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Programm

Sofortprogramm Geld u. Finanzen:  
Vorwort   Kapitel A   Kapitel B   Kapitel C   Kapitel D   Nachwort  
 
Programm Bodenrecht:  
Kapitel I   Kapitel II   Kapitel III   Kapitel IV   Kapitel V  

  Vorwort oben
 

 
Sofortprogramm für die Neuordnung des Geld- und Finanzwesens und die Schaffung einer freien Wirtschaft in Deutschland
 
Vorwort
 
Die bitterste Wahrheit ist wohltätiger als die süßeste Illusion.
 
Der frivole Versuch, die im ehrlichen Wettstreit errungene Größe des deutschen Volkes durch Verführung und Terror zum überheblichen Weltherrschafts-Anspruch zu steigern, hat uns in eine verzweifelte Lage gebracht. Nur die kälteste Entschlossenheit, aus den unabänderlichen Tatsachen ohne Zaudern die für Deutschlands Wiederaufbau unumgänglich notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen, kann den vom Kriege hinterlassenen wirtschaftlichen Zustand überwinden
Unsere Wohn- und Werkstätten sind zerbombt, unsere Bahnen und Brücken gesprengt, unsere Wälder gelichtet, unsere Straßen verwahrlost, unsere Verkehrsmittel verbrannt und verrottet. Die Ersparnisse aber, mit denen dieses reale Volksvermögen einst geschaffen wurde, stehen in voller Höhe zu Buche. Die seit 1933 neu entstandenen Guthaben sind zumeist gar nicht erst in realen Werten angelegt, sondern zur "stillen" Kriegsfinanzierung gebraucht, d. h. in Dinge verwandelt worden, die von vornherein dazu bestimmt waren, zu zerstören und zerstört zu werden.
Das gleiche Mißverhältnis, das auf diese Weise zwischen dem Real- und dem Nominal-Vermögen entstanden ist, besteht auch zwischen dem Waren- und Geldangebot. Dadurch, daß ein Zweig der deutschen Wirtschaft nach dem anderen dem "zivilen Sektor" entzogen und in den Dienst des Krieges gestellt wurde, ist der Warenmarkt auf einen Bruchteil eingeengt worden. Die im Dienste der Kriegsfinanzierung stehende Notpresse aber hat zur gleichen Zeit den Bestand an umlaufendem Bargeld auf das Zwanzigfache erhöht.
Die Verteilung dieser Bargeldmenge auf die Bevölkerung ist zur Zeit so ungleichmäßig wie nie zuvor. Während die werktätige Bevölkerung zumeist nicht über größere Barmittel verfügt als in der Vorkriegszeit, ärmere Menschen oft aber nicht einmal über die zum Kauf der rationierten Lebensmittel notwendigen, lagern bei Geldhamsterern, Schwarzhändlern und ehemaligen Kassenführern der Wehrmacht- und Partei-Organisationen Bargeldbestände, die vielfach in die Millionen gehen.
In einer freien Wirtschaft hätte die verantwortungslose Geldvermehrung zum Ansteigen aller Preise, also zur echten Inflation geführt. Lediglich die Unterdrückung des freien Marktausgleichs durch polizeiliche Zwangsmaßnahmen hat die Folgen der inflationistischen Geldpolitik des Dritten Reiches bisher nicht zum Ausbruch kommen lassen. Der "Kaufkraft-Ueberhang" ist durch Höchstpreise mühsam abgestützt worden. Damit aber ist an die Stelle der auf dem persönlichen Nutzen aufgebauten Geldwirtschaft die Zwangswirtschaft getreten. Durch bürokratische Verteilung, Ablieferungszwang, Betriebskontrollen und Zwangsarbeit muß die Wirtschaft mühsam in Gang gehalten werden.
Der Zwang ist der schlechteste Wirtschaftslenker. Das gilt für Zeiten besonderer Not noch mehr als für normale Zeiten. Denn unter keiner Bedingung arbeitet der Mensch so eifrig, gründlich und umsichtig wie für den unmittelbaren eigenen Vorteil. Wer im Widerspruch zum Interesse durch behördliche Verordnung dazu angehalten werden muß, seine Waren abzuliefern, tut dies nur widerwillig und hält soviel zurück, wie er kann. Wenn das Vertrauen zum Gelde geschwunden ist, spart man nicht mehr in Geld, sondern in Sachgütern. Die Material- und Warenbestände werden zur Sparbüchse, in der man sein Vermögen rettet; sie gehen nicht mehr in den Güterkreislauf ein.
Die Zwangswirtschaft ist ein Netz mit weiten Maschen, durch das viel hindurchschlüpft. Dadurch, daß sie das Wirtschaftsgesetz von Angebot und Nachfrage mißachtet, hebt sie es ja nicht auf. Sie verhindert nur seine guten, ausgleichenden Wirkungen und muß dafür Tauschhandel, Schleichhandel und Korruption in Kauf nehmen. Je härter der Zwang, um so übler werden die Formen, in denen sich der menschliche Eigennutz in der Wirtschaft doch wieder durchsetzt und den ganzen Zwangsapparat mehr oder weniger illusorisch macht.
Dabei ist dieser Apparat äußerst kostspielig, er führt dahin, daß schließlich mehr Menschen erfassen, verteilen, rationieren, registrieren, kontrollieren, schieben, beaufsichtigen und bestrafen, als noch wirklich arbeiten. Der ganze unproduktive Aufwand aber muß der produktiven Arbeit aufgebürdet werden. Er äußert sich in einer immer mehr zunehmenden Besteuerung des Einkommens, die nur die Arbeitenden betrifft, weil Schieber- und Schleichhändlergewinne von der Steuer nicht erfaßt werden können. Sie wirkt sich also geradezu als eine Bestrafung der ehrlichen Arbeit aus und muß im Verein mit den von der Zwangswirtschaft an sich bereits ausgehenden Hemmungen den Arbeitsprozeß vollends lähmen.
Es darf nicht verkannt werden, daß alle die Einzelprobleme, die sich heute als Lebensfrage des deutschen Volkes darstellen: die Rohstoff-, Ernährungs-, Wohnungs-, Außenhandels-, Arbeitslosen- und Ausgewiesenen-Fragen ursächlich mit dem Geld- und Finanzproblem verknüpft sind und ohne dieses nicht gelöst werden können. Nur die endgültige Liquidation des verlorenen Krieges macht die Wiederherstellung der freien Wirtschaft und damit die Entfesselung der Arbeit für den Wiederaufbau möglich.
Den hierzu nötigen wirtschaftlichen Maßnahmen stehen jedoch Hemmungen und Schwierigkeiten entgegen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Sie bestehen sowohl in Widerständen psychologischer Natur beim deutschen Volke selbst als auch in den besonderen politischen Umständen, in die Deutschland durch den verlorenen Krieg geraten ist.
Die psychologischen Hemmungen haben ihren Grund in dem verständlichen Sträuben gegen die Einsicht, daß das Hitler-Regime den größten Teil des deutschen Volksvermögens nutz- und sinnlos vergeudet hat. Man glaubt vielfach, durch zukünftige Arbeit den jetzt nur noch auf dem Papier stehenden Vermögen wieder einen realen Hintergrund geben zu können, so daß es nicht nötig sei, die Nominalvermögen entsprechend der vor sich gegangenen Vernichtung von Realkapital herabzusetzen.
Diese Auffassung beruht auf einem Irrtum. Der Ertrag künftiger Arbeit gehört denen, die sie leisten, und kann daher nicht gleichzeitig den Inhabern alter Forderungen gehören. Wenn die Arbeit von morgen zur Erfüllung dieser Forderungen herangezogen werden soll, dann muß sie so mit Steuern belastet werden, daß sie entweder gar nicht oder nur unter Zwang und Widerwillen geleistet wird. Dem arbeitenden Volke kann keine Rückzahlung zugute kommen, die ihm nicht vom Ertrage eigener Arbeit fortgenommen wird. Die Einziehungs- und Verteilungskosten und alle die Verluste, welche die Zwangswirtschaft nun einmal mit sich bringt, muß es außerdem noch bezahlen. Dieses erkennen aber heißt einsehen, daß vergangene Werte vergessen werden müssen, um zukünftige Werte schaffen zu können. Nur wenn jeder weiß, daß das was er nun neu schafft, auch wieder ihm gehört, werden wir einen neuen Aufstieg erleben.
Die einzige Voraussetzung, die erfüllt sein muß, wenn der Schlußstrich unter den Finanzskandal des Dritten Reiches von allen bejaht werden soll, ist, daß die Lasten des verlorenen Krieges von allen Schultern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Kraft gleichmäßig getragen werden. Keiner darf sich am Elend des deutschen Volkes noch bereichern können. Wer das Unglück gehabt hat, durch Kampfhandlungen oder Ausweisung alles zu verlieren, darf zum Schluß nicht schlechter dastehen als der, der Glück gehabt hat, alles zu behalten. Ungerechtfertigte Kriegs- und Schiebergewinne müssen vorweg abgeschöpft werden. Nur absolute Gerechtigkeit bei der Durchführung der notwendigen Operation kann die bestehenden psychologischen Hemmungen überwinden.
Die politischen Schwierigkeiten beruhen vor allem in dem Verlust der deutschen Wirtschaftseinheit durch die Aufteilung in vier Besatzungszonen. Weiterhin macht die Ungewißheit über die noch abzuliefernden Industrieanlagen, die darüber hinaus noch geforderten Reparationen, die endgültigen Besatzungskosten und den Umfang der dem deutschen Volke noch erlaubten Produktion die Basis für jede Berechnung schwankend.
Mit diesen Schwierigkeiten kann nur eine zielbewußte deutsche Führung fertig werden. Es wäre wohl etwas viel verlangt, wenn man von den Alliierten erwartete, daß sie die von Hitler zugrunde gerichtete deutsche Wirtschaft wieder flottmachen und selbst den Weg zu einem neuen deutschen Aufstieg bahnen würden, von dem sie noch gar nicht wissen können, wohin er führt. Die Initiative muß vielmehr vom deutschen Volke selbst ausgehen. Es muß, wenn es bei den Siegerstaaten für seine Vorschläge und Forderungen Gehör finden will, durch die Art dieser Vorschläge bereits glaubhaft bekunden, daß es nicht mehr das Deutschland von 1919 und das von 1933 ist, sondern daß hier ein anderes, ein neues Deutschland seinen Weg zum Licht sucht, ein Deutschland, dessen Bestand nicht in der Gewalt, sondern in der Gerechtigkeit und der Freiheit der Persönlichkeit wurzelt, ein Deutschland, das nicht mehr einen Wall von Waffen zwischen ost und West aufrichten, sondern durch seinen Geist die Brücke schlagen will zum dauernden und allgemeinen Frieden.
Ohne das Einverständnis und die Mitwirkung der Besatzungsmächte ist die Sanierung der deutschen Wirtschaft schon deshalb nicht durchführbar, weil bei anhaltenden Beschlagnahmen, Requisitionen usw. weder die Reichsschuld noch das Volksvermögen einwandfrei ermittelt werden können. Die Regulierung des Geldumlaufes kann nur dann Erfolg haben, wenn auch die ausgegebene Militärmark der Regelung des deutschen Zahlungsmittelumlaufs unterworfen und der zukünftige Geldbedarf der Besatzungsmächte von der deutschen Notenbank mitgedeckt wird.
Unter dieser Voraussetzung können die innerdeutschen Vermögens- und Schuldverhältnisse durch eine einzige, umfassende und kurzbefristete Maßnahme völlig konsolidiert und kann das Geldwesen so geordnet werden, daß alle wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen abgebaut werden können. Die Auffassung, daß dies ohne eine vorhergegangene Produktionssteigerung nicht möglich sei, hält einer genaueren Untersuchung nicht stand. Die Waren mögen so knapp sein wie sie wollen! Wenn durch eine geordnete Geldverwaltung dafür gesorgt wird, daß das Geld ebenso knapp ist und daß es der Arbeitsleistung des Einzelnen entsprechend gerecht verteilt ist, so kann niemand dem Warenmarkte mehr Waren entnehmen, als er ihm durch Arbeit zugeführt hat. Dann aber trachtet jeder im eigenen Interesse danach, möglichst viel zu arbeiten und also die Produktion zusteigern, während im anderen Falle, d. h. solange das eigene Interesse an der Arbeit durch den Arbeitszwang ersetzt werden muß, die geforderte Produktionssteigerung nie eintritt.
Ein einziger kritischer Blick auf die heutigen Zustände zeigt ja bereits, ein wie schlechter Verteiler der bürokratische Zwang ist. Wer auf die legalen Rationen angewiesen ist, ist ohne Gnade dem allmählichen Hungertode ausgeliefert. Wer dagegen in der Lage ist, sich am Tausch- und Schwarzhandel zu beteiligen, hat in Hülle und Fülle ja mitunter mehr, als er braucht. Wieviele der ach so nötigen Lebensmittel mögen heute wohl in geheimen Hamsterlagern oder auf den unerforschlichen Wegen der bürokratisch gelenkten Wirtschaft nutz- und sinnlos verderben ?
Nach der einmaligen und durchgreifenden Neuordnung des Geld- und Finanzwesens bleiben nur noch die öffentlichen Abgaben für die laufenden Leistungen bestehen. Diese gliedern sich in die ordentlichen Ausgaben für die normale Verwaltung und die außerordentlichen Ausgaben für die Kriegsfürsorge, die Reparationen und sonstigen Schulden an das Ausland. Diese verschiedenen Arten der öffentlichen Lasten müssen streng voneinander getrennt bleiben, damit jeder klar sieht, welches die Kosten der neuen Ordnung sind und wie hoch sein Anteil an den Schulden des Dritten Reiches ist.
Hiernach setzt sich das gesamte Sanierungswerk aus den folgenden vier Einzelaufgaben zusammen:
 
A. Stabilisierung der Reichsmark
 
durch Anpassung der Geld-Umlaufmenge an die Warenmenge unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Durchschnittspreise. Ziel dieser Maßnahme ist: die freie Preis- und Lohnbildung wieder zu ermöglichen, die Preisüberwachung überflüssig zu machen, die Warenhortung und den Schwarzhandel zu beseitigen und dadurch alle wirtschaftlichen Kräfte so schnell wie möglich zu produktiver Arbeit zurückzuführen.
 
B. Fundierung der öffentlichen Schulden
 
unter Zusammenfassung aller bisher entstandenen Schulden des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der öffentlichen Körperschaften und der Reichsbank (Sanierungsschuld). Diese Aktion muß schnell, durchgreifend und einmalig durchgeführt werden. Eine Wiederholung darf unter keinen Umständen nötig sein. Alle wirtschaftshemmenden Eingriffe müssen unterbleiben, so daß die Arbeitslust gefördert, die Kapitalbildung neu angeregt und also dem Sparen und Arbeiten wieder ein Sinn gegeben wird.
 
C. Ausgleich des ordentlichen Staatshaushaltes
 
der von allen mit dem Krieg und seinen Folgen zusammenhängenden Ausgaben zu entlasten ist und daher nur noch die laufenden Ausgaben umfaßt, die aus laufenden Einnahmen zu bestreiten sind.
 
D. Ausgleich des außerordentlichen Staatshaushaltes
 
1. Renten für Kriegsversehrte, Witwen und Waisen, Invaliden usw. müssen gesondert von den übrigen Schulden der öffentlichen Hand behandelt werden, weil sie der für die Schulden unter B. vorgesehenen Kürzung nicht unterworfen werden können und weil sie erst im Laufe der kommenden Jahrzehnte fällig werden. Diese Schulden der öffentlichen Hand werden - obwohl gegen früher bedeutend gestiegen - als Belastung zukünftiger Arbeit für eine gesunde Wirtschaft tragbar sein.
2. Kontribution und Reparationen, die über die Beschlagnahmung von Produktionsgütern, Parteivermögen, Auslandsguthaben und erfolgte Requisitionen hinaus noch gefordert werden. Erst nach Durchführung der oben genannten Maßnahmen und nach Umstellung der Wirtschaft der übrigen am Kriege beteiligten Länder auf die Friedensproduktion wird sich erkennen lassen, in welchem Ausmaße die Übertragung von Leistungen der besiegten Nationen an die Siegerstaaten ohne neue wirtschaftliche Erschütterungen möglich ist. Auf dieser Grundlage werden alsdann bindende Abmachungen mit den Siegerstaaten zu treffen sein.

 

  A. Stabilisierung der Reichsmark, Maßnahme I oben
 

 
Die Schätzungen der Menge der ausgegebenen deutschen Zahlungsmittel und der im Umlauf befindlichen Militärmark gehen weit auseinander. Daher ist der hier vorgeschlagenen Maßnahme keine Schätzung zugrunde gelegt wurde. Solche Schätzungen sind im vorliegenden Falle nicht nur unnötig, sondern sogar nachteilig, da sie nur zu fehlerhaften Schlüssen führen. Diese vermeiden die folgenden Vorschläge dadurch, daß die Umlaufsmenge des Geldes organisch in ein abgewogenes Verhältnis zum Warenangebot gebracht wird.
Die in Deutschland ausgegebene Militärmark muß in die Regulierung der Umlaufmenge mit einbegriffen werden. Würde die Maßnahme auf die Reichsmark beschränkt bleiben, so würde die daneben als Nachfrage auftretende und dem in Punkt 13 geforderten Umlaufzwang nicht unterworfene Militärmark die deutsche Geldpolitik ständig durchkreuzen und das Ziel einer Stabilisierung des Preisniveaus unerreichbar machen.
Der überwiegende Teil der in Deutschland vorhandenen Zahlungsmittel ist zur Zeit zweifellos gehortet und bisher weder der Umsatz- noch der Einkommensteuer unterworfen worden, weil er zu einem wesentlichen Teile aus illegalen Gewinnen (Schwarzhandel, Plünderung usw.) und aus den in Privathand hinübergewechselten Wehrmachts- und Parteikassen stammt. Durch die nachstehend vorgeschlagenen Maßnahmen wird u.a. erreicht, daß diese Beträge entweder eingezogen oder der nachträglichen Versteuerung unterworfen werden oder aber, daß sie gar nicht eingezahlt und nach Ablauf der Umtauschfrist wertlos werden. Hierdurch würde die Sanierungsschuld allein schon wesentlich vermindert.
Auch für die Übergangszeit muß jede Inflation und Deflation vermieden und die umlaufende Geldmenge im richtigen Verhältnis zur angebotenen Gütermenge gehalten werden. Dazu wird vorgeschlagen:
 
Maßnahme I
 
1. Alle in Deutschland gültigen Zahlungsmittel (Reichsmark, Rentenmark und Militärmark) mit Ausnahme des Hartgeldes unter 50 Pfennig werden mit einer Frist von 14 Tagen aufgerufen und verlieren am ..... ihre Gültigkeit.
2. Diese Zahlungsmittel werden unter nachstehenden Bedingungen gegen neue Zahlungsmittel eingetauscht. Die Einzahlungen können bei allen öffentlichen Kassen und Geldinstituten erfolgen. Bei der Einzahlung sind Name, Anschrift, Finanzamt und Steuernummer des Einzahlers anzugeben.
3. Der empfangene Beamte leistet über den Empfang Quittung und trägt die Beträge (neben der üblichen Eintragung in die Bücher) in Listen ein, die täglich nach Kassenschluß den Finanzämtern zugeleitet werden.
4. Während der Umtauschfrist kann jeder Geldbesitzer beliebig oft Einzahlungen vornehmen. Durch die Einzahlung in Raten wird verhindert, daß die Wirtschaft plötzlich vom Geld entblößt wird.
5. Das Finanzamt trägt die eingezahlten Beträge auf den Steuerkarten bzw. in den Steuerakten des Einzahlenden ein. Beträge bis zur Höhe eines Monatsumsatzes oder eines Monatseinkommens gemäß der Steuererklärung von 1944 werden nach Wahl des Einzahlers sofort zur Gutschrift bei den Banken freigestellt (Regelfall). Bei allen anderen Beträgen müssen rechtmäßiger Besitz und die ordnungsgemäßige Versteuerung nachgewiesen werden. Unrechtmäßig erworbene Beträge und die hinterzogenen Steuern werden an den Sanierungsfonds abgeführt.
6. Bis zum Abschluß der neuen Geldordnung sind alle Bank- und Sparkonten für Barabhebungen und Überweisungen nur in begrenztem Umfange frei.
7. Barabhebungen in neuen Noten können erfolgen:
a) für Löhne und Gehälter bis zum Höchstbetrage von monatlich 200 Mark
für jeden Lohn- und Gehaltsempfänger zuzüglich 50 RM für jede Person, die von ihm unterhalten wird;
b) die gleichen Beträge für den persönlichen Bedarf der Nicht-Lohn- oder Gehaltsempfänger;
c) für Sonderzwecke auf Grund besonderer Genehmigung.
8. Überweisungen können vorgenommen werden bis zur Höhe eines Monatsumsatzes oder eines Monatseinkommens gemäß der Steuererklärung von 1944 nach Wahl des Kontoinhabers. Neueingänge ab ..... sind für Überweisungen frei.
9. Die Neuausgabe der Noten und sonstigen Geldzeichen sowie die laufende Regulierung des Geldumlaufes erfolgt durch ein als selbständige Reichstelle zu schaffendes Währungsamt.
10. Das Währungsamt hat ohne Rücksicht auf den Kreditbedarf des Reiches und der Wirtschaft seine Emissionspolitik ausschließlich nach dem Ziele des Stabilisierung des Preisniveaus auszurichten. Maßgebend ist hierbei der Großhandelsindex.
11. Um den nötigen Anhalt für die Bemessung der umlaufenden Geldmenge zu schaffen, werden nach Einziehung des alten Geldes alle Preisvorschriften aufgehoben. Die freien Warenpreise werden wöchentlich statistisch ermittelt und die Indexziffern zur fortlaufenden Kontrolle der richtigen Größe des Geldumlaufes festgestellt und verwertet.
12. Das Währungsamt setzt neue Noten in Umlauf, solange der Großhandelsindex sinkt. Es stoppt die Notenausgabe oder zieht Noten aus dem Verkehr zurück, sobald der Großhandelsindex steigt. Während der Übergangszeit kann diese Maßnahme durch Erhöhung oder Ermäßigung der in §§ 7 und 8 festgelegten Auszahlungs- und Überweisungsgrenzen unterstützt werden.
13. Der Durchkreuzung der währungspolitischen Maßnahmen des Währungsamtes durch Schwankungen in der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes (Hamstern oder plötzliches Auf-den-Markt-werfen von Geld) wird durch eine Geldsteuer in Höhe von monatlich 1 Prozent entgegengewirkt, die fortlaufend auf jeden einzelnen Geldschein zu entrichten ist.
14. Die Zahlung dieser Geldsteuer erfolgt entweder durch Aufkleben von Steuermarken in die dafür vorgesehenen Felder auf den Geldnoten oder durch Leistung eines während des Jahres gleichmäßig ansteigenden Zuschlages bei jeder Barzahlung. Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres werden die Noten des Währungsamtes plus der gesamten Jahressteuer gegen neue umgetauscht.
15. Die Einnahmen des Währungsamtes aus der Geldsteuer fließen soweit sie nicht für die eigenen Geschäftsunkosten benötigt werden, an das Reich zur Bestreitung öffentlicher Ausgaben. Nötige Ausweitungen des Geldumlaufes durch das Währungsamt erfolgen:
a) durch Wirtschaftskredite;
b) durch unmittelbare Hergabe von Geld für den Reichshaushalt, jedoch mit der Einschränkung, daß das Währungsamt zur Ermöglichung etwa notwendiger Geldverknappungen für mindestens 10 Prozent des gesamten Geldumlaufs kurzfristige Schuldentitel in Händen behalten muß.

 

  B. Fundierung der öffentlichen Schulden, Maßnahme II oben
 

 
Die endgültige Konsolidierung der schwebenden öffentlichen Schuld liegt im Interesse eines jeden Einzelnen, weil dann jeder genau weiß, was er zu zahlen hat bzw. was ihm noch gehört, so daß er, ohne neue Aderlässe befürchten zu müssen, wieder planen und aufbauen kann. Dann hat Arbeit und Sparen erst wieder einen Sinn, und die so notwendige neue Kapitalbildung wird wieder ermöglicht. Das Heil liegt dann nicht mehr im Festhalten von Sachgütern, die anderweitig dringend benötigt werden, sondern in wirtschaftlicher Betätigung, in Gütererzeugung und im Umsatz.
Die einmalige Schuldenregulierung muß streng getrennt bleiben von den laufenden Ausgaben der öffentlichen Haushalte. Für diese bleiben die laufenden Einnahmen aus der Einkommensteuer reserviert, die für die Schuldentilgung nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Sie reichen hierzu nicht aus. Außerdem findet die Erhöhung der Einkommensteuer ihre natürliche Grenze in der Arbeitsbereitschaft und der Steuermoral. Sie belastet die legale Arbeit und begünstigt den illegalen Handel und die dunklen Geschäfte. Alle Steuern, die wirtschaftshemmend wirken, sollten vermieden werden. Umsatz- und Verbrauchssteuer bedeuten einseitige, sozial ungerechte Belastungen.
Die Sanierungsschuld umfaßt alle bisher entstandenen Schulden der öffentlichen Hand mit Ausnahme der Sozialrenten und der Verpflichtungen an das Ausland. Die Rentenschulden werden besonders behandelt. Für die alten Auslandsschulden müssen mit den Gläubigerländern Anmachungen für langfristige Abtragung oder Streichung getroffen werden. Auch Besatzungs- und Reparationsleistungen müssen außerhalb dieser Schuld konsolidiert werden.
 
Vorab ist die Sanierungsschuld zu bereinigen bzw. zu ermäßigen durch:
a) Erfassung des illegalen Bargeldbesitzes, wie bereits unter A angegeben,
b) Nacherhebung bisher nicht entrichteter Umsatz- und Einkommensteuern,
c) Einziehung der Bank- und Sparguthaben über 200 Mark, deren rechtmäßige Herkunft nicht nachgewiesen werden kann,
d) Einziehung der Kapitalberichtigungen der Aktiengesellschaften,
e) Ungültigkeitserklärung der Reichsstockanleihe,
f) Re-Privatisierung aller Industriewerke und Unternehmungen und Beteiligungen der öffentlichen Hand, Abstoßung aller Vermögenswerte und -objekte, die für die öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Belange nicht erforderlich sind wie Kasernen, Flugplätze, Barackenlager, Verwaltungsgebäude usw.
 
Zu a): Der illegale Besitz besteht in der Hauptsache in Bargeld und ist insoweit noch zu erfassen. Die Gerechtigkeit gegenüber dem werktätigen Volke und die Notwendigkeit, jede Möglichkeit zur Herabminderung der Sanierungsschuld auszunutzen, gebieten die Einziehung der gestohlenen Gelder aus Wehrmachts- und Parteikassen und der Wuchergewinne aus Schwarzgeschäften.
Zu b): Wenn schon von den auf Grund der bestehenden Gesetze an sich verwirkten Strafen abgesehen wird, so sollten doch wenigstens die bisher nicht bezahlten Steuern mit den bestehenden höheren Sätzen für Einkommen und Umsatz zugunsten der Sanierung erhoben werden.
Zu c): Daß unrechtmäßig erworbenes Geld auch durch die Einzahlung auf Kosten der Einziehung nicht entzogen werden darf, versteht sich von selbst.
Zu d): Durch die Steuerpraxis des Dritten Reiches ist die Rüstungs- und Schwerindustrie so begünstigt worden, daß sie im Gegensatz zur übrigen deutschen Wirtschaft von der Abschöpfung der Kriegsgewinne verschont geblieben ist. Die durch verstärkte Abschreibungen durch Rückstellungen und Sonderrückstellungen jahrelang verdeckten Übergewinne sind im Jahre 1943/44 als sogenannte Kapitalberichtigung ohne Gegenleistung an die Aktionäre geflossen. Ihre Einziehung zugunsten des Sanierungsfonds bedeutet nur eine Gleichstellung mit der übrigen deutschen Wirtschaft. Besondere Maßnahmen mit dem gleichen Ziel sind auch bei Personengesellschaften mit Gruppenpreisen erforderlich.
Zu e): Der eine & prozentige Dividende übersteigende Gewinn aus der Kriegswirtschaft ist auf keinen Fall zu vereinbaren mit der deutschen Not und deshalb in den Sanierungsfonds zu übernehmen.
Zu f): Der elementare Grundsatz, bei Konkursen in erster Linie die noch vorhandenen Vermögenswerte zur Deckung der Verbindlichkeiten heranzuziehen, muß auch bei der Sanierung der deutschen Finanzen beachtet werden. Daher müssen die an der Entstehung der ungeheuren Verschuldung beteiligten Investitionen ui ihrer Reduzierung wieder mobil gemacht werden. Eine Verschleuderung dieser Vermögenswerte durch kurzfristige Veräußerung muß vermieden werden. Eine sofortige Realisierung dürfte bei der gegenwärtigen Lage des deutschen Kapitalmarktes kaum möglich sein. Doch könnte die Übertragung dieser Objekte im Wege der öffentlichen Ausschreibung an Genossenschaften oder Privatunternehmer bei fortschreitender Tilgung des Kaufpreises erheblich zur Minderung der Sanierungsschuld beitragen.
Von einer Schätzung der Schuld- und Vermögenssummen ist auch hier Abstand genommen worden, weil solche Schätzungen nur zu Fehlschlüssen führen würden. Vielmehr soll zunächst einmal der Schlüssel zur Tilgung der Sanierungsschuld ermittelt und alsdann der Beitrag, den jeder Deutsche zur Tilgung dieser Schuld beizutragen hat, endgültig festgelegt werden. Das für den Vollbetrieb der Wirtschaft nötige Vertrauen verlangt, daß diese Quoten einmalig auferlegt werden und damit die Sanierungsschuld liquidiert ist.
 
Maßnahme II
 
1. Bis zum ........... müssen alle Bank- und Sparkonteninhaber ihre Steuernummern auf ihren Konten vermerken lassen. Konten, die am ................ (Stichtag) keine Steuernummer tragen, verfallen zugunsten des Sanierungsfonds. Die Banken und Sparkassen reichen Listen an die Finanzämter in gleicher Weise wie die unter Maßnahme I/5 genannten Barbeträge behandelt werden.
2. Alle Forderungen an die öffentliche Hand sind innerhalb eines Monats anzumelden. Diese umfassen Kriegsschäden und Umsiedlungsverluste (ausgenommen Renten), sowie Forderungen aus Lieferungen, Leistungen und Kredite. Die Kriegsschädenverordnungen können hierbei als Grundlage dienen.
3. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen sind für alle Vermögen von 5000 Reichsmark an aufwärts Vermögenserklärungen einzureichen. In diesen Erklärungen sind alle Vermögensteile nach neuen und genauen Bewertungsvorschriften zu aktivieren und die Nettovermögen nach Abzug der Schulden anzugeben. Zu den Vermögensteilen zählen u. a. Sachwerte, Wertpapiere, Bankguthaben und sonstige Forderungen an Private und an die öffentliche Hand (einschl. Schadensersatzforderungen). Aller Sachwertbesitz ist zum gemeinen Wert anzugeben. Bei Unterschieden zwischen der Eigenbewertung und der Bewertung durch das Finanzamt, die eine Größe von 20 Prozent der Eigenbewertung überschreiten steht dem Finanzamt das Recht zu, den betreffenden Vermögensteil zu dem vom Steuerpflichtigen angegebenen Preis zu übernehmen und an vorhandene Interessenten meistbietend, jedoch nicht unter der Finanztaxe zu übertragen. Findet sich zu diesem Preis kein Käufer, so verbleibt der Vermögensteil seinem Besitzer.
4. Die Gegenüberstellung der Sanierungsschuld mit dem nominellen Vermögen (Volksvermögen) ergibt den Schlüssel für die Sanierungsquote. Beträgt z. B. die Restsanierungsschuld 500 Milliarden und das Volksvermögen 800 Milliarden, so würde die Sanierungsschuld eines jeden Deutschen 62,5 Prozent seine Vermögens betragen.
5. Der nach diesem Hundertsatz zu errechnende feste Anteil eines jeden Steuerpflichtigen wird zunächst wie folgt bereinigt:
a) Forderungen an die öffentliche Hand werden aufgerechnet.
b) Soweit hiernach noch eine Sanierungsschuld verbleibt, werden Spar- und Bankguthaben bis zur Höhe des Sanierungssatzes an den Sanierungsfonds übertragen.
c) Wertpapiere werden in Zahlung genommen und den Bank- und Kreditinstituten in Aufrechnung gegen ihre Forderungen an die öffentliche Hand zugeleitet.
6. Die verbleibenden Restbeträge der Sanierungsschuld werden durch erststellige Schuldtitel auf alle Vermögen sichergestellt. Die Schuldtitel werden den Bank- und Kreditinstituten in Aufrechnung gegen ihre eigenen Forderungen als Sicherheit für die verbleibenden Bank- und Sparguthaben übertragen. Die Schuldtitel sind zu dem jeweils auf dem freien Markt geltenden Zinsfuß zu verzinsen, so daß sie stets zum Parikurse gehandelt werden können. Die Tilgung der Sanierungs-Restschuld soll in jährlichen Raten von 1 bis 5 Prozent entsprechend der Wirtschaftslage erfolgen. Höhere Tilgungssätze sollen durch progressiv gestaffelte Nachlässe begünstigt werden.
7. Schuldtitel auf den Grund und Boden werden in der Weise abgelöst, daß gegen die fälligen Tilgungsraten Grundeigentums-Ablösungsscheine ausgehändigt werden, die an den Inhaber zu dem jeweils marktüblichen Zinsfuß zu verzinsen sind und später in Geld eingelöst werden. Dagegen ist die im freien Wettbewerb zu ermittelnde Grundrente an die öffentliche Hand abzuführen, welche sie nach Tilgung der Kriegslasten für ihren natürlichen Zweck, die Aufzucht der Kinder, verwenden wird.

 

  C. Ausgleich des ordentlichen Staatshaushaltes oben
 

 
Durch die vorstehenden Maßnahmen wird der gesamte Apparat der bürokratische geregelten Zwangswirtschaft überflüssig. Die Wirtschaftslenkung kann wieder dem freien Markt überlassen werden. Dadurch sowie durch den Ausfall der Aufwendungen für Militär, Arbeitsdienst, Rüstung, Luftschutz usw. usw. können die laufenden Ausgaben des reiches, der Länder und der Gemeinden auf ein sehr geringes Maß herabgemindert werden.
das Steuerwesen ist grundlegend zu vereinfachen. Die Not der zeit verlangt nicht viele, sondern wenge und mit den geringsten Unkosten zu erhebende Steuerarten. Steuern, die nur den Zweck haben, den wahren Umfang der öffentlichen Abgaben zu verschleiern, aber durch ihre wirtschaftshemmende Wirkung eine viel schwerere und sozial ungerechtere Belastung des Steuerzahlers darstellen als eine einfache und übersichtliche Steuergesetzgebung, müssen verschwinden. Hierzu gehören vor allem Verbrauchssteuern, Umsatzsteuern und Zölle.
 
Für den ordentlichen Haushalt stehen demnach zur Verfügung:
a) die Überschüsse des Währungsamtes aus Geldsteuer und Notenemissionen,
b) die von den jeweiligen Nutznießern zu zahlenden Entschädigungen für unmittelbare oder mittelbare öffentliche Dienstleistungen,
c) die Einkommensteuer.
 
Die Einkommensteuer soll zwar nach der Höhe der Einkommen gestaffelt werden, im übrigen aber die persönlichen Verhältnisse des Steuerzahlers unberücksichtigt lassen. Das gerechte Entgelt für die Kinderaufzucht ist die Grundrente, nicht aber der Arbeitslohn eines anderen.

 

  D. Ausgleich des außerordentlichen Staatshaushaltes oben
 

 
1. Renten für Kriegsversehrte, Witwen und Waisen
Alters-, Invaliden-und Unfallrenten bleiben in voller Höhe bestehen. Militärrenten, die sich nicht aus erlittenen Kriegsschäden, sondern lediglich aus geleisteten Militärdiensten herleiten, werden gestrichen. Die arbeitsfähigen ehemaligen Berufsmilitärs müssen sich für eine produktive Tätigkeit entscheiden. Sie können nicht erwarten, daß das werktätige Volk für sie arbeitet.
Für die Kriegsversehrten zu sorgen, ist dagegen eine selbstverständliche Pflicht des deutschen Volkes. Ihr größter Teil wird in der Wirtschaft wieder unterkommen können, jedoch durch eine zusätzliche Rente einer Erleichterung im Existenzkampf bedürfen. Arbeitsunfähige Kriegsversehrte müssen menschenwürdig versorgt werden, entweder durch Zahlung einer ausreichenden Rente oder durch Unterbringung in Heimen.
Opfer des Dritten Reiches sind den Kriegsopfern gleichzusetzen.
 
2. Kontribution und Reparation
Die Besatzungskosten sollen als ein Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben werden, der jedoch deutlich als solcher zu kennzeichnen ist. Feste Abmachungen mit der Militärregierung über die Höhe der aufzubringenden Leistungen und den Zahlungsmodus sind anzustreben.
Über die Möglichkeit der Aufbringung der noch zu leistenden Reparationen läßt sich Näheres erst sagen, wenn deren ungefährer Umfang feststeht. Wenn wir auch die Schuld jedes einzelnen Deutschen an dem durch das Hitler-Regime über die Welt gebrachten Unglück im Sinne einer moralischen Kollektivschuld nicht anerkennen können, so steht die Verpflichtung des deutschen Volkes an der Wiedergutmachung des durch den Krieg angerichteten Schadens bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit mitzuwirken außer Frage.

 

  Nachwort oben
 

 
Nach Beendigung des ersten Weltkrieges haben wir unsere Vorschläge zur Neuordnung der deutschen Wirtschaft der Nationalversammlung, den deutschen Regierungen, den Parteien und den Gewerkschaften unterbreitet. Ihre Beachtung würde die große Inflation, die Deflationskrise mit der Massenarbeitslosigkeit und den Zusammenbruch der deutschen Demokratie verhindert und der nationalsozialistischen Propaganda den Nährboden entzogen haben.
Unsere Vorschläge blieben unbeachtet, unsere Warnungen ungehört. Die Folgen sind ein zerstörtes Deutschland und eine erschütterte Weltwirtschaft.
Heute wenden wir uns nicht mehr an die alten Parteien. Wir übergeben dieses Aufbauprogramm unmittelbar der deutschen Oeffentlichkeit und den zuständigen Stellen der Militärregierung. Wir wissen, daß es schwer sein wird, das Mißtrauen der Siegerstaaten und ihre Bedenken gegen einen deutschen Wiederaufstieg zu überwinden. Aber waren nicht die wirtschaftlichen Erschütterungen, denen die Demokratie des Zwischenreiches hilflos gegenüberstand, die eigentliche Ursache ihres Zusammenbruches und des Aufstieges der Diktatur. Sind nicht die Maßnahmen, die eine Wiederholung jener wirtschaftlichen Katastrophen mit Sicherheit ausschließen, zugleich die sicherste Garantie dafür, daß sich der politische Wahnwitz von 1933 bis 1945 nicht mehr wiederholen kann ?
Die friedliebenden Völker der Welt können kein Interesse daran haben, daß im Herzen Europas ein ewiger Elends- und Unruheherd bestehen bleibt. Sie können auch nicht wünschen, daß ein industriell tüchtiges Volk von 60 Millionen als Lieferant und als Käufer auf dem Weltmarkt für immer ausfällt. Ihr begreiflicher Wunsch ist, vor kriegerischen Angriffen gesichert zu sein. Diesem Wunsche kann nichts so sehr dienen als eine für den friedlichen Aufbau und für einen stetig anwachsenden menschlichen Wohlstand in störungslosen Vollbetrieb gesetzte Wirtschaft. Unsere Vorschläge werden dieses Ziel mit Sicherheit erreichen.
 
 

Radikal-Soziale Freiheitspartei
 
Der wissenschaftliche Beirat:
 
Richard Batz   Dr. Bernhard Hamelbeck   Richard Krauskopf
 

  I. Die Bodenreform als der Weg zum Bürger- und Völkerfrieden oben
 

 
Programm für die Einführung eines sozialen Bodenrechtes im neuen Deutschland
 
Die Erde ist das ursprüngliche Erbe der gesamten Menschheit.
John Stuart Mill
 
Das Sonderrecht auf den Erdboden schafft einen permanenten Kriegszustand zwischen den Menschen und zwischen den Völkern. Die Eigentümer des Grund und Bodens können sich von den Nichteigentümern deren Recht zum Leben durch eine laufende Abgabe - Grundrente genannt - bezahlen lassen. Sie beziehen also aus dem Grundeigentum einen mühelosen Gewinn, der die Menschen in zwei Klassen scheidet. Die Völker mit wenig und schlechtem Boden blicken neidvoll auf die Völker mit größerem und besserem Bodenbesitz und sind jederzeit bereit, ihre Lage durch Eroberungen zu verbessern.
Alle Bestrebungen zur Sicherung des sozialen Friedens wie auch des Weltfriedens müssen daher - wenn sie ernst gemeint sind - mit einer Reform des Bodenrechts beginnen. Das gleiche Anrecht a l l e r Menschen auf den Erdboden ist die fundamentale Forderung der menschlichen Gerechtigkeit. Solange es nicht erfüllt ist, können alle Bemühungen um den Bürger- und Völkerfrieden im besten Falle einen vorübergehenden Waffenstillstand herbeiführen, aber sie können den unablässigen Krieg nicht beenden.
In Deutschland hat die Entwurzelung großer Volksteile durch den verlorenen Krieg eine Neuverteilung des Grundbesitzes zu einem zwingenden Gebot der Stunde werden lassen. Dieser Notwendigkeit k a n n in der Weise Rechnung getragen werden, daß Boden den einen fortgenommen und anderen gegeben wird. Wenn es dabei auch zu einer Aufteilung von Großbesitz kommt, wenn an die Stelle weniger Großbesitzer viele Klein- und Mittelbesitzer treten, so ist das noch keine Bodenreform, die den gleichen Zugang A l l e r zur Erde und ihren Schätzen sichern. Dieses Verfahren beendet den Kriegszustand nicht.
Es k a n n jedoch auch zu einer g r u n d l e g e n d e n Aenderung des Bodenrechts geschritten werden, welche die im Vorrecht des Grundeigentums beruhende Bodensperre aufhebt und die gewaltlose Verteilung der Menschen auf der Erdoberfläche anbahnt. D i e s e Bodenreform ist der Weg zum endgültigen und dauerhaften Frieden.

 

  II. Die Folgen der Bodensperre oben
 

 
Die Bodensperre ist das Recht des Grundeigentümers, jedermann die Arbeit auf seinem Boden zu verbieten, auch wenn er selbst entschlossen ist, den Boden nicht zu bearbeiten oder ihn einer unzweckmäßigen oder unsinnigen Nutzung zuzuführen.
 
Aus dieser Bodensperre ergeben sich die folgenden Uebelstände:
1. schlechte Ausnutzung des Bodens,
2. unzweckmäßige Abgrenzung der Betriebe,
3. Einsatz ungeeigneter Bewirtschafter,
4. verfehlte Wirtschaftsvorschriften,
5. Spaltung der Völker durch Grundrente und Wertzuwachsgewinne (Klassenkampf),
6. Verfeindung der Nationen (Krieg).
 
Zu 1.
a) B e i m   L a n d b o d e n   wirkt sich die Bodensperre dahin aus, daß ein geringer Ertrag aus ihm gezogen wird, als an sich gezogen werden könnte und bei allgemeinen - durch das Bodenmonopol nicht durchbrochenem - Wettbewerb auch gezogen würde. Sie beeinträchtigt also die Lebensmittelversorgung und und verschärft in schlechten Zeiten die Hungersnot.
b) B e i m   s t ä d t i s c h e n   B o d e n   erzeugt sie den Mißstand der Bodenspekulation, die besonders die natürliche Entwicklung der Städte behindert und die vernunftgemäße Siedlungs- und Verkehrsplanung durchkreuzt. Wenn sich in den zerstörten Stadtgebieten die Bodenspekulation der Trümmerstätten bemächtigen kann, so bedeutet das eine sehr empfindliche Hemmung für jeden Wiederaufbau.
c) B e i m   g e w e r b l i c h e n   B o d e n   u n d   d e n   B o d e n s c h ä t z e n   ist die Bodensperre die eigentliche Grundlage des industriellen Monopolismus, d. h. der Gepflogenheit durch Knapphaltung des Warenangebotes die Preise zu steigern. Je inniger ein Erzeugungszweig mit dem Boden zusammenhängt, umso stärker und vollkommener ist das Monopol (Kohle, Eisen, Petroleum).
 
Zu 2.
Die Bodensperre erschwert oder verunmöglicht die Anpassung von Betriebsgröße und -form an veränderte Verhältnisse. Die in früherer Zeit einmal aus Zweckmäßigkeitsgründen, aus Machtinteresse oder durch Zufall entstandenen Besitzformen sind unter gänzlich veränderten Verhältnissen erhalten geblieben oder sie wurden durch Erbteilung, Notverkäufe und dergl. schematisch und sinnlos zerstückelt oder sie sind durch Straßen, Eisenbahnen, Kanäle usw. in unorganischer Weise zerschnitten worden. Alle diese Einflüsse haben Grundstücksformen hervorgebracht, die oft geradezu grotesk sind und keinen rationellen Betrieb mehr ermöglichen. Vernünftige Korrekturen sind unter der Herrschaft des privaten Bodeneigentums nur sehr schwer oder überhaupt nicht durchführbar.
 
Zu 3.
Das private Grundeigentum bringt es mit sich, daß sich die Betriebsführung meist vom Vater auf den Sohn vererbt, ohne Rücksicht darauf, ob dieser auch die nötige fachliche Eignung besitzt oder nicht. Wo durch Kauf und Verkauf die Erbfolge unterbrochen wird, da entscheidet meist die Kapitalkraft, nicht aber die Begabung über die Nachfolge in der Betriebsführung. Der Uebergang von Leuten mit großen Fähigkeiten in größere und von solchen Leuten, die ihrem Aufgabenkreis nicht gewachsen sind, in kleinere Betriebe wird durch die Bodensperre außerordentlich erschwert.
 
Zu 4.
Die Nutznießer der Bodensperre streben immer danach, durch gesetzgeberische Maßnahmen ihre Gewinne zu steigern. Die wichtigsten und verhängnisvollsten dieser Mittel sind die Zölle. Sie führen dazu, daß Erzeugungen an ungeeigneten Orten erfolgen und dafür an geeigneten unterbleiben. Der Zoll entbindet die geschützten Wirtschaftszweige von der Notwendigkeit durch Anwendung zeitgemäßer Methoden der Ertragssteigerung im allgemeinen Wettbewerb Schritt zu halten. Er schwächt dadurch die gesamte Volkswirtschaft, belastet die nicht geschützten Wirtschaftszweige und verteuert die Lebenshaltung. Um diese Folgen wieder wettzumachen, versucht man dann, durch Vorschriften, Richtlinien usw. eine Ertragssteigerung zu erzwingen, wodurch das Uebel jedoch oft eher vergrößert als vermindert wird.
 
Zu 5.
Da die Menschen den Erdboden zum Leben ebenso dringend brauchen wie Luft und Wasser, so sind sie denen, die ein Eigentumsrecht auf den Boden haben, auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Diese Abhängigkeit findet in der Grundrente ihren wirtschaftlichen Ausdruck. Die Höhe der Grundrente wird beeinflußt durch die Bevölkerungsdichte, die Verkehrslage und die Güte des Bodens. Mit der Grundrente verändert sich auch der Wert des Bodens. Es ergeben sich unabhängig von jeglicher Arbeitsleistung der Besitzer Wertzuwachsgewinne von oft ganz erstaunlichen Ausmaßen. Grundrente und Wertzuwachsgewinne sind arbeits- und mühelose Einkommen. Solche Gewinne benachteiligen diejenigen, welche sie aufbringen müssen, sie schaden der Eintracht des menschlichen Zusammenlebens und letzten Endes sogar denen, welche sie beziehen. Die Grundrentner sind der Notwendigkeit des Lebenskampfes mehr oder weniger enthoben. Sie brauchen, soweit sie von der Rente leben können, ihr Brot nicht durch einen nützlichen Beitrag zur allgemeinen menschlichen Wohlfahrt zu verdienen. Vielmehr ist ihr Hauptaugenmerk auf die Erhaltung und Mehrung ihres rententragenden Eigentums gerichtet. Die Führung von Erb- und sonstigen Rechtsstreitigkeiten sowie die Verwaltung ihres Vermögens und die Einziehung ihrer Renten sind ihr eigentlicher Lebensinhalt. Dadurch wird nicht nur ihre eigene Arbeitskraft, sondern auch die ihrer Helfer und Rechtswahrer der Leistung für das menschliche Wohlergehen entzogen.
Beständiger Zank und Streit aber verdirbt den Charakter der Menschen. Er macht sie überheblich und bösartig. Mühelose Gewinne verführen zu Untätigkeit und Wohlleben. Ihr Ergebnis sind Lebensuntüchtigkeit und Degeneration.
Sie erregen ferner die Empörung der Tributpflichtigen. Um diese zu unterdrücken, sind beträchtliche Aufwendungen für Polizei, Militär, Justiz usw. notwendig. Die hierfür erforderlichen Kräfte müssen wiederum der nutzbringenden Arbeit für das allgemeine Wohl entzogen werden.
 
Zu 6.
Der natürliche Ausgleich der Bevölkerungsdichte erfolgt durch Wanderung. Sie wird durch die Bodensperre weitgehend behindert oder verhindert. Das führt dazu, daß an die Stelle des friedlichen Ausgleichs die gewaltsame Entladung - der Krieg - tritt. Plätze, die eine besonders hohe Grundrente versprechen, wie Erzminen, Oelquellen, wichtige Hafenplätze usw. sind von jeher ständige Streitobjekte für die Interessen der Grundrentner dienenden Staaten gewesen.
Die zum Zwecke der Rentensteigerung eingeführten Zölle behindern oder unterbinden den Welthandel. Sie verengen den Völkern den Lebensraum, den diese wiederum durch Eroberung zu erweitern trachten.
Zu den Aufwendungen für Rüstungen und Krieg aber steht der Gewinn der Grundrentner in gar keinem Verhältnis mehr. Was nützt schließlich die schönste Rente, wenn sie nur durch ständige Gefahr für Leib und Gut, durch eine zerstörte Heimat und durch ein Leben in Unordnung und Trümmern erkauft werden kann ?

 

  III. Die Grundregeln der Bodenreform oben
 

 
Soll die Bodenreform nicht zur Minderung, sondern zur Steigerung des Sozialproduktes führen, so darf das Interesse des Bodenbearbeiters an seinem eigenen Arbeitsprodukt nicht verletzt oder getötet werden. Arbeitseinkommen und Rente sind in den Einnahmen des Bodenbearbeiters sauber voneinander zu trennen. Das geschieht heute schon dort, wo der Boden verpachtet wird. Die Pacht stellt die Rente des Eigentümers dar, der Rest ist der Arbeitsertrag des Pächters.
Die richtige Höhe der Pacht läßt sich nur im freien Wettbewerb ermitteln. Darum soll der freie Wettbewerb durch die Bodenreform nicht nur erhalten bleiben, sondern er soll dadurch, daß er auch auf den Zugang zum Grund und Boden ausgedehnt wird, darüber hinaus zum allgemeinen Prinzip erhoben werden. Innerhalb dieses allgemeinen Wettstreites können dann auch kollektiv und privat bewirtschaftete Betriebe miteinander im Wettbewerb treten. Jedoch gehört die kollektive Wirtschaftsweise nicht zu den Programmforderungen der Bodenreform.
Es ist nicht Sinn und Ziel der Bodenreform, die heutigen Besitzer aus ihrem Wirkungskreise herauszureißen. Sie soll nur die Bodenbesitzer mit allen übrigen schaffenden Menschen auf die gleiche wirtschaftliche Rangstufe stellen, entsprechend dem Goethewort:  
Was Du ererbt von Deinen Vätern hast,
Erwirb es, um es zu besitzen!
 
Die heutigen Eigentümer sind nicht mehr dieselben, die den Boden einmal durch mehr oder weniger gewaltsame Besitzergreifung an sich gebracht haben. Sie haben ihn zu einem großen Teil aus eigenen Arbeitseinkommen käuflich erworben. Vielfach ist der Grund und Boden mit Hypotheken belastet, die ihrerseits die Ersparnisse schaffender Menschen darstellen. Eine entschädigungslose Enteignung des Bodens würde daher nicht nur dem Grundsatze der Gerechtigkeit widersprechen, sondern auch recht unsoziale Folgerungen nach sich ziehen. Daß auch die Grundeigentümer mit einem teil ihres Vermögens zur Tilgung der Kriegsschulden mit herangezogen werden müssen, ist eine Sache für sich, die mit der Bodenreform als solcher nichts zu tun hat.
 
Hiernach ergeben sich für die Bodenreform die folgenden fünf leitenden Gedanken:
 
1. Der Boden gehört allen, das heißt: keinem.
2. Alle Menschen müssen grundsätzlich die gleiche Zugangsmöglichkeit zum Grund und Boden haben.
3. Die Vergeudung des Bodens an seine Benutzer kann nur im freien Wettbewerb erfolgen, das heißt: Jeder muß für den Grund und Boden den er besetzt hält, die gleiche Entschädigung an die Gesellschaft zahlen, die auch ein anderer zu zahlen bereit wäre.
4. Jeder bleibt an seinem Platze, sofern und solange er für den von ihm besetzten Boden auch nur annähernd diejenige Entschädigung bezahlt, die auch ein anderer zahlen würde.
5. Die jetzigen Eigentümer müssen für die Rückgabe des Bodens entschädigt werden.
 
Bei der Vergebung der einzelnen Bodenflächen und Bodenschätze müssen folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
 
a) Die Ueberlassung des Grund und Bodens an seine Bearbeiter erfolgt gegen die Erstattung der vollen Grundrente. Grundrente ist - abgesehen vom Kapitalzins - alles, was über den Lohn der eigenen Arbeit hinausgeht. Da der gerechte Arbeitslohn infolge der Verschiedenartigkeit der Leistungen nur im freien Wettbewerb feststellbar ist, kann auch die Grundrente nur im freien Wettbewerb ermittelt werden. Bei der Vergebung der Grundstücke im Meistbietungsverfahren wird sich die höchste erzielbare Grundrente haargenau herausstellen. Wer unter dieser maximalen Grundrente bietet, wird von anderen überboten werden und als Bewerber ausscheiden. Wer darüber bieten würde, müßte aus seinem eigenen Arbeitsertrag zusetzen. Er würde sich also besser stehen, wenn er auf die Bodenbenutzung verzichten und sich einer anderen Tätigkeit zuwenden würde. Die Vergebung muß also grundsätzlich an den Meistbietenden erfolgen. Personenzusammenschlüsse dürfen gegenüber einem Einzelbewerber weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auch Staats- und Gemeindebetriebe und öffentliche Verwaltungen müssen dem gleichen Wettbewerb unterliegen. Die einzigen Ausnahmen von dieser Regel bilden:
 
1. das Vorrecht des alten Bodenbenutzers,
2. der Zwangsbedarf der Gesellschaft
 
Wenn die Bodenreform nicht zu einem häufigen und schnellen Wechsel in der Person des Bodenbenutzers führen soll, so darf er nur dann vertrieben werden können, wenn er die tatsächliche Grundrente nicht mehr zahlen kann oder will. Er muß daher immer den Vorrang vor jedem anderen Interessenten haben. Wird er überboten, so muß er das recht haben, sein eigenes Angebot zu erhöhen. Da die Schätzung des erzielbaren Ertrages Irrtümern unterworfen sein kann, so muß außerdem eine gewisse Irrtumsspanne zugunsten des Altbesitzers eingerechnet werden. Solange er nicht um mehr als 10 Prozent überboten wird, soll er das Nutzungsrecht behalten. Die Deckung des Zwangsbedarfs - das ist der öffentliche Bedarf, der nur an bestimmter Stelle befriedigt werden kann, z. B. Verkehrsbedarf, Hochwasser- und Klimaschutz - darf nicht an der Hartnäckigkeit einzelner privater Bodenbenutzer scheitern.
b) Gegenstand der Vergebung ist der naturgegebene Boden unter Ausschluß der von Menschenhand erzeugten Zutaten. bei einem Wechsel in der Person des Bodenbenutzers bleibt die Uebernahme von Bauten, Einrichtungen und Geräten zweckmäßig der privaten Abmachung zwischen dem Abziehenden und dem Zuziehenden vorbehalten. Alles, was von dem Zuziehenden nichtn gekauft oder gemietet wird, darf von dem Abziehenden mitgenommen werden. Bei Gütern, deren Entfernung nur mit großem Verlust für den Abziehenden möglich wäre, z. B. Bauten, kann auf dessen Anforderung der Kaufpreis durch einen amtlichen Taxator festgesetzt werden. der Abziehende verliert am Übernahmetage das Nutzungsrecht an allem, was sich auf dem Grundstück befindet. Der Zuziehende darf alle auf dem Grundstück befindlichen Anlagen seinen Bedürfnissen entsprechend ändern, entfernen oder neue errichten. Die bau- gewerbepolizeilichen Beschränkungen werden hierdurch natürlich nicht berührt.
c) Der Boden muß in richtiger Abgrenzung vergeben werden. Die Korrektur der jetzigen Betriebsgrößen, - von denen zunächst natürlich auszugehen ist - muß in der Zukunft ebenfalls dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden. Es muß bei einer Neuvergebung jedem Interessenten freistehen, ob er auf das ganze ausgebotene Stück, oder nur auf Teile desselben bieten oder ob er mehrere ausgebotene Stücke in einem Gebot zusammenfassen will. Je nachdem, in welcher Zusammensetzung die Stücke die höchste Gesamtpacht ergeben, ist dann voraussichtlich auch die Ausnutzung am besten und demgemäß erfolgt auch die Vergebung.
d) Die Vergebung muß auf eine bestimmte Zeit erfolgen. Diese Zeit muß den Erfordernissen des jeweiligen Wirtschaftszweiges angemessen sein. Sie darf nicht zu kurz sein, weil sonst die Abwicklung eines rationellen Wirtschaftsplanes nicht möglich und die Gefahr des Raubbaues zu groß ist. Sie darf nicht zu lang sein, weil sich die Grundrente dauernd ändert. Steigt sie, so überschreitet sie die vereinbarte Gegenleistung und der Bodenbenutzer wird wieder zum Grundrentner. Sinkt sie, so unterschreitet sie die Gegenleistung und der Bodenbenutzer muß aus seinem Arbeitsertrag zusetzen. Zum Ablauftermin jeder Vergebungsdauer kann der Vertrag beiderseits zum Zwecke der Neufestsetzung der Gegenleistung gekündigt werden. Die nachfolgenden Vertragsfristen können kürzer sein als die erste. Wenn nach Einspielung der Verhältnisse auf das neue Bodenrecht stärkere Schwankungen in der Höhe der Grundrente nicht mehr zu befürchten sind, kann man dazu übergehen, daß der Vertrag sich nach Ablauf jeder Vergebungsfrist automatisch um eine weitere verlängert, solange keine Interessenten da sind, die eine um mindestens 10 Prozent höhere Bodenbenutzungsgebühr bieten, als der derzeitige Benutzer.
Diesem soll jedoch das Kündigungsrecht zum Ablauf einer jeden Vertragsdauer verbleiben.
Um die Abgabe von leichtfertigen Angeboten bei der Vergebung nach Möglichkeit auszuschalten, soll jeder Bodenbenutzer für die vereinbarte Benutzungsgebühr während der ganzen Vertragsdauer haften. Er kann andere in den Vertrag eintreten lassen, muß dann aber die etwaige Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlich gezahlter Gegenleistung selbst tragen. Das gleiche ist der Fall, wenn er das Grundstück vor Ablauf der Vergebungsdauer verläßt und es zu einer geringeren Benutzungsgebühr neu vergeben wird.
e) Preis- und Lohnbildung müssen frei sein, das heiß, sie dürfen durch Wirtschaftsvorschriften nicht beeinflußt werden. Nur bei freier Preis- und Lohnbildung kann der Bodeninteressent seine Ertragsaussichten mit den Erwerbsmöglichkeiten in anderen Berufszweigen richtig vergleichen und somit auch die Grundrente einwandfrei bestimmen. Alle zwangsweisen Eingriffe in die Wirtschaft würden das wahre Bild verzerren und die Grundrente über oder unter ihre natürliche Größe treiben.
Bei freier Wirtschaft stellt jeder Erzeuger das her, womit er am meisten verdienen kann. Das ist aber gleichzeitig auch das, wonach die dringendste Nachfrage besteht. Bei freier Wirtschaft wird also auch jeder Boden sehr schnell und ohne Zwang der für die Gesellschaft nützlichsten Wirtschaftsart zugeführt und überall mit den geringsten Spesen gearbeitet werden.
An Zöllen hat der Bodenbenutzer kein Interesse mehr, da sie ja nur die von ihm abzuliefernde Grundrente, nicht aber den in Wettbewerb mit anderen Berufen stehenden Arbeitsertrag steigern könnten.
f) Der allgemeine Preisstand muß stabil sein. Bei steigenden Preisen würde die Kaufkraft der vereinbarten Bodenbenutzungsgebühr ständig sinken. Der Bodenbenutzer könnte die Gebühr mit einem immer kleiner werdenden Teil der Grundrente für sich behalten können und also wieder zum Grundrentner werden.
Bei sinkenden Preisen müßte der Bodenbenutzer einen immer größer werdenden Teil seiner Erzeugung für die Zahlung der Nutzungsgebühr aufwenden. Er müßte nicht nur die Grundrente, sondern auch einen Teil seines Arbeitslohnes dafür hergeben und schließlich in den Konkurs geraten.
Daher bedingt die Bodenreform eine gleichzeitige Geldreform nach unserem "Sofortprogramm für die Neuordnung des Geld- und Finanzwesens und die Schaffung einer freien Wirtschaft in Deutschland."
g) Der Rückkaufpreis des Grund und Bodens kann aus der Grundrente bezahlt werden. Es ist unmöglich, den Preis für die Rückführung des Grund und Bodens in gesellschaftliches Eigentum auf einmal zu erstatten. Zunächst kann nur mit Schuldentiteln (Grundeigentums-Ablösungsscheinen) bezahlt werden. Diese sind zu dem üblichen Zinsfuß zu verzinsen und nach und nach zu tilgen. Da der Kaufpreis der Grundstücke nichts anderes als die nach dem geltenden Zinsfuß kapitalisierte Grundrente ist, so wäre für die Verzinsung dieser Schuldentitel allein schon die ganze Grundrente erforderlich. Für die Tilgung uns sonstige gesellschaftliche Zwecke würde nur der Mehrertrag durch künftige Steigerung der Grundrente übrig bleiben. An dem bisherigen Zustand der Ausbeutung durch die Grundrente würde sich wenig geändert haben. Die Inhaber der Grundeigentums-Ablösungsscheine würden das, was sie bisher direkt als Grundrente erhielten, nun aus der Grundrente als Zinsen für ihre Schuldtitel erhalten. Nur eine weitere Steigerung der Grundrente würde ihnen entgehen.
Es kann aber nicht Sinn und Zweck der Bodenreform sein, die Menschen für lange Zeit mit zusätzlichen Abgaben für die Tilgung der Grundschuld zu belasten, damit dann einmal nach einer langen Reihe von Jahren der Grund und Boden unseren Nachkommen als schuldenfreies gesellschaftliches Eigentum zufällt.
Die abgelöste Rente wird erst angegriffen durch die von uns vorgeschlagene Geldreform. Durch sie wird der Geldzins nach und nach bis auf Null gesenkt. Im gleichen Maße, wie der Geldzins sinkt, wird ein ansteigender Teil der Grundrente für die Tilgung des Kaufpreises frei. Die Schuldentitel können Serie für Serie aufgerufen und eingelöst werden, bis dann schließlich die ganze Grundrente der Gesellschaft für eine andere Verwendung zur Verfügung steht.
h) Die Grundrente gehört denen, die sie erarbeiten. Sie ist eine Folge der Vermehrung der Menschen. Ein einzelner, isolierter Mensch kann auch auf dem fruchtbarsten Boden im herrlichsten Klima keine Grundrente, sondern immer nur den Ertrag der eigenen Arbeit gewinnen. Erst wenn mehrere sich um den gleichen Platz streiten, wenn einer den besten Boden behauptet und die anderen sich mit dem weniger guten begnügen müssen, entsteht die Rente; sie steigt umso höher, je zahlreicher die Menschen werden und je mehr die Böden minderer Qualität zu ihrer Ernährung mit herangezogen werden müssen, bis überhaupt kein nutzbarer Boden mehr frei ist und   j e d e r   Boden seinem Eigentümer Rente einbringt.
Die Grundrente ist also im wesentlichen eine Folge der Mühen und Lasten welche   d i e   M ü t t e r   zur Erhaltung und Vermehrung des Menschengeschlechtes auf sich nehmen. Sie steht ihnen zu und soll ihnen daher auch gegeben werden.
Erst wenn die Frau für den Nachteil, den sie im Lebenskampfe dem Mann gegenüber dadurch hat, daß sie Kinder gebären und großziehen muß, einen Ausgleich in der Form ihres Anteils an der Grundrente erhält, steht sie wirtschaftlich mit dem Manne auf der gleichen Rangstufe. Erst dann sind die äußeren Bedingungen im Lebenskampfe für alle gleich und die soziale Gerechtigkeit ist Wirklichkeit geworden.

 

  IV. Die Durchführung der Bodenreform oben
 

 
Zur Durchführung der Bodenreform wird eine besondere Körperschaft öffentlichen geschaffen, die
 
Deutsche Bodenverwaltung (DBV).
 
Die DBV errichtet in jedem Stadt- und Landkreise Verwaltungsstellen, welche selbständig, jedoch nach einheitlichen Richtlinien arbeiten. Diese Verwaltungsstellen haben folgende Aufgaben durchzuführen:
 
a) Sie übernehmen den deutschen Grund und Boden in folgender Reihenfolge:
 
1. den gesamten Grund und Boden einschließlich aller Bodenschätze, der sich im Eigentum des Reiches, der Länder und der Gemeinden befindet,
2. das gesamte Grundeigentum aus dem der Enteignung verfallenen Vermögen der Kriegsschuldigen und Kriegsverbrecher,
3. Grundeigentum, das von den bisherigen Inhabern aus freiem Entschluß zum Verkauf gebracht wird,
4. Grundeigentum, das im Interesse der Durchführung von Bebauungs-, Siedlungs- und Verkehrsplänen nicht in Privathand belassen werden kann,
5. sämtliches Grundeigentum das vom Eigentümer nicht selbst bewirtschaftet wird,
6. das übrige Grundeigentum, soweit es mehr als zur Hälfte verschuldet ist,
7. alles sonstige Grundeigentum.
 
b) Die Uebernahme des Grundeigentums erfolgt in allen Fällen im Wege des Kaufes.
Der Kaufpreis wird mittels eines Grundeigentums-Ablösungsscheines sofort erstattet.
Die Grundeigentums-Ablösungsscheine sind Schuldentitel der DBV und werden zu dem auf dem Pfandbriefmarkte jeweils geltenden Zinsfuß so verzinst, daß ihr Kurs keinen Schwankungen unterworfen ist (Parititel). Auf diese Weise wird der Grundeigentums-Ablösungsschein gleich dem Hypotheken-Pfandbrief zu einem mündelsicheren Wertpapier.
Im Zuge der fortschreitenden Tilgung werden die Grundeigentums-Ablösungsscheine von der DBV aufgerufen und zum vollen Nennbetrag in Zahlung genommen.
Die Bezahlung des unter 1. und 2. genannten Grundeigentums erfolgt in gleicher Weise wie die des aus Privathand stammenden. Die Grundeigentums-Ablösungsscheine werden den bisherigen Eigentümern bzw. der mit der Kriegsschulden-Tilgung betrauten Stelle zur Deckung ihrer eigenen Verbindlichkeiten übergeben und in gleicher Weise wie die übrigen Schuldentitel verzinst und getilgt.
 
c) die DBV hat die ihrer Verwaltung unterstellten Grundstücke und Bodenschätze nach den in Titel III. entwickelten Richtlinien zur Nutzung zu vergeben und die Bodenbenutzungsgebühr (Grundrente) einzuziehen.
Zur Vergebung der Bodennutzung ist jedermann ohne Rücksicht auf Herkunft, Nationalität, Religion, Geschlecht, Rasse, Stand oder Vermögen zuzulassen, und zwar sowohl Privatpersonen, als auch Vereinigungen, Genossenschaften, Gesellschaften, öffentliche Verwaltungen usw. d) Aus der einkommenden Grundrente bestreitet die DBV folgende Ausgaben:
 
1. Die laufenden Verwaltungskosten der Deutschen Bodenverwaltung,
2. Die Verzinsung und Tilgung der mit dem Bodenankauf übernommenen Schuld (Rückkauf der Grundeigentums-Ablösungsscheine),
3. Die Finanzierung der Gelände-Erschließung für Neusiedlungen, Wege- und Straßenbau und ähnliche Aufgaben der Landes-Erschließung,
4. Die Ausschüttung einer Mutterrente an die Mütter oder deren Stellvertreter nach der Zahl der von ihnen versorgten Kinder unter 16 Jahren, soweit sie in den Bezirken der durchgeführten Bodenreform wohnen und leben.
 
e) Die DBV ist berechtigt, Grund und Boden, insbesondere Waldbestände und Gewässer in eigener Bewirtschaftung zu behalten, soweit dies im öffentlichen Interesse unumgänglich ist.
 
f) Die Aufgaben und Befugnisse der DBV sind durch Reichs- oder Landesgesetz in einer besonderen Geschäftsordnung genauestens festzulegen. Etwaige Aenderungen dieser Geschäftsordnung sind ebenfalls Aufgabe der Gesetzgebung.

 

  V. Das Ziel der Bodenreform oben
 

 
Schon vor dem Kriege gehörte Deutschland zu den dichtest besiedelten Ländern der Erde. Seine, insbesondere im Ruhrgebiet in Sachsen und in Südwestdeutschland außergewöhnliche Bevölkerungsdichte verdankte es vor allem seinen gewerblichen und industriellen Erfolgen. Es war ein Industrieland, vom Schicksal dazu bestimmt, die Welt mit guten und billigen Maschinen, Geräten, Chemikalien usw. zu versorgen und die ihm fehlenden Agrarprodukte dafür einzutauschen.
Durch diesen Charakter war Deutschland eindeutig auf den Weg des Freihandels verwiesen. Es brauchte den Weltmarkt, wie der Weltmarkt deutsche Ware brauchte. Sein agraisches Hinterland war weniger der deutsche Osten, als vielmehr Kanada, Argentinien und Brasilien. Gestützt auf die preiswerten Nahrungsmittel dieser fruchtbaren Länder, hätte die deutsche Industrie niemals vom Weltmarkt verdrängt werden können. Trotz seiner Landarmut hätte das deutsche Volk ebenso gut leben können wie die landreichen Völker der Welt. Es wäre zu einem Glied der Weltwirtschaft geworden, aus dieser nicht fortzudenken, allerdings auch auf diese angewiesen. Die innige Verflechtung im Welthandel hätte ihm nie erlaubt, einen Krieg zu führen, jedoch auch keine Notwendigkeit dazu ebenso gut, als wenn es innerhalb der eigenen Grenzen wüchse. Was es aber hat, das braucht es nicht zu erobern.
Deutschland ging einen anderen Weg. Benebelt durch die nationalistische Phrase, bestochen oder eingeschüchtert durch die anmaßend auftretenden Herren seines Bodens, unfähig, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu überblicken, alle wohlgemeinten Warnungen überhörend oder verdammend, ließen sich die deutschen Volksvertreter dazu verleiten, durch eine Politik des Hoch-Schutzzolles das Volk von den Reichtümern der Welt abzuschneiden. Seinen habgierigen und nachlässigen Agrariern zuliebe mußte es sein Getreide mit dem dreifachen Weltmarktpreise bezahlen. Die Agrarländer, die nicht nach Deutschland liefern und darum auch nicht von Deutschland kaufen konnten, begannen selbst Industrien zu bauen. Die deutsche Industrie widersetzte sich dem Agrarzoll nicht. Ihr lag nichts am Weltmarkt. Sie wußte etwas Bessere: Rüstung! Nicht der freie Welthandel, sondern die heilige Allianz von Aehre, Schlot und Schwert schien ihr die bessere Garantie.
Zweimal hat das deutsche Volk diesen Weg versucht. Beim ersten Male kam es mit einem blauen Auge davon. Das zweite Mal endete es in einer Katastrophe, wie sie noch nie ein Kulturvolk der neueren Zeit ereilt hat. Ein dritter Versuch würde sein Ende sein.
Der Einwand, daß es zu einem dritten Versuch keine Gelegenheit mehr haben würde, ist nicht stichhaltig. Es kann weder die Aufgabe der Siegerstatten sein, Deutschland in alee Ewigkeit zu überwachen, noch wäre dies eine Bedingung, unter der ein großes Volk auf die Dauer leben könnte. Deutschland hat der Welt den überzeugenden Beweis zu liefern, daß es keine Kriege mehr führen will und keine Kriege mehr für nötig hält. Dies kann es auf keine bessere Weise tun, als daß es sich in das System des Welthandels einschaltet und sich auf Gedeih und Verderb mit ihm verbindet. Der Giftquell, der dies bisher verhinderte, der Deutschland immer wieder in die Isolierung und damit in den Krieg trieb, heißt   G r u n d r e n t e   . Die Formel für die Sicherheit der Welt, wie auch für die Auferstehung eines besseren Deutschland aber heißt:
 

S o z i a l i s i e r u n g   der Grundrente.
 
 
Radikal-Soziale Freiheitspartei
 
Der wissenschaftliche Beirat:
 
Richard Batz   Dr. Bernhard Hamelbeck   Richard Krauskopf
 
 
 
 
 
 
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