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  Der Demokratische Wählerverband Niedersachsen, DWN ,
wurde am 14.8.1960 auf einer Gründungskonferenz in Hannover ins Leben gerufen. Nach der Gründung konnten Kreis- und Ortsverbände geschaffen werden mit dem Ziel, an den zunächst für den 23.10.1960
angesetzten niedersächsischen Kommunalwahlen teilzunehmen. Bis zum 20.9.1960 hatte der DWN in den kreisfreien Städten Celle, Hildesheim und Braunschweig, sowie in den
Landkreisen Alfeld, Blankenburg, Celle, Einbeck, Göttingen, Goslar, Harburg, Hildesheim-Marienburg, Lüneburg,
Osterholz-Scharmbeck, Osterode, Peine, Stade, Uelzen und Zellerfeld eine Beteiligungsanzeige abgegeben.
Durch Erlaß vom 3. Oktober 1960 des Niedersächsischen Ministers des Innern wurde die Auflösung des Demokratischen Wählerverbandes Niedersachsen mit all seinen Unterverbänden angeordnet
und jede weitere Betätigung untersagt.
Das Ministerium sah im DWN eine Nachfolgeorganisation der 1956 verbotenen KPD, Kommunistische Partei Deutschlands. Der eingelegte Widerspruch des DWN vom
31.10.1960 gegen die Auflösungsanordnung wurde vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 4.2.1961 zurückgewiesen (2).
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