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Die Volkssouveränität hat oberste Priorität. Sie ist durch den
bürgerfreundlichen Ausbau der direkten Demokratie und anderer Volksrechte
in die Praxis umzusetzen. Mündige Bürger können mit regieren und müssen
nicht durch die Verwaltung bevormundet werden.
 
Die Aufgaben der staatlichen Verwaltung werden reduziert. Überflüssige
Gesetze und Verordnungen werden gestrichen. Der Rückzug aus der
Reglementierung des Bildungswesens und des Wirtschaftslebens staerkt
die Selbstverantwortung und Koordination dieser Bereiche
 
Der Staat konzentriert sich vor allem auf die innere und äußere Sicherheit
und entwickelt, beschließt und schützt die Menschenrechte (Freiheitsrechte,
Bürgerrechte und Sozialrechte.) Er kann bei deren Verletzung klagen,
angerufen werden bzw. eine Schiedsgerichtsbarkeit stellen.
 
Als verbindliche Grundwerte gelten: Umfassende Ökologie durch Umwelt,
Natur und Gesundheitsschutz, basisdemokratisches Entscheiden von
Rechtsfragen in allen Gesellschaftsbereichen, Solidarität in der Sicherstellung
des materiellen und immateriellen Bedarfs für die ganze Gemeinschaft,
Freiheit und Selbstbestimmung des Geistes und der Initiative in
ökonomischer, politischer und kultureller Hinsicht.
 
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