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Programm

Grundsätze   Grundsatz I   Grundsatz II   Grundsatz III   Grundsatz IV  

  Grundsätze oben
 

 
Programm bestehend aus vier Grundsätzen + Erläuterungen dazu
Grundsätze: I. Währungsstabilität:
Wir stellen die Währungsstabilität her durch freie Wechselkurse und zinsfreies Geld.
II. gerechte Bodenverteilung: Wir stellen die gerechte Bodenverteilung her durch Einzigsteuer auf Boden.
III. Existenzgrundrente für jeden: Wir stellen die soziale Gerechtigkeit her durch Existenzgrundrente für jeden von der Geburt bis zum Lebensende, was auch einen Lohn für die Mutter ergibt.
IV: Ehre und Anstand: Wir stellen den Sinn für Ehre und Anstand wieder her, denn nur Menschen, die von ihm durchdrungen sind, haben die Kraft, die drei erstgenannten Grundsätze zu verwirklichen.

 

  Erläuterungen zu Grundsatz I: Währungsstabilität oben
 

 
Die freien Wechselkurse wirken wie ein Wall gegen die sogenannte "importierte Inflation". Es ist dann gleich, wie viel Inflation die Staaten des Auslandes haben, der Umtausch wird immer dem angepasst, was die jeweilige Währung an Zahlkraft zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen wirklich hat. Dadurch wird verhindert, dass unsere Waren zu Schleuderpreisen auf den Auslandsmarkt gehen, und ebenso, dass Auslandswaren zu Schleuderpreisen auf unseren Markt kommen, unsere eigene Wirtschaft unterbieten und damit schädigen können. (Dem Ausland sollte eine solche Regelung willkommen sein, weil es dann auch seine eigene Wirtschaft leichter in Ordnung bringen kann).
Das zinsbefreite Geld ist dadurch einzuführen, dass der Staat die Münzhoheit an sich nimmt, das heisst, dass nur der Staat das Recht hat, Geld herstellen zu lassen, seien es nun Münzen oder Scheine. Er lässt jedes Jahr neue Geldscheine drucken und setzt die alten ausser Geltung, wobei die neuen zu einem Aufpreis gegen die alten eingetauscht werden. Da bekommt man z.B. für 12,- DM altes Geld 10,- DM neues Geld. Das bewirkt, dass das Geld die Eigenschaft verliert, Zins erzwingen zu können. Die Preise, Löhne, Gehälter und Sparguthaben können dabei gleich bleiben und ihren Wert behalten. Dass das Geld wirklich keinen Zins mehr erzwingen kann, wird auch noch durch Grundsatz III abgesichert, der durch die Existenzgrundrente die Menschen davor schützt, dass sie in solche Not kommen, dass sie um jeden Preis Geld leihen müssen.
Bekanntlich ist es der Zins, der denen, die Geld verleihen, eine Verdoppelung ihres Guthabens in so und so vielen Jahren verspricht, der bewirkt, dass unsere Wirtschaft so auf gebläht ist wie ein Luftballon vor dem Platzen. Denn wenn das Geld verdoppelt werden soll, muss auch der Gegenwert an Waren und Dienstleistungen entsprechend verdoppelt werden. Kein Mensch kann seine Arbeitsleistung aber ständig verdoppeln. Das führt zur Zerreissprobe. Und ebenso ergeht es der Wirtschaft. Sie produziert nicht mehr für den Bedarf, sondern zum Wegwerfen, nur um des Produzierens willen, nur um den Zins zu bedienen, und schafft daher in ansteigendem Masse Abfall. Die dadurch verursachte Umweltverschmutzung ist bereits so lebensgefährdend, dass in wenigen Jahrzehnten kein Leben auf der Erde mehr möglich sein wird, wenn das so weitergeht. Deswegen ist die Abschaffung des Zinses eine Ueberlebensnotwendigkeit.

 

  Erläuterungen zu Grundsatz II: Gerechte Bodenverteilung oben
 

 
Wie Henry George nachgewiesen hat in seinem Buch "Fortschritt und Armut" geht der Bodenbesitz immer vom wirtschaftlich Schwächeren zum wirtschaftlich Stärkeren, so lange es einen Kaufpreis für Boden gibt. Darum ist es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, eine solche Steuer auf den Boden zu erheben, dass die Zahlung der Steuer der der einzige Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Bodens an einen Nutzungswilligen ist. Das allein verhindert die Ausbeutung der wirtschaftlich Schwächeren durch die wirtschaftlich Stärkeren. Auch jede andere Steuer als die auf den Boden würde die wirtschaftlich Schwächeren benachteiligen, die wirtschaftlich Stärkeren begünstigen. Deswegen darf es nur eine Art der Steuer geben, die Steuer auf Boden. Durch sie wird die gerechte Bodenverteilung bewirkt.
Die gesamte Bodenverteilung ist Voraussetzung dafür dass:
a) jede Familie ein familiengerechtes Heim mit einem eigenen Garten bekommen und damit ein gesundes Leben führen kann,
b) sich wieder mehr Menschen an der Pflege des Bodens beteiligen, und somit der Bauernstand wieder lebensfähig wird
c) auch Mittel- und Kleinbetriebe wieder existensfähig werden.
 
Die Ueberführung der herrschenden Steuern in Einzigsteuer auf Boden ist ganz einfach, der Staat bekommt genau so viel Steuern wie bisher, nur in einer anderen und viel einfacheren Berechnungsweise, die Steuerpflichtigen zahlen auch ungefähr so viel wie bisher, nur in dieser viel einfacheren Berechnungsweise:
a) Die zu Umsatz-, "Mehrwert" - und Gewerbesteuern verpflichteten Betriebe geben eine Pauschalsumme an, die ungefähr der Höhe der bisher abgeführten Steuern entspricht. Diese Summe wird dann als Steuer auf den von dem Betrieb eingenommenen Boden umgelegt und von da an als Bodensteuer bezahlt.
b) Entsprechend haben die Betriebe die bisher ihren Arbeitern und Angestellten Lohnsteuer abziehen mussten und diese abführen mussten, einen Pauschalbetrag in Höhe der Summe dieser Lohnsteuer usw. anzugeben, welcher Betrag auf den von dem Betrieb eingenommenen Boden umgerechnet künftig als Bodensteuer zu bezahlen ist. Die ganze umständliche Lohnsteuerbuchhaltung wird dadurch eingespart.
c) Die Arbeiter und Angestellten zahlen also keine Lohnsteuer mehr. Dafür werden auch die Wohngrundstücke mit der Bodensteuer belegt. Diese Bodensteuer führen diejenigen, die selbst Wohngrund haben, direkt an die Finanzbehörde ab. Die, die keinen eigenen Grund haben, zahlen indirekt durch die Miete, ohne dass die Steuer dabei eigens genannt werden und in Erscheinung treten muss. Dafür fallen auch alle sonstigen Steuern wie Erbschafts-, Vermögens-, Schenkungs- Einkommensteuern usw. weg.
Nur die Steuer für Verkehrsmittel, die eine Strassenbenutzungssteuer ist, bleibt, weil sie auch eine Bodensteuer ist. Sie wird zweckmässiger Weise als Zuschlag zu den Treibstoffkosten erhoben, weil dessen Verbrauch der Strassennutzung durch das betreffende Fahrzeug prozentual entspricht.
Die Bodensteuer ist durch die Steuerbehörden, sobald sie eingeführt ist, stets in der Höhe zu halten, dass sich keine Tendenz zu Kaufpreisen für den Boden bildet einerseits, andererseits so niedrig, dass sich stets Nutzungswillige finden, die den Boden, der von einem Inhaber frei gegeben wird, wieder in Nutzung nehmen.
Dass durch diese Einzigsteuer auf den Boden eine radikale Steuervereinfachung erzielt wird und viel Bürokratismus überflüssig wird, ist ein erfreuliches Nebenergebnis. Das wichtigste ist, dass sie gesunde Lebensgrundlagen für Familien, Klein- und Mittelbetriebe und Bauern schafft und dem Volk die Verbindung zum Boden gibt.

 

  Erläuterungen zu Grundsatz III: Soziale Gerechtigkeit und Mutterlohn oben
 

 
Dass in einem Staat, der sich rühmt, dass in ihm Ueberfluss herrscht, Mütter in solcher Not gelassen werden, dass sie ihre Kinder umbringen müssen, und dass, wie im Frühjahr 1974 von der Regierung der deutschen Bundesrepublik als Ausweg aus der Not die Straflosigkeit für Kindermord und dessen Bezahlung durch die Krankenkassen beschlossen wird, ist eine Schande. Der Ausweg aus der Not ist, einen Mutterlohn zu geben in Form einer Existenzgrundrente für jeden von der Geburt bis zum Lebensende. Diese Existenzgrundrente hätte stets die ungefähre Höhe von 200 mal den Brotpreis von 1 kg Brot monatlich. Das wären im Geldwert vom Frühjahr 1974 etwa 350,- DM. Wird das Brot teurer, wird die vom Staat an alle ausbezahlte Rente automatisch entsprechend erhöht. Die Höhe der Rente ist für alle gleich, damit keinerlei bürokratische Beaufsichtigungen und umständliche Berechnungen damit verbunden sind oder gar diffamierende Beurteilungen der Rentenempfänger. Die Rente wird jedem persönlich ausbezahlt. Die Rente für das Kind bekommt die Person, die das Kind pflegt, was in der Regel die Mutter sein wird, ausgehändigt. Ist das Kind 10 Jahre alt, so hat es beim Rentenempfang mit zu unterzeichnen. Das gibt ihm die Freiheit, die Pflegeperson zu wechseln, wenn es gerne wo anders hin möchte. Die Mutter erhält durch diese Existenzgrundrente die Möglichkeit, sich so der Pflege der Kinder und der Familie zu widmen, wie man es von einer idealen Mutter erwartet. Die Existenzgrundrente gibt auch dem Erwachsenen die Freiheit, sich den Arbeitsplatz zu wählen, der ihm zusagt. Das wird ein besseres Regulativ für ein günstiges Arbeitsklima und gerechte Arbeitsentlohnung sein, als alle derzeitigen "Tarif-Verträge". Die Existenzgrundrente schützt auch alte und kranke Menschen vor Not und Verzweiflung. Demütigende "Vertrauensarzt-Untersuchungen" und Bittanträge werden überflüssig. Bei Geburt und Tod ist jeweils die 6-fache Summe der Monatsrente fällig, damit einerseits alles nötige für die Geburt getan werden kann, andererseits ein würdiges Begräbnis gesichert ist.
Die Gelder für die Existenzgrundrente kommen aus den Sozialabgaben, die ebenso wie die anderen Steuern als Bodensteuer erhoben werden. Alle sonstigen bisherigen Sozialabgaben kommen dafür in Wegfall.

 

  Erläuterungen zu Grundsatz IV: Sinn für Ehre und Anstand oben
 

 
Zum Sinn für Ehre und Anstand gehörst es, dass der Wirtschaftsbetrug aufhört und dass man nicht seinen Mitmenschen durch Erzeugung und Abgabe von Giften in die Umgebung gesundheitlichen Schaden zufügt oder sie durch Reklame zum Konsum von gesundheitsschädlichen Dingen wie z.B. Zigaretten oder Cola-Getränken anzuregen sucht. Ueberhaupt hat alle Reklame aus der Oeffentlichkeit zu verschwinden als "unlauterer Wettbewerb" und die Werbung beschränkt sich auf lokale Anzeigenblätter und Fachzeitschriften, wo der Interessent an einem Artikel eine Ueberschrift über das findet, was auf dem von ihm gesuchten Gebiet auf dem Markt ist. Es sei hier erinnert an die mittelalterlichen Marktstädte, wo alle Handwerker desselben Gewerbes ihre Läden nebeneinander in derselben Strasse haben mussten.
Zum Sinn für Ehre und Anstand gehört auch, dass man sich zu seinem Volk bekennt und für die Rechte des eigenen Volkes eintritt.
 
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