch mit der Einschränkung, daß das Währungsamt
zur Ermöglichung etwa notwendiger Geldverknappungen für mindestens 10 Prozent des gesamten Geldumlaufs kurzfristige
Schuldentitel in Händen behalten muß.
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Die endgültige Konsolidierung der schwebenden öffentlichen Schuld liegt im Interesse eines jeden Einzelnen,
weil dann jeder genau weiß, was er zu zahlen hat bzw. was ihm noch gehört, so daß er, ohne neue Aderlässe
befürchten zu müssen, wieder planen und aufbauen kann. Dann hat Arbeit und Sparen erst wieder einen Sinn,
und die so notwendige neue Kapitalbildung wird wieder ermöglicht. Das Heil liegt dann nicht mehr im Festhalten
von Sachgütern, die anderweitig dringend benötigt werden, sondern in wirtschaftlicher Betätigung, in Gütererzeugung
und im Umsatz.
Die einmalige Schuldenregulierung muß streng getrennt bleiben von den laufenden Ausgaben der öffentlichen Haushalte. Für
diese bleiben die laufenden Einnahmen aus der Einkommensteuer reserviert, die für die Schuldentilgung nicht in Anspruch
genommen werden dürfen. Sie reichen hierzu nicht aus. Außerdem findet die Erhöhung der Einkommensteuer ihre natürliche Grenze
in der Arbeitsbereitschaft und der Steuermoral. Sie belastet die legale Arbeit und begünstigt den illegalen
Handel und die dunklen Geschäfte. Alle Steuern, die wirtschaftshemmend wirken, sollten vermieden werden. Umsatz-
und Verbrauchssteuer bedeuten einseitige, sozial ungerechte Belastungen.
Die Sanierungsschuld umfaßt alle bisher entstandenen Schulden der öffentlichen Hand mit Ausnahme der Sozialrenten und der Verpflichtungen
an das Ausland. Die Rentenschulden werden besonders behandelt. Für die alten Auslandsschulden müssen mit den
Gläubigerländern Anmachungen für langfristige Abtragung oder Streichung getroffen werden. Auch Besatzungs- und Reparationsleistungen müssen außerhalb
dieser Schuld konsolidiert werden.
 
Vorab ist die Sanierungsschuld zu bereinigen bzw. zu ermäßigen durch:
a) Erfassung des illegalen Bargeldbesitzes, wie bereits unter A angegeben,
b) Nacherhebung bisher nicht entrichteter Umsatz- und Einkommensteuern,
c) Einziehung der Bank- und Sparguthaben über 200 Mark, deren rechtmäßige Herkunft nicht nachgewiesen werden kann,
d) Einziehung der Kapitalberichtigungen der Aktiengesellschaften,
e) Ungültigkeitserklärung der Reichsstockanleihe,
f) Re-Privatisierung aller Industriewerke und Unternehmungen und Beteiligungen der öffentlichen Hand, Abstoßung aller
Vermögenswerte und -objekte, die für die öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Belange nicht erforderlich sind wie Kasernen,
Flugplätze, Barackenlager, Verwaltungsgebäude usw.
 
Zu a): Der illegale Besitz besteht in der Hauptsache in Bargeld und ist insoweit noch zu erfassen. Die
Gerechtigkeit gegenüber dem werktätigen Volke und die Notwendigkeit, jede Möglichkeit zur Herabminderung
der Sanierungsschuld auszunutzen, gebieten die Einziehung der gestohlenen Gelder aus Wehrmachts- und
Parteikassen und der Wuchergewinne aus Schwarzgeschäften.
Zu b): Wenn schon von den auf Grund der bestehenden Gesetze an sich verwirkten Strafen abgesehen wird, so sollten doch
wenigstens die bisher nicht bezahlten Steuern mit den bestehenden höheren Sätzen für Einkommen und
Umsatz zugunsten der Sanierung erhoben werden.
Zu c): Daß unrechtmäßig erworbenes Geld auch durch die Einzahlung auf Kosten der Einziehung nicht entzogen werden darf,
versteht sich von selbst.
Zu d): Durch die Steuerpraxis des Dritten Reiches ist die Rüstungs- und Schwerindustrie so begünstigt worden,
daß sie im Gegensatz zur übrigen deutschen Wirtschaft von der Abschöpfung der Kriegsgewinne verschont geblieben
ist. Die durch verstärkte Abschreibungen durch Rückstellungen und Sonderrückstellungen jahrelang verdeckten
Übergewinne sind im Jahre 1943/44 als sogenannte Kapitalberichtigung ohne Gegenleistung an die Aktionäre
geflossen. Ihre Einziehung zugunsten des Sanierungsfonds bedeutet nur eine Gleichstellung mit der übrigen
deutschen Wirtschaft. Besondere Maßnahmen mit dem gleichen Ziel sind auch bei Personengesellschaften mit
Gruppenpreisen erforderlich.
Zu e): Der eine & prozentige Dividende übersteigende Gewinn aus der Kriegswirtschaft ist auf keinen Fall
zu vereinbaren mit der deutschen Not und deshalb in den Sanierungsfonds zu übernehmen.
Zu f): Der elementare Grundsatz, bei Konkursen in erster Linie die noch vorhandenen Vermögenswerte
zur Deckung der Verbindlichkeiten heranzuziehen, muß auch bei der Sanierung der deutschen Finanzen
beachtet werden. Daher müssen die an der Entstehung der ungeheuren Verschuldung beteiligten
Investitionen ui ihrer Reduzierung wieder mobil gemacht werden. Eine Verschleuderung dieser
Vermögenswerte durch kurzfristige Veräußerung muß vermieden werden. Eine sofortige Realisierung
dürfte bei der gegenwärtigen Lage des deutschen Kapitalmarktes kaum möglich sein. Doch könnte die
Übertragung dieser Objekte im Wege der öffentlichen Ausschreibung an Genossenschaften oder Privatunternehmer
bei fortschreitender Tilgung des Kaufpreises erheblich zur Minderung der Sanierungsschuld beitragen.
Von einer Schätzung der Schuld- und Vermögenssummen ist auch hier Abstand genommen worden, weil solche
Schätzungen nur zu Fehlschlüssen führen würden. Vielmehr soll zunächst einmal der Schlüssel zur
Tilgung der Sanierungsschuld ermittelt und alsdann der Beitrag, den jeder Deutsche zur Tilgung
dieser Schuld beizutragen hat, endgültig festgelegt werden. Das für den Vollbetrieb der Wirtschaft
nötige Vertrauen verlangt, daß diese Quoten einmalig auferlegt werden und damit die Sanierungsschuld
liquidiert ist.
 
Maßnahme II
 
1. Bis zum ........... müssen alle Bank- und Sparkonteninhaber ihre Steuernummern auf ihren Konten
vermerken lassen. Konten, die am ................ (Stichtag) keine Steuernummer tragen, verfallen zugunsten
des Sanierungsfonds. Die Banken und Sparkassen reichen Listen an die Finanzämter in gleicher Weise
wie die unter Maßnahme I/5 genannten Barbeträge behandelt werden.
2. Alle Forderungen an die öffentliche Hand sind innerhalb eines Monats anzumelden. Diese umfassen Kriegsschäden
und Umsiedlungsverluste (ausgenommen Renten), sowie Forderungen aus Lieferungen, Leistungen und Kredite. Die
Kriegsschädenverordnungen können hierbei als Grundlage dienen.
3. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen sind für alle Vermögen von 5000 Reichsmark an aufwärts
Vermögenserklärungen einzureichen. In diesen Erklärungen sind alle Vermögensteile nach neuen und genauen
Bewertungsvorschriften zu aktivieren und die Nettovermögen nach Abzug der Schulden anzugeben. Zu den
Vermögensteilen zählen u. a. Sachwerte, Wertpapiere, Bankguthaben und sonstige Forderungen an Private
und an die öffentliche Hand (einschl. Schadensersatzforderungen). Aller Sachwertbesitz ist zum
gemeinen Wert anzugeben. Bei Unterschieden zwischen der Eigenbewertung und der Bewertung durch das Finanzamt,
die eine Größe von 20 Prozent der Eigenbewertung überschreiten steht dem Finanzamt das Recht zu, den
betreffenden Vermögensteil zu dem vom Steuerpflichtigen angegebenen Preis zu übernehmen und an vorhandene
Interessenten meistbietend, jedoch nicht unter der Finanztaxe zu übertragen. Findet sich zu diesem Preis
kein Käufer, so verbleibt der Vermögensteil seinem Besitzer.
4. Die Gegenüberstellung der Sanierungsschuld mit dem nominellen Vermögen (Volksvermögen) ergibt den Schlüssel
für die Sanierungsquote. Beträgt z. B. die Restsanierungsschuld 500 Milliarden und das Volksvermögen
800 Milliarden, so würde die Sanierungsschuld eines jeden Deutschen 62,5 Prozent seine Vermögens betragen.
5. Der nach diesem Hundertsatz zu errechnende feste Anteil eines jeden Steuerpflichtigen wird zunächst wie
folgt bereinigt:
a) Forderungen an die öffentliche Hand werden aufgerechnet.
b) Soweit hiernach noch eine Sanierungsschuld verbleibt, werden Spar- und Bankguthaben bis zur Höhe des
Sanierungssatzes an den Sanierungsfonds übertragen.
c) Wertpapiere werden in Zahlung genommen und den Bank- und Kreditinstituten in Aufrechnung gegen ihre Forderungen
an die öffentliche Hand zugeleitet.
6. Die verbleibenden Restbeträge der Sanierungsschuld werden durch erststellige Schuldtitel auf alle Vermögen
sichergestellt. Die Schuldtitel werden den Bank- und Kreditinstituten in Aufrechnung gegen ihre eigenen Forderungen
als Sicherheit für die verbleibenden Bank- und Sparguthaben übertragen. Die Schuldtitel sind zu dem jeweils
auf dem freien Markt geltenden Zinsfuß zu verzinsen, so daß sie stets zum Parikurse gehandelt werden
können. Die Tilgung der Sanierungs-Restschuld soll in jährlichen Raten von 1 bis 5 Prozent entsprechend
der Wirtschaftslage erfolgen. Höhere Tilgungssätze sollen durch progressiv gestaffelte Nachlässe begünstigt
werden.
7. Schuldtitel auf den Grund und Boden werden in der Weise abgelöst, daß gegen die fälligen Tilgungsraten
Grundeigentums-Ablösungsscheine ausgehändigt werden, die an den Inhaber zu dem jeweils marktüblichen Zinsfuß
zu verzinsen sind und später in Geld eingelöst werden. Dagegen ist die im freien Wettbewerb zu ermittelnde
Grundrente an die öffentliche Hand abzuführen, welche sie nach Tilgung der Kriegslasten für ihren natürlichen
Zweck, die Aufzucht der Kinder, verwenden wird.
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Durch die vorstehenden Maßnahmen wird der gesamte Apparat der bürokratische geregelten Zwangswirtschaft
überflüssig. Die Wirtschaftslenkung kann wieder dem freien Markt überlassen werden. Dadurch sowie durch den Ausfall
der Aufwendungen für Militär, Arbeitsdienst, Rüstung, Luftschutz usw. usw. können die laufenden Ausgaben des reiches, der Länder und der
Gemeinden auf ein sehr geringes Maß herabgemindert werden.
das Steuerwesen ist grundlegend zu vereinfachen. Die Not der zeit verlangt nicht viele, sondern
wenge und mit den geringsten Unkosten zu erhebende Steuerarten. Steuern, die nur den Zweck haben,
den wahren Umfang der öffentlichen Abgaben zu verschleiern, aber durch ihre wirtschaftshemmende
Wirkung eine viel schwerere und sozial ungerechtere Belastung des Steuerzahlers darstellen
als eine einfache und übersichtliche Steuergesetzgebung, müssen verschwinden. Hierzu gehören
vor allem Verbrauchssteuern, Umsatzsteuern und Zölle.
 
Für den ordentlichen Haushalt stehen demnach zur Verfügung:
a) die Überschüsse des Währungsamtes aus Geldsteuer und Notenemissionen,
b) die von den jeweiligen Nutznießern zu zahlenden Entschädigungen für unmittelbare oder mittelbare
öffentliche Dienstleistungen,
c) die Einkommensteuer.
 
Die Einkommensteuer soll zwar nach der Höhe der Einkommen gestaffelt werden, im übrigen aber
die persönlichen Verhältnisse des Steuerzahlers unberücksichtigt lassen. Das gerechte Entgelt
für die Kinderaufzucht ist die Grundrente, nicht aber der Arbeitslohn eines anderen.
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1. Renten für Kriegsversehrte, Witwen und Waisen
Alters-, Invaliden-und Unfallrenten bleiben in voller Höhe bestehen. Militärrenten, die sich
nicht aus erlittenen Kriegsschäden, sondern lediglich aus geleisteten Militärdiensten herleiten, werden
gestrichen. Die arbeitsfähigen ehemaligen Berufsmilitärs müssen sich für eine produktive Tätigkeit
entscheiden. Sie können nicht erwarten, daß das werktätige Volk für sie arbeitet.
Für die Kriegsversehrten zu sorgen, ist dagegen eine selbstverständliche Pflicht des deutschen Volkes.
Ihr größter Teil wird in der Wirtschaft wieder unterkommen können, jedoch durch eine zusätzliche
Rente einer Erleichterung im Existenzkampf bedürfen. Arbeitsunfähige Kriegsversehrte müssen
menschenwürdig versorgt werden, entweder durch Zahlung einer ausreichenden Rente oder durch
Unterbringung in Heimen.
Opfer des Dritten Reiches sind den Kriegsopfern gleichzusetzen.
 
2. Kontribution und Reparation
Die Besatzungskosten sollen als ein Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben werden, der jedoch deutlich
als solcher zu kennzeichnen ist. Feste Abmachungen mit der Militärregierung über die Höhe der aufzubringenden
Leistungen und den Zahlungsmodus sind anzustreben.
Über die Möglichkeit der Aufbringung der noch zu leistenden Reparationen läßt sich Näheres erst sagen, wenn deren
ungefährer Umfang feststeht. Wenn wir auch die Schuld jedes einzelnen Deutschen an dem durch
das Hitler-Regime über die Welt gebrachten Unglück im Sinne einer moralischen Kollektivschuld nicht
anerkennen können, so steht die Verpflichtung des deutschen Volkes an der Wiedergutmachung
des durch den Krieg angerichteten Schadens bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit mitzuwirken
außer Frage.
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Nach Beendigung des ersten Weltkrieges haben wir unsere Vorschläge zur Neuordnung der deutschen
Wirtschaft der Nationalversammlung, den deutschen Regierungen, den Parteien und den Gewerkschaften
unterbreitet. Ihre Beachtung würde die große Inflation, die Deflationskrise mit der
Massenarbeitslosigkeit und den Zusammenbruch der deutschen Demokratie verhindert und der
nationalsozialistischen Propaganda den Nährboden entzogen haben.
Unsere Vorschläge blieben unbeachtet, unsere Warnungen ungehört. Die Folgen sind ein zerstörtes Deutschland
und eine erschütterte Weltwirtschaft.
Heute wenden wir uns nicht mehr an die alten Parteien. Wir übergeben dieses Aufbauprogramm unmittelbar
der deutschen Oeffentlichkeit und den zuständigen Stellen der Militärregierung. Wir wissen, daß es
schwer sein wird, das Mißtrauen der Siegerstaaten und ihre Bedenken gegen einen deutschen Wiederaufstieg
zu überwinden. Aber waren nicht die wirtschaftlichen Erschütterungen, denen die Demokratie des
Zwischenreiches hilflos gegenüberstand, die eigentliche Ursache ihres Zusammenbruches und
des Aufstieges der Diktatur. Sind nicht die Maßnahmen, die eine Wiederholung jener wirtschaftlichen
Katastrophen mit Sicherheit ausschließen, zugleich die sicherste Garantie dafür, daß sich der politische
Wahnwitz von 1933 bis 1945 nicht mehr wiederholen kann ?
Die friedliebenden Völker der Welt können kein Interesse daran haben, daß im Herzen Europas
ein ewiger Elends- und Unruheherd bestehen bleibt. Sie können auch nicht wünschen, daß ein
industriell tüchtiges Volk von 60 Millionen als Lieferant und als Käufer auf dem Weltmarkt
für immer ausfällt. Ihr begreiflicher Wunsch ist, vor kriegerischen Angriffen gesichert zu sein.
Diesem Wunsche kann nichts so sehr dienen als eine für den friedlichen Aufbau und für einen stetig
anwachsenden menschlichen Wohlstand in störungslosen Vollbetrieb gesetzte Wirtschaft.
Unsere Vorschläge werden dieses Ziel mit Sicherheit erreichen.
   
Radikal-Soziale Freiheitspartei
 
Der wissenschaftliche Beirat:
 
Richard Batz   Dr. Bernhard Hamelbeck   Richard Krauskopf
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Programm für die Einführung eines sozialen Bodenrechtes im neuen Deutschland
 
Die Erde ist das ursprüngliche Erbe der gesamten Menschheit.
John Stuart Mill
 
Das Sonderrecht auf den Erdboden schafft einen permanenten Kriegszustand zwischen den Menschen und
zwischen den Völkern. Die Eigentümer des Grund und Bodens können sich von den Nichteigentümern
deren Recht zum Leben durch eine laufende Abgabe - Grundrente genannt - bezahlen lassen.
Sie beziehen also aus dem Grundeigentum einen mühelosen Gewinn, der die Menschen in zwei Klassen
scheidet. Die Völker mit wenig und schlechtem Boden blicken neidvoll auf die Völker mit
größerem und besserem Bodenbesitz und sind jederzeit bereit, ihre Lage durch Eroberungen
zu verbessern.
Alle Bestrebungen zur Sicherung des sozialen Friedens wie auch des Weltfriedens müssen daher - wenn
sie ernst gemeint sind - mit einer Reform des Bodenrechts beginnen. Das gleiche Anrecht a l l e r
Menschen auf den Erdboden ist die fundamentale Forderung der menschlichen Gerechtigkeit. Solange es
nicht erfüllt ist, können alle Bemühungen um den Bürger- und Völkerfrieden im besten Falle einen
vorübergehenden Waffenstillstand herbeiführen, aber sie können den unablässigen Krieg nicht
beenden.
In Deutschland hat die Entwurzelung großer Volksteile durch den verlorenen Krieg eine Neuverteilung
des Grundbesitzes zu einem zwingenden Gebot der Stunde werden lassen. Dieser Notwendigkeit k a n n in
der Weise Rechnung getragen werden, daß Boden den einen fortgenommen und anderen gegeben wird. Wenn es dabei
auch zu einer Aufteilung von Großbesitz kommt, wenn an die Stelle weniger Großbesitzer viele
Klein- und Mittelbesitzer treten, so ist das noch keine Bodenreform, die den gleichen Zugang
A l l e r zur Erde und ihren Schätzen sichern. Dieses Verfahren beendet den Kriegszustand nicht.
Es k a n n jedoch auch zu einer g r u n d l e g e n d e n Aenderung des Bodenrechts geschritten werden, welche die
im Vorrecht des Grundeigentums beruhende Bodensperre aufhebt und die gewaltlose Verteilung
der Menschen auf der Erdoberfläche anbahnt. D i e s e Bodenreform ist der Weg zum endgültigen und
dauerhaften Frieden.
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Die Bodensperre ist das Recht des Grundeigentümers, jedermann die Arbeit auf seinem Boden zu verbieten, auch wenn er selbst entschlossen
ist, den Boden nicht zu bearbeiten oder ihn einer unzweckmäßigen oder unsinnigen Nutzung zuzuführen.
 
Aus dieser Bodensperre ergeben sich die folgenden Uebelstände:
1. schlechte Ausnutzung des Bodens,
2. unzweckmäßige Abgrenzung der Betriebe,
3. Einsatz ungeeigneter Bewirtschafter,
4. verfehlte Wirtschaftsvorschriften,
5. Spaltung der Völker durch Grundrente und Wertzuwachsgewinne (Klassenkampf),
6. Verfeindung der Nationen (Krieg).
 
Zu 1.
a) B e i m   L a n d b o d e n   wirkt sich die Bodensperre dahin aus, daß ein geringer Ertrag aus ihm
gezogen wird, als an sich gezogen werden könnte und bei allgemeinen - durch das Bodenmonopol nicht durchbrochenem -
Wettbewerb auch gezogen würde. Sie beeinträchtigt also die Lebensmittelversorgung und und verschärft in schlechten
Zeiten die Hungersnot.
b) B e i m   s t ä d t i s c h e n   B o d e n   erzeugt sie den Mißstand der Bodenspekulation,
die besonders die natürliche Entwicklung der Städte behindert und die vernunftgemäße Siedlungs- und
Verkehrsplanung durchkreuzt. Wenn sich in den zerstörten Stadtgebieten die Bodenspekulation der Trümmerstätten
bemächtigen kann, so bedeutet das eine sehr empfindliche Hemmung für jeden Wiederaufbau.
c) B e i m   g e w e r b l i c h e n   B o d e n   u n d   d e n  
B o d e n s c h ä t z e n   ist die Bodensperre die eigentliche Grundlage des industriellen Monopolismus,
d. h. der Gepflogenheit durch Knapphaltung des Warenangebotes die Preise zu steigern. Je inniger ein Erzeugungszweig
mit dem Boden zusammenhängt, umso stärker und vollkommener ist das Monopol (Kohle, Eisen, Petroleum).
 
Zu 2.
Die Bodensperre erschwert oder verunmöglicht die Anpassung von Betriebsgröße und -form an veränderte Verhältnisse.
Die in früherer Zeit einmal aus Zweckmäßigkeitsgründen, aus Machtinteresse oder durch Zufall entstandenen Besitzformen
sind unter gänzlich veränderten Verhältnissen erhalten geblieben oder sie wurden durch Erbteilung, Notverkäufe
und dergl. schematisch und sinnlos zerstückelt oder sie sind durch Straßen, Eisenbahnen, Kanäle usw. in unorganischer
Weise zerschnitten worden. Alle diese Einflüsse haben Grundstücksformen hervorgebracht, die oft geradezu grotesk
sind und keinen rationellen Betrieb mehr ermöglichen. Vernünftige Korrekturen sind unter der Herrschaft des privaten
Bodeneigentums nur sehr schwer oder überhaupt nicht durchführbar.
 
Zu 3.
Das private Grundeigentum bringt es mit sich, daß sich die Betriebsführung meist vom Vater auf den Sohn vererbt,
ohne Rücksicht darauf, ob dieser auch die nötige fachliche Eignung besitzt oder nicht. Wo durch Kauf und
Verkauf die Erbfolge unterbrochen wird, da entscheidet meist die Kapitalkraft, nicht aber die Begabung über
die Nachfolge in der Betriebsführung. Der Uebergang von Leuten mit großen Fähigkeiten in größere und von
solchen Leuten, die ihrem Aufgabenkreis nicht gewachsen sind, in kleinere Betriebe wird durch die Bodensperre
außerordentlich erschwert.
 
Zu 4.
Die Nutznießer der Bodensperre streben immer danach, durch gesetzgeberische Maßnahmen
ihre Gewinne zu steigern. Die wichtigsten und verhängnisvollsten dieser Mittel sind die Zölle.
Sie führen dazu, daß Erzeugungen an ungeeigneten Orten erfolgen und dafür an geeigneten unterbleiben.
Der Zoll entbindet die geschützten Wirtschaftszweige von der Notwendigkeit durch Anwendung
zeitgemäßer Methoden der Ertragssteigerung im allgemeinen Wettbewerb Schritt zu halten.
Er schwächt dadurch die gesamte Volkswirtschaft, belastet die nicht geschützten Wirtschaftszweige
und verteuert die Lebenshaltung. Um diese Folgen wieder wettzumachen, versucht man dann,
durch Vorschriften, Richtlinien usw. eine Ertragssteigerung zu erzwingen, wodurch das
Uebel jedoch oft eher vergrößert als vermindert wird.
 
Zu 5.
Da die Menschen den Erdboden zum Leben ebenso dringend brauchen wie Luft und Wasser,
so sind sie denen, die ein Eigentumsrecht auf den Boden haben, auf Gedeih und Verderb
ausgeliefert. Diese Abhängigkeit findet in der Grundrente ihren wirtschaftlichen Ausdruck.
Die Höhe der Grundrente wird beeinflußt durch die Bevölkerungsdichte, die Verkehrslage
und die Güte des Bodens. Mit der Grundrente verändert sich auch der Wert des Bodens.
Es ergeben sich unabhängig von jeglicher Arbeitsleistung der Besitzer Wertzuwachsgewinne
von oft ganz erstaunlichen Ausmaßen. Grundrente und Wertzuwachsgewinne sind arbeits-
und mühelose Einkommen. Solche Gewinne benachteiligen diejenigen, welche sie aufbringen müssen,
sie schaden der Eintracht des menschlichen Zusammenlebens und letzten Endes sogar
denen, welche sie beziehen. Die Grundrentner sind der Notwendigkeit des
Lebenskampfes mehr oder weniger enthoben. Sie brauchen, soweit sie von der Rente
leben können, ihr Brot nicht durch einen nützlichen Beitrag zur allgemeinen menschlichen
Wohlfahrt zu verdienen. Vielmehr ist ihr Hauptaugenmerk auf die Erhaltung und
Mehrung ihres rententragenden Eigentums gerichtet. Die Führung von Erb- und sonstigen
Rechtsstreitigkeiten sowie die Verwaltung ihres Vermögens und die Einziehung ihrer Renten sind
ihr eigentlicher Lebensinhalt. Dadurch wird nicht nur ihre eigene Arbeitskraft, sondern
auch die ihrer Helfer und Rechtswahrer der Leistung für das menschliche Wohlergehen
entzogen.
Beständiger Zank und Streit aber verdirbt den Charakter der Menschen. Er macht sie
überheblich und bösartig. Mühelose Gewinne verführen zu Untätigkeit und Wohlleben.
Ihr Ergebnis sind Lebensuntüchtigkeit und Degeneration.
Sie erregen ferner die Empörung der Tributpflichtigen. Um diese zu unterdrücken,
sind beträchtliche Aufwendungen für Polizei, Militär, Justiz usw. notwendig.
Die hierfür erforderlichen Kräfte müssen wiederum der nutzbringenden Arbeit für
das allgemeine Wohl entzogen werden.
 
Zu 6.
Der natürliche Ausgleich der Bevölkerungsdichte erfolgt durch Wanderung. Sie wird durch
die Bodensperre weitgehend behindert oder verhindert. Das führt dazu, daß an die
Stelle des friedlichen Ausgleichs die gewaltsame Entladung - der Krieg - tritt.
Plätze, die eine besonders hohe Grundrente versprechen, wie Erzminen, Oelquellen,
wichtige Hafenplätze usw. sind von jeher ständige Streitobjekte für die Interessen
der Grundrentner dienenden Staaten gewesen.
Die zum Zwecke der Rentensteigerung eingeführten Zölle behindern oder unterbinden
den Welthandel. Sie verengen den Völkern den Lebensraum, den diese wiederum durch Eroberung
zu erweitern trachten.
Zu den Aufwendungen für Rüstungen und Krieg aber steht der Gewinn der Grundrentner
in gar keinem Verhältnis mehr. Was nützt schließlich die schönste Rente, wenn sie nur
durch ständige Gefahr für Leib und Gut, durch eine zerstörte Heimat und durch ein
Leben in Unordnung und Trümmern erkauft werden kann ?
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Soll die Bodenreform nicht zur Minderung, sondern zur Steigerung des Sozialproduktes
führen, so darf das Interesse des Bodenbearbeiters an seinem eigenen Arbeitsprodukt
nicht verletzt oder getötet werden. Arbeitseinkommen und Rente sind in den Einnahmen
des Bodenbearbeiters sauber voneinander zu trennen. Das geschieht heute schon dort,
wo der Boden verpachtet wird. Die Pacht stellt die Rente des Eigentümers dar, der Rest
ist der Arbeitsertrag des Pächters.
Die richtige Höhe der Pacht läßt sich nur im freien Wettbewerb ermitteln. Darum soll
der freie Wettbewerb durch die Bodenreform nicht nur erhalten bleiben, sondern er soll
dadurch, daß er auch auf den Zugang zum Grund und Boden ausgedehnt wird, darüber
hinaus zum allgemeinen Prinzip erhoben werden. Innerhalb dieses allgemeinen Wettstreites
können dann auch kollektiv und privat bewirtschaftete Betriebe miteinander im
Wettbewerb treten. Jedoch gehört die kollektive Wirtschaftsweise nicht zu den
Programmforderungen der Bodenreform.
Es ist nicht Sinn und Ziel der Bodenreform, die heutigen Besitzer aus ihrem
Wirkungskreise herauszureißen. Sie soll nur die Bodenbesitzer mit allen übrigen
schaffenden Menschen auf die gleiche wirtschaftliche Rangstufe stellen, entsprechend
dem Goethewort:
 
Was Du ererbt von Deinen Vätern hast,
Erwirb es, um es zu besitzen!
 
Die heutigen Eigentümer sind nicht mehr dieselben, die den Boden einmal durch mehr
oder weniger gewaltsame Besitzergreifung an sich gebracht haben. Sie haben ihn zu
einem großen Teil aus eigenen Arbeitseinkommen käuflich erworben. Vielfach ist der
Grund und Boden mit Hypotheken belastet, die ihrerseits die Ersparnisse schaffender
Menschen darstellen. Eine entschädigungslose Enteignung des Bodens würde daher
nicht nur dem Grundsatze der Gerechtigkeit widersprechen, sondern auch recht
unsoziale Folgerungen nach sich ziehen. Daß auch die Grundeigentümer mit einem
teil ihres Vermögens zur Tilgung der Kriegsschulden mit herangezogen werden müssen,
ist eine Sache für sich, die mit der Bodenreform als solcher nichts zu tun hat.
 
Hiernach ergeben sich für die Bodenreform die folgenden fünf leitenden Gedanken:
 
1. Der Boden gehört allen, das heißt: keinem.
2. Alle Menschen müssen grundsätzlich die gleiche Zugangsmöglichkeit zum Grund und
Boden haben.
3. Die Vergeudung des Bodens an seine Benutzer kann nur im freien Wettbewerb erfolgen,
das heißt: Jeder muß für den Grund und Boden den er besetzt hält, die gleiche
Entschädigung an die Gesellschaft zahlen, die auch ein anderer zu zahlen bereit
wäre.
4. Jeder bleibt an seinem Platze, sofern und solange er für den von ihm besetzten
Boden auch nur annähernd diejenige Entschädigung bezahlt, die auch ein anderer
zahlen würde.
5. Die jetzigen Eigentümer müssen für die Rückgabe des Bodens entschädigt werden.
 
Bei der Vergebung der einzelnen Bodenflächen und Bodenschätze müssen folgende
Gesichtspunkte beachtet werden:
 
a) Die Ueberlassung des Grund und Bodens an seine Bearbeiter erfolgt gegen die
Erstattung der vollen Grundrente. Grundrente ist - abgesehen vom Kapitalzins -
alles, was über den Lohn der eigenen Arbeit hinausgeht. Da der gerechte Arbeitslohn
infolge der Verschiedenartigkeit der Leistungen nur im freien Wettbewerb feststellbar
ist, kann auch die Grundrente nur im freien Wettbewerb ermittelt werden. Bei der
Vergebung der Grundstücke im Meistbietungsverfahren wird sich die höchste erzielbare
Grundrente haargenau herausstellen. Wer unter dieser maximalen Grundrente bietet,
wird von anderen überboten werden und als Bewerber ausscheiden. Wer darüber bieten
würde, müßte aus seinem eigenen Arbeitsertrag zusetzen. Er würde sich also besser
stehen, wenn er auf die Bodenbenutzung verzichten und sich einer anderen Tätigkeit
zuwenden würde. Die Vergebung muß also grundsätzlich an den Meistbietenden erfolgen.
Personenzusammenschlüsse dürfen gegenüber einem Einzelbewerber weder bevorzugt noch
benachteiligt werden. Auch Staats- und Gemeindebetriebe und öffentliche Verwaltungen
müssen dem gleichen Wettbewerb unterliegen. Die einzigen Ausnahmen von dieser Regel
bilden:
 
1. das Vorrecht des alten Bodenbenutzers,
2. der Zwangsbedarf der Gesellschaft
 
Wenn die Bodenreform nicht zu einem häufigen und schnellen Wechsel in der Person des
Bodenbenutzers führen soll, so darf er nur dann vertrieben werden können, wenn er die
tatsächliche Grundrente nicht mehr zahlen kann oder will. Er muß daher immer den Vorrang
vor jedem anderen Interessenten haben. Wird er überboten, so muß er das recht haben,
sein eigenes Angebot zu erhöhen. Da die Schätzung des erzielbaren Ertrages Irrtümern
unterworfen sein kann, so muß außerdem eine gewisse Irrtumsspanne zugunsten des
Altbesitzers eingerechnet werden. Solange er nicht um mehr als 10 Prozent überboten
wird, soll er das Nutzungsrecht behalten. Die Deckung des Zwangsbedarfs - das ist der
öffentliche Bedarf, der nur an bestimmter Stelle befriedigt werden kann, z. B.
Verkehrsbedarf, Hochwasser- und Klimaschutz - darf nicht an der Hartnäckigkeit
einzelner privater Bodenbenutzer scheitern.
b) Gegenstand der Vergebung ist der naturgegebene Boden unter Ausschluß der von
Menschenhand erzeugten Zutaten. bei einem Wechsel in der Person des Bodenbenutzers
bleibt die Uebernahme von Bauten, Einrichtungen und Geräten zweckmäßig der privaten
Abmachung zwischen dem Abziehenden und dem Zuziehenden vorbehalten. Alles, was von
dem Zuziehenden nichtn gekauft oder gemietet wird, darf von dem Abziehenden mitgenommen
werden. Bei Gütern, deren Entfernung nur mit großem Verlust für den Abziehenden
möglich wäre, z. B. Bauten, kann auf dessen Anforderung der Kaufpreis durch einen
amtlichen Taxator festgesetzt werden. der Abziehende verliert am Übernahmetage
das Nutzungsrecht an allem, was sich auf dem Grundstück befindet. Der Zuziehende
darf alle auf dem Grundstück befindlichen Anlagen seinen Bedürfnissen entsprechend
ändern, entfernen oder neue errichten. Die bau- gewerbepolizeilichen Beschränkungen
werden hierdurch natürlich nicht berührt.
c) Der Boden muß in richtiger Abgrenzung vergeben werden. Die Korrektur der jetzigen
Betriebsgrößen, - von denen zunächst natürlich auszugehen ist - muß in der Zukunft
ebenfalls dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden. Es muß bei einer Neuvergebung
jedem Interessenten freistehen, ob er auf das ganze ausgebotene Stück, oder nur
auf Teile desselben bieten oder ob er mehrere ausgebotene Stücke in einem Gebot
zusammenfassen will. Je nachdem, in welcher Zusammensetzung die Stücke die höchste
Gesamtpacht ergeben, ist dann voraussichtlich auch die Ausnutzung am besten und
demgemäß erfolgt auch die Vergebung.
d) Die Vergebung muß auf eine bestimmte Zeit erfolgen. Diese Zeit muß den Erfordernissen
des jeweiligen Wirtschaftszweiges angemessen sein. Sie darf nicht zu kurz sein,
weil sonst die Abwicklung eines rationellen Wirtschaftsplanes nicht möglich und
die Gefahr des Raubbaues zu groß ist. Sie darf nicht zu lang sein, weil sich die
Grundrente dauernd ändert. Steigt sie, so überschreitet sie die vereinbarte
Gegenleistung und der Bodenbenutzer wird wieder zum Grundrentner. Sinkt sie, so
unterschreitet sie die Gegenleistung und der Bodenbenutzer muß aus seinem Arbeitsertrag
zusetzen. Zum Ablauftermin jeder Vergebungsdauer kann der Vertrag beiderseits zum
Zwecke der Neufestsetzung der Gegenleistung gekündigt werden. Die nachfolgenden
Vertragsfristen können kürzer sein als die erste. Wenn nach Einspielung der
Verhältnisse auf das neue Bodenrecht stärkere Schwankungen in der Höhe der Grundrente
nicht mehr zu befürchten sind, kann man dazu übergehen, daß der Vertrag sich nach Ablauf
jeder Vergebungsfrist automatisch um eine weitere verlängert, solange keine Interessenten
da sind, die eine um mindestens 10 Prozent höhere Bodenbenutzungsgebühr bieten, als der
derzeitige Benutzer.
Diesem soll jedoch das Kündigungsrecht zum Ablauf einer jeden Vertragsdauer
verbleiben.
Um die Abgabe von leichtfertigen Angeboten bei der Vergebung nach Möglichkeit
auszuschalten, soll jeder Bodenbenutzer für die vereinbarte Benutzungsgebühr während
der ganzen Vertragsdauer haften. Er kann andere in den Vertrag eintreten lassen, muß
dann aber die etwaige Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlich gezahlter
Gegenleistung selbst tragen. Das gleiche ist der Fall, wenn er das Grundstück vor
Ablauf der Vergebungsdauer verläßt und es zu einer geringeren Benutzungsgebühr neu
vergeben wird.
e) Preis- und Lohnbildung müssen frei sein, das heiß, sie dürfen durch
Wirtschaftsvorschriften nicht beeinflußt werden. Nur bei freier Preis- und
Lohnbildung kann der Bodeninteressent seine Ertragsaussichten mit den
Erwerbsmöglichkeiten in anderen Berufszweigen richtig vergleichen und somit auch die
Grundrente einwandfrei bestimmen. Alle zwangsweisen Eingriffe in die Wirtschaft
würden das wahre Bild verzerren und die Grundrente über oder unter ihre
natürliche Größe treiben.
Bei freier Wirtschaft stellt jeder Erzeuger das her, womit er am meisten verdienen kann.
Das ist aber gleichzeitig auch das, wonach die dringendste Nachfrage besteht. Bei
freier Wirtschaft wird also auch jeder Boden sehr schnell und ohne Zwang der für die
Gesellschaft nützlichsten Wirtschaftsart zugeführt und überall mit den geringsten
Spesen gearbeitet werden.
An Zöllen hat der Bodenbenutzer kein Interesse mehr, da sie ja nur die von ihm
abzuliefernde Grundrente, nicht aber den in Wettbewerb mit anderen Berufen
stehenden Arbeitsertrag steigern könnten.
f) Der allgemeine Preisstand muß stabil sein. Bei steigenden Preisen würde die
Kaufkraft der vereinbarten Bodenbenutzungsgebühr ständig sinken. Der Bodenbenutzer
könnte die Gebühr mit einem immer kleiner werdenden Teil der Grundrente für sich
behalten können und also wieder zum Grundrentner werden.
Bei sinkenden Preisen müßte der Bodenbenutzer einen immer größer werdenden Teil
seiner Erzeugung für die Zahlung der Nutzungsgebühr aufwenden. Er müßte nicht
nur die Grundrente, sondern auch einen Teil seines Arbeitslohnes dafür hergeben
und schließlich in den Konkurs geraten.
Daher bedingt die Bodenreform eine gleichzeitige Geldreform nach unserem
"Sofortprogramm für die Neuordnung des Geld- und Finanzwesens und die
Schaffung einer freien Wirtschaft in Deutschland."
g) Der Rückkaufpreis des Grund und Bodens kann aus der Grundrente bezahlt
werden. Es ist unmöglich, den Preis für die Rückführung des Grund und Bodens in
gesellschaftliches Eigentum auf einmal zu erstatten. Zunächst kann nur mit Schuldentiteln
(Grundeigentums-Ablösungsscheinen) bezahlt werden. Diese sind zu dem üblichen Zinsfuß
zu verzinsen und nach und nach zu tilgen. Da der Kaufpreis der Grundstücke nichts anderes
als die nach dem geltenden Zinsfuß kapitalisierte Grundrente ist, so wäre für die
Verzinsung dieser Schuldentitel allein schon die ganze Grundrente erforderlich.
Für die Tilgung uns sonstige gesellschaftliche Zwecke würde nur der Mehrertrag durch künftige
Steigerung der Grundrente übrig bleiben. An dem bisherigen Zustand der Ausbeutung
durch die Grundrente würde sich wenig geändert haben. Die Inhaber der
Grundeigentums-Ablösungsscheine würden das, was sie bisher direkt als Grundrente
erhielten, nun aus der Grundrente als Zinsen für ihre Schuldtitel erhalten. Nur
eine weitere Steigerung der Grundrente würde ihnen entgehen.
Es kann aber nicht Sinn und Zweck der Bodenreform sein, die Menschen für lange Zeit mit zusätzlichen
Abgaben für die Tilgung der Grundschuld zu belasten, damit dann einmal nach einer langen
Reihe von Jahren der Grund und Boden unseren Nachkommen als schuldenfreies gesellschaftliches
Eigentum zufällt.
Die abgelöste Rente wird erst angegriffen durch die von uns vorgeschlagene Geldreform. Durch sie wird
der Geldzins nach und nach bis auf Null gesenkt. Im gleichen Maße, wie der Geldzins sinkt,
wird ein ansteigender Teil der Grundrente für die Tilgung des Kaufpreises frei. Die Schuldentitel
können Serie für Serie aufgerufen und eingelöst werden, bis dann schließlich die ganze Grundrente der
Gesellschaft für eine andere Verwendung zur Verfügung steht.
h) Die Grundrente gehört denen, die sie erarbeiten. Sie ist eine Folge der Vermehrung
der Menschen. Ein einzelner, isolierter Mensch kann auch auf dem fruchtbarsten Boden im
herrlichsten Klima keine Grundrente, sondern immer nur den Ertrag der eigenen Arbeit
gewinnen. Erst wenn mehrere sich um den gleichen Platz streiten, wenn einer den besten
Boden behauptet und die anderen sich mit dem weniger guten begnügen müssen, entsteht
die Rente; sie steigt umso höher, je zahlreicher die Menschen werden und je mehr die Böden
minderer Qualität zu ihrer Ernährung mit herangezogen werden müssen, bis überhaupt
kein nutzbarer Boden mehr frei ist und   j e d e r   Boden seinem
Eigentümer Rente einbringt.
Die Grundrente ist also im wesentlichen eine Folge der Mühen und Lasten welche
  d i e   M ü t t e r   zur Erhaltung und Vermehrung des Menschengeschlechtes auf sich
nehmen. Sie steht ihnen zu und soll ihnen daher auch gegeben werden.
Erst wenn die Frau für den Nachteil, den sie im Lebenskampfe dem Mann gegenüber
dadurch hat, daß sie Kinder gebären und großziehen muß, einen Ausgleich in der Form
ihres Anteils an der Grundrente erhält, steht sie wirtschaftlich mit dem Manne auf
der gleichen Rangstufe. Erst dann sind die äußeren Bedingungen im Lebenskampfe für alle gleich und
die soziale Gerechtigkeit ist Wirklichkeit geworden.
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Zur Durchführung der Bodenreform wird eine besondere Körperschaft öffentlichen geschaffen,
die
 
Deutsche Bodenverwaltung (DBV).
 
Die DBV errichtet in jedem Stadt- und Landkreise Verwaltungsstellen, welche selbständig,
jedoch nach einheitlichen Richtlinien arbeiten. Diese Verwaltungsstellen haben folgende
Aufgaben durchzuführen:
 
a) Sie übernehmen den deutschen Grund und Boden in folgender Reihenfolge:
 
1. den gesamten Grund und Boden einschließlich aller Bodenschätze, der sich im
Eigentum des Reiches, der Länder und der Gemeinden befindet,
2. das gesamte Grundeigentum aus dem der Enteignung verfallenen Vermögen der
Kriegsschuldigen und Kriegsverbrecher,
3. Grundeigentum, das von den bisherigen Inhabern aus freiem Entschluß zum Verkauf
gebracht wird,
4. Grundeigentum, das im Interesse der Durchführung von Bebauungs-, Siedlungs- und
Verkehrsplänen nicht in Privathand belassen werden kann,
5. sämtliches Grundeigentum das vom Eigentümer nicht selbst bewirtschaftet wird,
6. das übrige Grundeigentum, soweit es mehr als zur Hälfte verschuldet ist,
7. alles sonstige Grundeigentum.
 
b) Die Uebernahme des Grundeigentums erfolgt in allen Fällen im Wege des Kaufes.
Der Kaufpreis wird mittels eines Grundeigentums-Ablösungsscheines sofort erstattet.
Die Grundeigentums-Ablösungsscheine sind Schuldentitel der DBV und werden zu dem auf dem
Pfandbriefmarkte jeweils geltenden Zinsfuß so verzinst, daß ihr Kurs keinen
Schwankungen unterworfen ist (Parititel). Auf diese Weise wird der
Grundeigentums-Ablösungsschein gleich dem Hypotheken-Pfandbrief zu einem
mündelsicheren Wertpapier.
Im Zuge der fortschreitenden Tilgung werden die Grundeigentums-Ablösungsscheine
von der DBV aufgerufen und zum vollen Nennbetrag in Zahlung genommen.
Die Bezahlung des unter 1. und 2. genannten Grundeigentums erfolgt in gleicher
Weise wie die des aus Privathand stammenden. Die Grundeigentums-Ablösungsscheine
werden den bisherigen Eigentümern bzw. der mit der Kriegsschulden-Tilgung
betrauten Stelle zur Deckung ihrer eigenen Verbindlichkeiten übergeben und in
gleicher Weise wie die übrigen Schuldentitel verzinst und getilgt.
 
c) die DBV hat die ihrer Verwaltung unterstellten Grundstücke und Bodenschätze
nach den in Titel III. entwickelten Richtlinien zur Nutzung zu vergeben und die
Bodenbenutzungsgebühr (Grundrente) einzuziehen.
Zur Vergebung der Bodennutzung ist jedermann ohne Rücksicht auf Herkunft,
Nationalität, Religion, Geschlecht, Rasse, Stand oder Vermögen zuzulassen, und
zwar sowohl Privatpersonen, als auch Vereinigungen, Genossenschaften,
Gesellschaften, öffentliche Verwaltungen usw.
d) Aus der einkommenden Grundrente bestreitet die DBV folgende Ausgaben:
 
1. Die laufenden Verwaltungskosten der Deutschen Bodenverwaltung,
2. Die Verzinsung und Tilgung der mit dem Bodenankauf übernommenen Schuld
(Rückkauf der Grundeigentums-Ablösungsscheine),
3. Die Finanzierung der Gelände-Erschließung für Neusiedlungen, Wege- und
Straßenbau und ähnliche Aufgaben der Landes-Erschließung,
4. Die Ausschüttung einer Mutterrente an die Mütter oder deren Stellvertreter
nach der Zahl der von ihnen versorgten Kinder unter 16 Jahren, soweit sie in
den Bezirken der durchgeführten Bodenreform wohnen und leben.
 
e) Die DBV ist berechtigt, Grund und Boden, insbesondere Waldbestände und
Gewässer in eigener Bewirtschaftung zu behalten, soweit dies im öffentlichen
Interesse unumgänglich ist.
 
f) Die Aufgaben und Befugnisse der DBV sind durch Reichs- oder Landesgesetz
in einer besonderen Geschäftsordnung genauestens festzulegen. Etwaige Aenderungen
dieser Geschäftsordnung sind ebenfalls Aufgabe der Gesetzgebung.
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Schon vor dem Kriege gehörte Deutschland zu den dichtest besiedelten Ländern der Erde.
Seine, insbesondere im Ruhrgebiet in Sachsen und in Südwestdeutschland außergewöhnliche
Bevölkerungsdichte verdankte es vor allem seinen gewerblichen und industriellen Erfolgen. Es
war ein Industrieland, vom Schicksal dazu bestimmt, die Welt mit guten und billigen
Maschinen, Geräten, Chemikalien usw. zu versorgen und die ihm fehlenden Agrarprodukte
dafür einzutauschen.
Durch diesen Charakter war Deutschland eindeutig auf den Weg des Freihandels verwiesen.
Es brauchte den Weltmarkt, wie der Weltmarkt deutsche Ware brauchte. Sein agraisches
Hinterland war weniger der deutsche Osten, als vielmehr Kanada, Argentinien und
Brasilien. Gestützt auf die preiswerten Nahrungsmittel dieser fruchtbaren Länder,
hätte die deutsche Industrie niemals vom Weltmarkt verdrängt werden können. Trotz seiner
Landarmut hätte das deutsche Volk ebenso gut leben können wie die landreichen Völker
der Welt. Es wäre zu einem Glied der Weltwirtschaft geworden, aus dieser nicht
fortzudenken, allerdings auch auf diese angewiesen. Die innige Verflechtung im Welthandel
hätte ihm nie erlaubt, einen Krieg zu führen, jedoch auch keine Notwendigkeit dazu
ebenso gut, als wenn es innerhalb der eigenen Grenzen wüchse. Was es aber hat,
das braucht es nicht zu erobern.
Deutschland ging einen anderen Weg. Benebelt durch die nationalistische Phrase,
bestochen oder eingeschüchtert durch die anmaßend auftretenden Herren seines Bodens,
unfähig, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überblicken, alle wohlgemeinten
Warnungen überhörend oder verdammend, ließen sich die deutschen Volksvertreter dazu
verleiten, durch eine Politik des Hoch-Schutzzolles das Volk von den Reichtümern
der Welt abzuschneiden. Seinen habgierigen und nachlässigen Agrariern zuliebe
mußte es sein Getreide mit dem dreifachen Weltmarktpreise bezahlen. Die Agrarländer,
die nicht nach Deutschland liefern und darum auch nicht von Deutschland kaufen
konnten, begannen selbst Industrien zu bauen. Die deutsche Industrie widersetzte
sich dem Agrarzoll nicht. Ihr lag nichts am Weltmarkt. Sie wußte etwas Bessere: Rüstung!
Nicht der freie Welthandel, sondern die heilige Allianz von Aehre, Schlot und
Schwert schien ihr die bessere Garantie.
Zweimal hat das deutsche Volk diesen Weg versucht. Beim ersten Male kam es mit
einem blauen Auge davon. Das zweite Mal endete es in einer Katastrophe,
wie sie noch nie ein Kulturvolk der neueren Zeit ereilt hat. Ein dritter Versuch
würde sein Ende sein.
Der Einwand, daß es zu einem dritten Versuch keine Gelegenheit mehr haben
würde, ist nicht stichhaltig. Es kann weder die Aufgabe der Siegerstatten sein,
Deutschland in alee Ewigkeit zu überwachen, noch wäre dies eine Bedingung, unter der ein
großes Volk auf die Dauer leben könnte. Deutschland hat der Welt den überzeugenden
Beweis zu liefern, daß es keine Kriege mehr führen will und keine Kriege mehr
für nötig hält. Dies kann es auf keine bessere Weise tun, als daß es sich in das
System des Welthandels einschaltet und sich auf Gedeih und Verderb mit ihm
verbindet. Der Giftquell, der dies bisher verhinderte, der Deutschland immer
wieder in die Isolierung und damit in den Krieg trieb, heißt
  G r u n d r e n t e   . Die Formel für die Sicherheit der Welt,
wie auch für die Auferstehung eines besseren Deutschland aber heißt:
 
S o z i a l i s i e r u n g   der Grundrente.
   
Radikal-Soziale Freiheitspartei
 
Der wissenschaftliche Beirat:
 
Richard Batz   Dr. Bernhard Hamelbeck   Richard Krauskopf
           
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