Parteienlexikon Kopf
Parteienlexikon Navigation
  Parteien
  A     Ä     B     C     D  
  E     F     G     H     I  
  J     K     L     M     N  
  O     Ö     P     Q     R  
  S     T     U     Ü     V  
  W     X     Y     Z         
  Kontakt
 
 
Verwoehnwochenende  
 
MeinungSager - Umfrage  
 
 
  Gründung
  1945-49  
  1950-54     1955-59  
  1960-64     1965-69  
  1970-74     1975-79  
  1980-84     1985-89  
  1990-94     1995-99  
  2000-04     2005-09  
  2010-14     2015-19  
 
 
 
 

D-BÜ
Demokratische Bürgerbewegung
Parteiprogramm
 

D-BÜ
 
vergrößern
Weinheimer Programm

Präambel   Allgemeine Grundsätze   Politische Struktur   Währung/Finanzen   Familie   Eigentum   Bildung/Erziehung   Steuern   Recht   Verteidigung   Energie   Freiheit/Wahrhaftigkeit   Landwirtschaft   Gesundheit   Sprache   Natur-/Tierschutz   Verkehr/Post   Ausländer/Asylanten  

  Präambel oben
 

 
"Die Zukunft Deutschlands nach Schweizer Vorbild unter Einbindung von natürlicher Wirtschaftsordnung und bedingungslosem Grundeinkommen“
 
Präambel
 
Auf deutschem Boden geht seit Jahrzehnten ein sich stetig beschleunigender Niedergang in der Geisteskultur, Bildung, Wirtschaft, Sozialwesen, in Tier- und Umweltschutz, im Gesundheitswesen und in dem stetig steigenden Energieverbrauch vor sich.
 
Alle gegenwärtigen politischen Gruppierungen gehen hierbei von dem grundsätzlichen Irrtum aus, dieser gravierende Niedergang ließe sich mit korrigierenden Einzel- oder Komplexmaßnahmen stoppen. Sie verkennen dabei, dass dies vor allem eine zwangsläufige Folge der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist. Ein Stopp und eine Umkehr dieses Ablaufes sind deshalb nur durch eine grundlegende Veränderung in allen oben genannten Bereichen möglich.
 
Der jetzige politische Rahmen wird nicht zuletzt durch das geltende Grundgesetz (GG) vorgegeben, das als provisorisches politisches Organisationsinstrument der Nachkriegsordnung entstand, dessen Grundsätze von den alliierten Siegermächten vorgegeben wurden und einer alliierten Genehmigung unterworfen waren. Dabei achtete der damalige "Parlamentarische Rat" darauf, dass dieses GG nicht den Rang einer deutschen Verfassung erhielt, die erst nach voll zurückerhaltener deutscher Souveränität vom Volke in einer freien Volksabstimmung zu beschließen und bestätigen sei.
 
Dies ist bekanntlich bis heute nicht erfolgt und weiterhin als Forderung im Art. 146 GG verankert.
 
Eine solche ausstehende und vorgesehene Verfassung wird nicht in allen Bereichen mit dem jetzigen GG übereinstimmen, sondern kann letztlich sogar eine andere politische Ordnung wie z.B. eine Basisdemokratie gemäß der Schweizer Tradition beinhalten.
 
Unsere D-BÜ-Partei hat deshalb das Ziel, den gesamtpolitischen Rahmen auf dem Boden der jetzigen BRD zu verändern, und zwar zu Verhältnissen, die dem Wohle aller Einwohner Deutschlands dienen. Demokratie heißt nichts anderes, als dass der Wille der Mehrheit zu gelten hat.
 
Hierzu ist es ratsam, sich keinen neuen politischen Experimenten auszusetzen, sondern zu prüfen, ob es nicht ein politisches internationales Vorbild gibt, das sich geschichtlich bewährt hat: eine wahrhaftige Demokratie mit einem tatsächlichen Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger mit einer international anerkannten humanistischen Grundhaltung; die politische Ordnung eines Landes, das nie in Kriege verwickelt war und seinen Bürgern einen stetigen und unangefochtenen Wohlstand sicherte. Eine solche politische Ordnung und einen solchen Staat gibt es tatsächlich: die Schweiz.
 
So besteht die Zielstellung der Partei in einer Umstellung auf politisch gesehen Schweizer Verhältnisse unter Einbezug wesentlicher Neuerungen wie:
 
* Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens mit Kulturminimum für alle Bewohner Deutschlands. Unser Ziel: Das BGE sollte für jeden Erwachsenen so hoch sein, dass er sich auch ohne zusätzlichen Verdienst dazu entscheiden kann, nicht arbeiten zu müssen und doch die Möglichkeit hat, am kulturellen Leben teilzunehmen.
 
* Einführung der natürlichen Wirtschaftsordnung und Wegfall des unnatürlichen Zinssystems
 
* Einführung einer neuen Bildungsordnung sowie einem System der freien Schulen
 
* Einführung eines verbesserten, natürlichen Gesundheitssystems
 
* Einführung einer zukunftsfähigen Energie- und Umweltpolitik
 
Eine solche Veränderung auf deutschem Boden wird mit großen Herausforderungen verbunden sein.
 
* Ein Verbleiben Deutschlands in der EU, wie sie jetzt besteht, ist nicht mit den von uns gewünschten Änderungen möglich. Allerdings ist eine lose Integration oder Zusammenarbeit mit allen anderen Ländern weiterhin angestrebt. Ein neues Bündnis oder Veränderung der EU-Vorgaben mit Ländern, die ein Grundeinkommen und andere elementare Werte unseres Parteiprogramms aufnehmen, ist für die Zukunft gewünscht.
 
* Das würde ein Europa souveräner Länder bedeuten, die zum gegenseitigen Vorteil zusammenwirken und Handel treiben, aber das in voller Eigenständigkeit und ohne jede zentrale Bestimmung.
 
*Wegen der Veränderung des Geld- und Zinssystems ist eine den Veränderungen angepasste Währung nötig. Diese Währung kann eine „Gemeinschaftliche“ mit anderen Ländern sein, sofern die Rahmenbedingungen übereinstimmen.
 
*Weiterhin ist es erforderlich, die Geisteskultur zu fördern, um die geistige Beweglichkeit des Volkes zu unterstützen.
 
* Förderung der Kunst und des Geistes als Ausgleich zur Konsum- und Unterhaltungsgesellschaft
 
* Förderung von persönlichem Verantwortungsbewusstsein, insbesondere gegenüber der Gemeinschaft
 
* Förderung von Zuverlässigkeit, von Humanität, von Achtung des Lebens als solchem und der Natur
 
Das heißt also insgesamt eine Übernahme des geschichtlich bewährten grundsätzlichen politischen Rahmens der Schweiz: von humanitärer Grundhaltung, strikter Neutralität bei dennoch gegebener Verteidigungsfähigkeit. Dieser Rahmen ist nun für unser Land mit konkreten landesspezifischen Regelungen - wie nachstehend - auszufüllen.

 

  Allgemeine Grundsätze oben
 

 
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
 
2. Alle von den Vereinten Nationen definierten Menschenrechte sind unser Ideal und unsere Verpflichtung.
 
3. Jegliche Politik dient dem Wohle der gesamten Bevölkerung.
 
4. Politik für den Bürger kann nur erfolgreich sein, wenn sie zielorientiert erfolgt. Das ist in einer globalisierten Struktur ausgeschlossen und nur im überschaubaren Rahmen einer Nation und einer nationalen Wirtschaft möglich. Dies erfordert deshalb eine alternativlose Rückkehr zum souveränen Nationalstaat.
 
5. Ein geeintes Europa kann nur ein Europa souveräner Länder sein, auf der Basis des Handels zum gegenseitigen Vorteil, in Frieden, mit freundschaftlichen Beziehungen und Koexistenz.
 
6. Deutschland strebt nach einem neutralen Status gemäß Schweizer Vorbild und will keinerlei Vormachtstellung erlangen. Es lehnt es daher ab, in irgendwelche internationalen Bündnisse und Konflikte verwickelt zu werden und nimmt lediglich für sich in Anspruch, eine eigene nationale politische wie wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung ohne jegliche äußere Störaktivitäten vollziehen zu können und hierbei lediglich dem Wohlergehen der eigenen Bürger verpflichtet zu sein.
 
7. Wir achten die Schöpfung, alle Lebewesen und die Natur. Das bedeutet eine ausschließliche nichtkommerzielle Forschung in der Gentechnik zum Wohle der Menschen (Medizin).
 
8. Unser Deutschland achtet das internationale Völkerrecht. Hierbei ist jedoch eine künftige deutsche Mitgliedschaft in internationalen Vertragswerken zu beenden, soweit diese auf einer Verpflichtung beruhen, andere Völker auszubeuten, auszugrenzen oder deren Länder zu besetzen.

 

  Politische Struktur oben
 

 
9. In einem Zeitraum von 4 Jahren ist eine Volksabstimmung durchzuführen, um durch das Volk selbst zu bestimmen, unter welcher Regierungsform es zukünftig leben will. Hierbei wird die D-BÜ sich für eine politische Basisdemokratie nach Schweizer Vorbild einsetzen, die von einem direkt vom Volke gewählten Bundespräsidenten geführt wird. Dieser stellt seine Regierung eigenständig aus renommierten Fachleuten der einzelnen Ressorts zusammen, ohne Berücksichtigung irgendwelcher Parteizugehörigkeit.
 
10. In Folge ist eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die auf der Basis des Ergebnisses der Volksabstimmung eine Verfassung ausarbeitet und diese erneut dem Volke in geheimer Abstimmung zur Bestätigung vorlegt. Ziel ist hierbei die Etablierung einer Basisdemokratie gemäß Schweizer Vorbild mit allen zugehörigen Elementen.
 
11. Die Regierungsebene der Länder wird analog den Schweizer Kantonen gestaltet.
 
12. Politische Parteien stehen wie der Präsident in Wahlen für den Deutschen Bundestag an.
Der Deutsche Bundestag, vertreten durch seine gewählten Mitglieder, ist das wichtigste auszuübende Verfassungsorgan. Er ist daher wie das Volk bei zu verabschiedenden Gesetzen und Beschlüssen zu befragen. Es ist immer eine Abstimmung erforderlich. Abgeordnete der einzelnen Parteien haben im Bundestag gleiches Stimmrecht, aber haben nicht mehr die alleinige Legitimation für Verabschiedung von Gesetzen und Beschlüssen. Der Bundestag wird so zum Organ der Ausübung und Wächter direkter Demokratie. Abgeordnete des deutschen Bundestages sind einzig wahrheitsgetreu dem Volk verpflichtet. Lobbyismus für einzelne Interessengruppen steht gegen dieses Prinzip und ist daher ein Straftatbestand.

 

  Währung und Finanzen oben
 

 
13. Deutschland kehrt zu einer eigenen Währung zurück, sofern kein anderes Land eine Währung verwendet, welche unseren Vorgaben entspricht (siehe Punkt 17). Gegen eine Verwendung des Euros als europäische Verrechnungsbasis ist nichts einzuwenden sowie in Geldform als touristisches Zahlungsmittel. Die Umtauschkurse zu den nationalen Währungen sind entsprechend den jeweiligen nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten frei anpassbar.
 
14. Das bisher geltende Zinssystem ist die Ursache zyklischer Finanz- und Wirtschaftskrisen und muss überwunden werden. Banken werden für einen Kredit lediglich eine Bearbeitungsmarge berechnen, um ihre Kosten zu decken.
 
15. Durch den Wegfall des Zinssystems werden die hierdurch verursachte jährliche Inflationsrate eliminiert und stabile, erheblich niedrigere Preise, wertbeständige Sparguthaben und Einkünfte gesichert. Weiterhin wird das für die Erwirtschaftung der jährlichen Zinsbelastung erforderliche, bisher unverzichtbare Wirtschaftswachstum überflüssig - es braucht künftig nur eine gleichbleibende Produktmenge hergestellt zu werden, da der allgemeine Verbrauch gesichert und bereits mehr als nur abgedeckt ist.
 
16. Die Herausgabe der Banknoten erfolgt von staatlicher Hand. Die Deckung ist durch die Gesamtheit der im Landesgebiet produzierten Güter und Dienstleistungen gegeben und gekoppelt an die Anzahl der in Deutschland lebenden Personen.
 
17. Der Geldumlauf wird durch eine Umlaufgebühr (Abschmelzung) gesichert, dem alle im Umlauf befindlichen Geldmittel und Girokonten, letztere soweit sie eine festzulegende Obergrenze übersteigen, unterliegen.
 
18. Geldscheine werden als öffentliches Zahlungsmittel in verschiedenen Serien herausgegeben, die zu unbestimmten Zeitpunkten zum Umtausch bzw. zur Verlängerung aufgerufen werden. Hierbei ist eine festzulegende Umtausch- bzw. Verlängerungsgebühr zu entrichten. Wir streben eine Instanz in öffentlicher Hand zur Geldschöpfung und zur Steuerung der Geldströme an, die sog. Monetative.
 
19. Es werden keine neuen Schulden im Ausland gemacht. Da die Geldschöpfung in Händen der Regierung liegt, ist es auch nicht nötig, Zinsen für den eigenen Geldbedarf der BRD zu zahlen. Durch die Einführung des neuen Geldsystems sind Kredite zu den jetzt geltenden Konditionen auch nicht nötig. Bisher angelaufene Kredite werden aus den Exporterlösen der BRD vorrangig behandelt. Mit allen Ländern, welche auch ein Geldsystem analog zu unserem gewünschten einführen, werden neue Verhandlungen über Zinsen geführt. Es ist angedacht, in solchen Fällen auf jegliche Zinsansprüche als auch auf Zahlungen im gegenseitigen Einvernehmen zu verzichten.
 
20. Es wird ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger eingeführt. Unser Ziel: 1.500 €. Dieses bedingungslose Grundeinkommen gilt für Erwachsene und für Kinder. Das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt die bisherigen Sozialtransfers und ermöglicht neben einer Grundversorgung an Wohnung, Lebensmitteln, Heizung und Elektrizität auch ein Kulturminimum. - Bei Kindern gestaltet sich das BGE so, dass die Kinder 1 – 3 50% eines Erwachsenen erhalten. Ab dem vierten sowie jedem weiteren Kind werden keine Zahlungen mehr geleistet.

 

  Familie oben
 

 
21. Das Grundeinkommen und die Bodenpacht verschaffen den Familienmitgliedern die Chance auf ein Eigenheim im Generationenmodell. Das zusätzliche Einkommen durch Arbeit eines oder mehrerer Familienmitglieder ermöglicht den Familien ein höheres Maß an Lebensqualität und persönlicher Entwicklung als bisher. Im Zeitalter der elektronischen Kommunikation verlieren Ballungsgebiete ihre bisherige Bedeutung.

 

  Eigentum an Grund und Boden oben
 

 
22. Grund und Boden kann nur noch an den Staat verkauft werden. Dieser verpachtet den Boden nach gerechtem regionalem Schlüssel an die Bürger. Niemand muss seinen Besitz verkaufen.
 
23. Weiterverpachtung sowie Abschluss von Nutzungsverträgen durch den Nutzer an Dritte sind ausgeschlossen.
 
24. Entnahme von Rohstoffen aus dem Boden unterliegen einer Besteuerung (Ausnahme: Lebensmittel). Auch die Verschmutzung von Boden wird mit einer Steuer bedacht.

 

  Bildung und Erziehung oben
 

 
25. Außer grundsätzlichem und speziellem Wissen haben die Bildungseinrichtungen die Jugend zu Achtung und Wertschätzung von Natur und Umwelt und zu selbstständig und kritisch denkenden Menschen zu erziehen. Dies schließt insbesondere die Aufklärung und die Öffnung für geistig-spirituelle Werte und eine humanistische Grundhaltung mit ein. Es wird zusätzlich das System "Freie Schule" eingeführt. Hier wird den Kindern kein Wissen aufgezwungen, sondern den Kindern wird die Chance gegeben, sich frei nach deren Neigungen und gemäß den mitgebrachten Fähigkeiten zu entwickeln.
 
26. Kindergärten, Schulen und Universitäten müssen grundsätzlich kostenlos in Anspruch genommen werden können. Vorher nicht hier (mind. 5 Jahre) lebende ausländische Studenten zahlen Studiengebühren. Diese werden erstattet, sofern sie nach dem Studium das erlernte Wissen in Deutschland konstruktiv einsetzen, da sie sonst nicht zum zu finanzierenden Sozialprodukt beitragen, ebenso inländische Studenten bei Überziehung der Regelstudienzeit, wobei diese neu zu berechnen ist!

 

  Steuern oben
 

 
27. Die Einführung der Bodensteuer (Pacht auf die genutzte Fläche) in Kombination mit der Konsumsteuer ersetzt alle bisherigen Steuern. Die Finanzierung der Staatsausgaben erfolgt durch Bodensteuer, Konsumsteuer, Umweltsteuer und Geldabschmelzung (Umlauf).
 
28. Durch diese Steuerreform bzw. Wegfall der Unternehmensbesteuerungen wird es deutschen Betrieben ermöglicht, ihre Stand- und Produktionsorte in Deutschland aufrecht zu erhalten.
 
29. Das Steuer- und Abgabensystem ist so zu vereinfachen, dass jeder Bürger/Betrieb Steuererklärungen selbst auszufertigen vermag.

 

  Recht und Rechtswesen oben
 

 
30. Die deutsche Regierung wird darauf hinwirken, dass die Verbreitung bewusster Falschinformationen und/oder unberechtigte Verunglimpfung eines Volkes/Staates in Vorbereitung der beabsichtigten Auslösung eines Krieges als Kriegsverbrechen in das Völkerrecht aufgenommen wird und entsprechend zu ahnden ist.
 
31. Der Staat setzt für die Bürger das Recht in Form von Rechtsnormen. Er hat zu gewährleisten, dass der Bürger dieses verbriefte Recht auch erhält, unabhängig von materiellen Voraussetzungen.
 
32. Die Inanspruchnahme jeglichen Rechtsschutzes (Schlichtungsstellen, Gerichte, Rechtsanwälte) ist deshalb für die Menschen, deren Gerichtsbarkeit dem deutschen Recht unterliegt, kostenfrei und wird - wie der Schutz durch die Polizei - aus öffentlichen Mitteln finanziert. Aus Kostengründen sowie zur Verminderung des zeitlichen Aufwandes sind Streitigkeiten des Privatrechts vorrangig von Schlichtungsstellen abzuhandeln. An Gebühren für diese Dienstleistung könnten pro Fall € 100.- angedacht werden.
 
33. Die Rechtsnormen sind so zu formulieren, dass sie für den Bürger verständlich sind und keiner Auslegung durch Anwälte bedürfen. Vor den Gerichten besteht kein Anwaltszwang. Es kann jedoch eine anwaltliche Vertretung unterstützend in Anspruch genommen werden.
 
34. Für die Beratung in Rechtsproblemen werden durch die öffentlichen Haushalte zu finanzierende kommunale Rechtsbüros eingerichtet, die vor einem gerichtlichen Verfahren kostenfrei zu konsultieren sind. Um unangebrachten Inanspruchnahmen vorzubeugen, ist jeweils eine gering bemessene Rechtspraxisgebühr zu entrichten.
 
35. Ein Klageantrag bei einem Gericht bedarf einer vorherigen Vorklärung bei einem der kommunalen Rechtsbüros, dessen Stellungnahme beizufügen ist. Wird in dieser die Aussicht auf Erfolg negativ beurteilt, kann die Klage vom Gericht abgewiesen werden.

 

  Verteidigung oben
 

 
36. Die Organisation einer Verteidigungsarmee basiert auf einer kleinen, schlagkräftigen Berufsarmee (250.000 Mann).
 
37. Alle ausländischen Militärstützpunkte auf deutschem Boden werden geschlossen und von den dort befindlichen fremden Einheiten samt ihrer Bewaffnung geräumt. Dies geschieht im Gegenzug ebenfalls bei allen deutschen Stationierungen im Ausland - jeder deutsche Soldat kehrt gleichfalls in sein Heimatland zurück.

 

  Energie oben
 

 
38. Die Energieerzeugung ist auf den Einsatz regenerativer Substanzen auszurichten. Fossile Ressourcen wie Erdöl, Erdgas und Kohle dienen künftig ausschließlich als chemische Grundstoffe. Wir lehnen Atomenergie ab.
 
39. Für die künftige Energieerzeugung sind alternative Methoden zu erforschen. Dazu gehört auch die Umwandlung der uns umgebenden Raumenergie (Konverter) in Elektro- und Antriebsenergie. Die D-BÜ unterstützt und legt die Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte auf alternative Energiekonzepte.

 

  Freiheit und Wahrhaftigkeit der Information - Medien oben
 

 
40. Absolute Informationsfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung wird ohne jede Einschränkung gewährleistet. Die Verbreitung wissentlich täuschender, falscher oder verfälschter Nachrichten ist nicht gestattet und wird geahndet.
 
41. Öffentlich-rechtliches Fernsehen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk sind kostenfrei. Fernsehen und Rundfunk werden verstärkt dazu genutzt, die geistige Beweglichkeit der Bürger zu fördern. Das Angebot umfasst Themen, die zur Entwicklung der Persönlichkeit der Bürger beitragen. Öffentlich-rechtliches Fernsehen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk sind frei von Werbung.

 

  Landwirtschaft oben
 

 
42. Es ist sinnvoll, sicherzustellen, dass Deutschland weitestgehend von Nahrungsmitteln aus dem Ausland unabhängig wird, um in einem Krisenfall die Ernährung des Volkes fundiert sicherzustellen.
Der Wiederaufbau einer unabhängigen deutschen Landwirtschaft, verbunden mit einer hohen Wertschätzung des Bauernstandes als Ernährungsbasis der Nation, ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Politik.

 

  Gesundheit und Medizin oben
 

 
43. Das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist ein verfassungsverbrieftes Grundrecht - jede Beeinträchtigung durch kommerzielle Interessen ist untersagt.
 
44. Die medizinische Versorgung ist für die Mitbürger grundsätzlich kostenlos, ausgenommen bei Sonderrisiken wie durch Leistungssport oder gefährliche Freizeitaktivitäten. Diese sind gesondert privat abzusichern.
 
45. Im Vordergrund von Diagnose und Therapie steht der ganzheitliche Behandlungscharakter. Allopathisch-pharmazeutische Medikamente sind weitgehend durch Naturheilprodukte und die Anwendung alternativer und biologischer Heilmethoden zu ersetzen. Im Focus steht für uns die Präventionsmedizin. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird - im Gegensatz zum derzeitigen Programm, wo solche wichtigen Erkenntnisse zugunsten der Pharmaindustrie verschwiegen werden - über diese medizinischen Möglichkeiten ausführlich informiert werden.
 
46. Lebensmittel dürfen nur, soweit sie nicht naturbelassen bleiben können, mit garantiert unschädlichen Zusatzstoffen hergestellt werden. Bei der Zulassung dieser Zusatzstoffe sind hohe Maßstäbe anzulegen.
 
47. Als einen wesentlichen Faktor für die Volksgesundheit sehen wir die Einführung einer Ampelkennzeichnung für Lebensmittel.
 
48. Neue Techniken, wie im Bereich der drahtlosen Kommunikation und der Energie, dürfen erst eingesetzt werden, wenn ihre Ungefährlichkeit zweifelsfrei erwiesen ist. Die Beweislast liegt beim kommerziellen Betreiber.

 

  Schutz der Deutschen Sprache oben
 

 
49. Die deutsche Sprache ist Staatssprache. Die bundesdeutsch verhängte "Rechtschreibreform" wird annulliert und ist nicht mehr anzuwenden. Neuauflagen von Schriftwerken sind auf den ursprünglichen Stand der Rechtschreibung umzustellen.

 

  Natur- und Tierschutz oben
 

 
50. Für alle angewandten Technologien, die durch Verfahren oder entstehende Verfahrensprodukte die Natur tangieren, ist vor industrieller Nutzung der Nachweis einer naturfreundlichen Entsorgung zu führen.
 
51. Tiere sind Geschöpfe, die Leiden und Schmerz wie der Mensch fühlen. Tierversuche sind nur in Ausnahmefällen anzustreben und bedürfen einer staatlichen Genehmigung. Patente für Tiere und Pflanzen werden nicht zugelassen.
 
52. Tiere sind nur unter naturnahen Bedingungen zu halten. Massentierhaltung ist untersagt.
 
53. Tiertransporte sind auf ein Minimum zu beschränken und dürfen zu keinerlei Beeinträchtigung des Gesamtzustandes (wie z.B. Stress, Hunger, Durst) führen. Das dominierende Prinzip, Nahrungsmittel primär in der unmittelbaren Region zu verbrauchen, macht Tiertransporte ohnehin größtenteils überflüssig. Ansonsten ist dem Transport von Schlachterzeugnissen der Vorrang zu geben.

 

  Verkehrs- und Postwesen, kommunale Einrichtungen oben
 

 
54. Dem Staat obliegt die Pflicht, eine optimale öffentliche Infrastruktur für einen reibungslosen Ablauf des öffentlichen Lebens sicherzustellen, die keineswegs auf die Erzielung von kommerziellem Gewinn ausgerichtet sein darf. Dies betrifft insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und Postdienstleistungen, Elektrizitätswerke, Wasserwerke, Müllentsorgungsanlagen etc., die - langzeitig aus Steuermitteln der Bürger aufgebaut und entwickelt - privatisiert worden sind. Sie werden deshalb in die Hände von Staat und Kommunen zurückgeführt. Ein Beamtenstatus wird für die Leitungsebenen gewährt, kann aber bei Versagen durch eine zu bildende Schiedsstelle aberkannt werden.
 
55. Jedem Bürger wird seitens der Ämter Hilfsbereitschaft hinsichtlich der ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen sowie Freundlichkeit garantiert. Beamte sind als Staatsbedienstete dem Bürger verpflichtet und sind nicht berechtigt, dies anders herum darzustellen. Die Zuständigkeiten der Ämter und ihrer Sachbearbeiter werden dabei klar und unmissverständlich verteilt, sodass Kompetenzen keine Auslegungssache darstellen und Verantwortlichkeiten nicht lange geprüft werden müssen.

 

  Ausländer und Asylanten oben
 

 
56. Deutschland heißt alle ausländischen Besucher auch als zeitweise Touristen willkommen, sofern sie die inländischen Gesetze und Bräuche achten und respektieren. Alle Länder gelten als Ausland. Ausnahmen sind nur Länder, welche eine Partnerschaft mit Deutschland haben und auch ein Grundeinkommen in ähnlicher wirtschaftlicher Höhe anbieten. Die Zuwanderung von Ausländern wird auf eine festzulegende Zahl im Jahr begrenzt. Bevorzugt werden nach drei Kriterien: Asylbewerber nach Genfer Flüchtlingskonvention, Familienzusammenführung oder familiäre Lebensgemeinschaften mit hier lebenden deutschen Staatsbürgern und Hochqualifizierte. Alle anderen unterliegen dem Auslosungsverfahren. Für alle hier legal Lebenden gibt es ein BGE (Ausnahmen sind Studenten nach Artikel 26). Für die Studenten kann ein Bafög bis zur Höhe des BGE als Unterstützung gewährt werden. Die Rückzahlung wird anteilmäßig erlassen, wenn diese danach bis 5 Jahre hier qualifiziert arbeiten. Um eine alleine dem BGE zugeordnete Übersiedlung nach Deutschland zu verhindern, werden alle, die 5 Jahre vor der Einführung des BGE eingewandert sind, einer nachträglichen Überprüfung gemäß der Kriterien für eine Bevorzugung unterworfen. Asylgesetz nach Genfer Flüchtlingskonvention: - soziale Leistungen für Asylbewerber werden durch ein Asylleistungsgesetz geregelt.
 
57. Arbeitserlaubnisse werden restriktiv entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen erteilt und sind stets zeitlich befristet. Nach Ablauf ist Deutschland wieder zu verlassen.
 
58. Eine Einbürgerung bzw. ein Daueraufenthalt kann in Verbindung mit einer Eheschließung erfolgen. Diese erlischt jedoch bei grobkriminellem Verhalten. Bei missbräuchlicher Erlangung durch Abschluss einer Scheinehe wird der ausländische Partner ausgewiesen und der deutsche einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt.
 
59. Jeder Ausländer, der zum Zeitpunkt der Einführung der Grundsätze im Land lebt (egal ob 1 Tag oder xx-Jahre), kann in der BRD bleiben. Allerdings hat er sich nach Ablauf einer bestimmten Frist zu entscheiden, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen oder nicht. Bei einer Entscheidung gegen die deutsche Staatsbürgerschaft nach Ablauf dieser Frist wird eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt. Diese kann bis zu dreimal (je 1 Jahr) vergeben werden. In dieser Zeit wird das BGE gestaffelt vergütet (1. Jahr 50%, 2. Jahr 65%, 3. Jahr 80%). Nach Ablauf des 3. Jahres hat er letztmalig die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu beantragen oder er hat das Land zu verlassen. Familien werden nur zusammengeführt, welche im 1. Grade verwandt sind und ebenfalls bereit sind, die Staatsbürgerschaft anzuerkennen. Die deutsche Sprache muss in dieser Zeit nachprüfbar erlernt werden (Wort und Schrift).
 
60. Asyl kann bei politischer Verfolgung gewährt werden, unterliegt aber einer zeitlichen Begrenzung und kann in begründeten Fällen jeweils verlängert werden. Die Gesamtzahl der in Deutschland sich aufhaltenden Asylanten wird zahlenmäßig begrenzt. Nach Wegfall der Asylursache ist Deutschland innerhalb einer vorgegebenen Frist wieder zu verlassen. Alle derzeitigen Asylanten sind nach diesen Grundsätzen zu überprüfen, und es ist neu über eine Asylgewährung zu entscheiden.
 
61. Illegaler Aufenthalt von Ausländern in Deutschland ist ein Straftatbestand und wird geahndet. Die strafrechtliche Verfolgung umfasst hierbei auch Personen, die diesen illegalen Aufenthalt unterstützt und ermöglicht haben. Dies betrifft auch einen Verbleib nach Ablauf einer Arbeitserlaubnis oder Asylgewährung.
 
(1)

 

oben
 
Startseite D-BÜ
 
©  Parteienlexikon.de