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Die Unabhängige Einigung EINIG erblickte 1951, vermutlich im Landkreis Lüneburg, das Licht der Welt. Als
Initiator wird Dr. Körner-von Gustorf (im Dokument Dr. Körner von Gustorff geschrieben) genannt.
Herr Körner-von Gustorf beteiligte sich bereits 1949 im Wahlkreis Lüneburg und Dannenberg als
unabhängiger Kandidat an den Bundestagswahlen.
Die Vereinigung sah sich selbst als Partei, strebte andererseits aber eine "überparteiliche Zusammenfassung
der Wahlberechtigten aus allen Volksschichten" an.
In der unten genannten Klageschrift
treten als Klägerinnen sowohl die " Unabhängige Einigung e.V. "EINIG" " wie
auch eine " Unabhängige Einigung "EINIG" Kreisverband Lüneburg " auf. Nach eigenen Bekundungen
seien Personen der Deutschen Partei (DP), dem Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE),
der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Sozialistischen Reichspartei (SRP), der
[vermutlich/Schriftzug der Vorlage schlecht lesbar] Freien Demokratischen Partei (FDP) sowie
bisher Nichtorganisierte der Partei beigetreten.
Zu den Kommunalwahlen im Landkreis Lüneburg trat man am 15.7.1951 zumindest in den Gemeinden
Mücklingen und Radenbeck, ferner zu der Gemeindenachwahl am 25.5.1952 in Buendorf an.
 
In einem Erlaß des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 29.10.1953 soll die
Unabhängige Einigung verboten werden, da es sich nach Ansicht des Ministeriums um
eine Ersatzorganisation der am 23.10.1952 verbotenen SRP (2) handele. Da die EINIG allerdings
auch 6 Monate nach dem Erlaß kein weiteres Begründungsschreiben vom Innenminister
erhalten hat, wird am 22. Mai 1953 eine Klage gegen diesen verfaßt und am 27.5.1953
beim Landesverwaltungsgericht in Hannover eingereicht. U.a. widerspricht man dem Vorwurf der Ersatzorganisation
mit dem Hinweis auf das Gründungsjahr der EINIG von 1951, also ca. 1 Jahr vor dem SRP-Verbot.
Schon vorher wurde bereits am 28.10.1952 gegen die Ministerverfügung Einspruch eingelegt,
der von 700 weiteren Wahlberechtigten
aus dem Kreis Lüneburg unterstützt worden sein soll.
 
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