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D-BÜ
Demokratische Bürgerbewegung Parteiprogramm |
 
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"Die Zukunft Deutschlands nach Schweizer Vorbild unter Einbindung von
natürlicher Wirtschaftsordnung und bedingungslosem Grundeinkommen“
 
Präambel
 
Auf deutschem Boden geht seit Jahrzehnten ein sich stetig beschleunigender
Niedergang in der Geisteskultur, Bildung, Wirtschaft, Sozialwesen, in Tier- und
Umweltschutz, im Gesundheitswesen und in dem stetig steigenden
Energieverbrauch vor sich.
 
Alle gegenwärtigen politischen Gruppierungen gehen hierbei von dem
grundsätzlichen Irrtum aus, dieser gravierende Niedergang ließe sich mit
korrigierenden Einzel- oder Komplexmaßnahmen stoppen. Sie verkennen dabei,
dass dies vor allem eine zwangsläufige Folge der allgemeinen politischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist. Ein Stopp und eine Umkehr dieses
Ablaufes sind deshalb nur durch eine grundlegende Veränderung in allen oben
genannten Bereichen möglich.
 
Der jetzige politische Rahmen wird nicht zuletzt durch das geltende Grundgesetz
(GG) vorgegeben, das als provisorisches politisches Organisationsinstrument der
Nachkriegsordnung entstand, dessen Grundsätze von den alliierten
Siegermächten vorgegeben wurden und einer alliierten Genehmigung
unterworfen waren. Dabei achtete der damalige "Parlamentarische Rat" darauf,
dass dieses GG nicht den Rang einer deutschen Verfassung erhielt, die erst nach
voll zurückerhaltener deutscher Souveränität vom Volke in einer freien
Volksabstimmung zu beschließen und bestätigen sei.
 
Dies ist bekanntlich bis heute nicht erfolgt und weiterhin als Forderung im Art.
146 GG verankert.
 
Eine solche ausstehende und vorgesehene Verfassung wird nicht in allen
Bereichen mit dem jetzigen GG übereinstimmen, sondern kann letztlich sogar
eine andere politische Ordnung wie z.B. eine Basisdemokratie gemäß der
Schweizer Tradition beinhalten.
 
Unsere D-BÜ-Partei hat deshalb das Ziel, den gesamtpolitischen Rahmen auf
dem Boden der jetzigen BRD zu verändern, und zwar zu Verhältnissen, die dem
Wohle aller Einwohner Deutschlands dienen. Demokratie heißt nichts anderes, als
dass der Wille der Mehrheit zu gelten hat.
 
Hierzu ist es ratsam, sich keinen neuen politischen Experimenten auszusetzen,
sondern zu prüfen, ob es nicht ein politisches internationales Vorbild gibt, das
sich geschichtlich bewährt hat: eine wahrhaftige Demokratie mit einem
tatsächlichen Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger mit einer international
anerkannten humanistischen Grundhaltung; die politische Ordnung eines Landes,
das nie in Kriege verwickelt war und seinen Bürgern einen stetigen und
unangefochtenen Wohlstand sicherte. Eine solche politische Ordnung und einen
solchen Staat gibt es tatsächlich: die Schweiz.
 
So besteht die Zielstellung der Partei in einer Umstellung auf politisch gesehen
Schweizer Verhältnisse unter Einbezug wesentlicher Neuerungen wie:
 
* Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens mit Kulturminimum für alle
Bewohner Deutschlands. Unser Ziel: Das BGE sollte für jeden Erwachsenen so
hoch sein, dass er sich auch ohne zusätzlichen Verdienst dazu entscheiden kann,
nicht arbeiten zu müssen und doch die Möglichkeit hat, am kulturellen Leben
teilzunehmen.
 
* Einführung der natürlichen Wirtschaftsordnung und Wegfall des unnatürlichen
Zinssystems
 
* Einführung einer neuen Bildungsordnung sowie einem System der freien
Schulen
 
* Einführung eines verbesserten, natürlichen Gesundheitssystems
 
* Einführung einer zukunftsfähigen Energie- und Umweltpolitik
 
Eine solche Veränderung auf deutschem Boden wird mit großen
Herausforderungen verbunden sein.
 
* Ein Verbleiben Deutschlands in der EU, wie sie jetzt besteht, ist nicht mit den
von uns gewünschten Änderungen möglich. Allerdings ist eine lose Integration
oder Zusammenarbeit mit allen anderen Ländern weiterhin angestrebt. Ein neues
Bündnis oder Veränderung der EU-Vorgaben mit Ländern, die ein
Grundeinkommen und andere elementare Werte unseres Parteiprogramms
aufnehmen, ist für die Zukunft gewünscht.
 
* Das würde ein Europa souveräner Länder bedeuten, die zum gegenseitigen
Vorteil zusammenwirken und Handel treiben, aber das in voller Eigenständigkeit
und ohne jede zentrale Bestimmung.
 
*Wegen der Veränderung des Geld- und Zinssystems ist eine den Veränderungen
angepasste Währung nötig. Diese Währung kann eine „Gemeinschaftliche“ mit
anderen Ländern sein, sofern die Rahmenbedingungen übereinstimmen.
 
*Weiterhin ist es erforderlich, die Geisteskultur zu fördern, um die geistige
Beweglichkeit des Volkes zu unterstützen.
 
* Förderung der Kunst und des Geistes als Ausgleich zur Konsum- und
Unterhaltungsgesellschaft
 
* Förderung von persönlichem Verantwortungsbewusstsein, insbesondere
gegenüber der Gemeinschaft
 
* Förderung von Zuverlässigkeit, von Humanität, von Achtung des Lebens als
solchem und der Natur
 
Das heißt also insgesamt eine Übernahme des geschichtlich bewährten
grundsätzlichen politischen Rahmens der Schweiz: von humanitärer
Grundhaltung, strikter Neutralität bei dennoch gegebener Verteidigungsfähigkeit.
Dieser Rahmen ist nun für unser Land mit konkreten landesspezifischen
Regelungen - wie nachstehend - auszufüllen.
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1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
 
2. Alle von den Vereinten Nationen definierten Menschenrechte sind unser Ideal
und unsere Verpflichtung.
 
3. Jegliche Politik dient dem Wohle der gesamten Bevölkerung.
 
4. Politik für den Bürger kann nur erfolgreich sein, wenn sie zielorientiert erfolgt.
Das ist in einer globalisierten Struktur ausgeschlossen und nur im
überschaubaren Rahmen einer Nation und einer nationalen Wirtschaft möglich.
Dies erfordert deshalb eine alternativlose Rückkehr zum souveränen
Nationalstaat.
 
5. Ein geeintes Europa kann nur ein Europa souveräner Länder sein, auf der
Basis des Handels zum gegenseitigen Vorteil, in Frieden, mit freundschaftlichen
Beziehungen und Koexistenz.
 
6. Deutschland strebt nach einem neutralen Status gemäß Schweizer Vorbild und
will keinerlei Vormachtstellung erlangen. Es lehnt es daher ab, in irgendwelche
internationalen Bündnisse und Konflikte verwickelt zu werden und nimmt
lediglich für sich in Anspruch, eine eigene nationale politische wie wirtschaftliche
und finanzielle Entwicklung ohne jegliche äußere Störaktivitäten vollziehen zu
können und hierbei lediglich dem Wohlergehen der eigenen Bürger verpflichtet zu
sein.
 
7. Wir achten die Schöpfung, alle Lebewesen und die Natur. Das bedeutet eine
ausschließliche nichtkommerzielle Forschung in der Gentechnik zum Wohle der
Menschen (Medizin).
 
8. Unser Deutschland achtet das internationale Völkerrecht. Hierbei ist jedoch
eine künftige deutsche Mitgliedschaft in internationalen Vertragswerken zu
beenden, soweit diese auf einer Verpflichtung beruhen, andere Völker
auszubeuten, auszugrenzen oder deren Länder zu besetzen.
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9. In einem Zeitraum von 4 Jahren ist eine Volksabstimmung durchzuführen, um
durch das Volk selbst zu bestimmen, unter welcher Regierungsform es zukünftig
leben will. Hierbei wird die D-BÜ sich für eine politische Basisdemokratie nach
Schweizer Vorbild einsetzen, die von einem direkt vom Volke gewählten
Bundespräsidenten geführt wird. Dieser stellt seine Regierung eigenständig aus
renommierten Fachleuten der einzelnen Ressorts zusammen, ohne
Berücksichtigung irgendwelcher Parteizugehörigkeit.
 
10. In Folge ist eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die auf der
Basis des Ergebnisses der Volksabstimmung eine Verfassung ausarbeitet und
diese erneut dem Volke in geheimer Abstimmung zur Bestätigung vorlegt. Ziel ist
hierbei die Etablierung einer Basisdemokratie gemäß Schweizer Vorbild mit allen
zugehörigen Elementen.
 
11. Die Regierungsebene der Länder wird analog den Schweizer Kantonen
gestaltet.
 
12. Politische Parteien stehen wie der Präsident in Wahlen für den Deutschen
Bundestag an.
Der Deutsche Bundestag, vertreten durch seine gewählten Mitglieder,
ist das wichtigste auszuübende Verfassungsorgan. Er ist daher wie das Volk bei
zu verabschiedenden Gesetzen und Beschlüssen zu befragen. Es ist immer eine
Abstimmung erforderlich.
Abgeordnete der einzelnen Parteien haben im Bundestag gleiches Stimmrecht,
aber haben nicht mehr die alleinige Legitimation für Verabschiedung von
Gesetzen und Beschlüssen.
Der Bundestag wird so zum Organ der Ausübung und Wächter direkter
Demokratie. Abgeordnete des deutschen Bundestages sind einzig
wahrheitsgetreu dem Volk verpflichtet. Lobbyismus für einzelne
Interessengruppen steht gegen dieses Prinzip und ist daher ein Straftatbestand.
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13. Deutschland kehrt zu einer eigenen Währung zurück, sofern kein anderes
Land eine Währung verwendet, welche unseren Vorgaben entspricht (siehe Punkt
17). Gegen eine Verwendung des Euros als europäische Verrechnungsbasis ist
nichts einzuwenden sowie in Geldform als touristisches Zahlungsmittel. Die
Umtauschkurse zu den nationalen Währungen sind entsprechend den jeweiligen
nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten frei anpassbar.
 
14. Das bisher geltende Zinssystem ist die Ursache zyklischer Finanz- und
Wirtschaftskrisen und muss überwunden werden. Banken werden für einen Kredit
lediglich eine Bearbeitungsmarge berechnen, um ihre Kosten zu decken.
 
15. Durch den Wegfall des Zinssystems werden die hierdurch verursachte
jährliche Inflationsrate eliminiert und stabile, erheblich niedrigere Preise,
wertbeständige Sparguthaben und Einkünfte gesichert. Weiterhin wird das für die
Erwirtschaftung der jährlichen Zinsbelastung erforderliche, bisher unverzichtbare
Wirtschaftswachstum überflüssig - es braucht künftig nur eine gleichbleibende
Produktmenge hergestellt zu werden, da der allgemeine Verbrauch gesichert und
bereits mehr als nur abgedeckt ist.
 
16. Die Herausgabe der Banknoten erfolgt von staatlicher Hand. Die Deckung ist
durch die Gesamtheit der im Landesgebiet produzierten Güter und
Dienstleistungen gegeben und gekoppelt an die Anzahl der in Deutschland
lebenden Personen.
 
17. Der Geldumlauf wird durch eine Umlaufgebühr (Abschmelzung) gesichert,
dem alle im Umlauf befindlichen Geldmittel und Girokonten, letztere soweit sie
eine festzulegende Obergrenze übersteigen, unterliegen.
 
18. Geldscheine werden als öffentliches Zahlungsmittel in verschiedenen Serien
herausgegeben, die zu unbestimmten Zeitpunkten zum Umtausch bzw. zur
Verlängerung aufgerufen werden. Hierbei ist eine festzulegende Umtausch- bzw.
Verlängerungsgebühr zu entrichten. Wir streben eine Instanz in öffentlicher Hand
zur Geldschöpfung und zur Steuerung der Geldströme an, die sog. Monetative.
 
19. Es werden keine neuen Schulden im Ausland gemacht. Da die
Geldschöpfung in Händen der Regierung liegt, ist es auch nicht nötig, Zinsen für
den eigenen Geldbedarf der BRD zu zahlen. Durch die Einführung des neuen
Geldsystems sind Kredite zu den jetzt geltenden Konditionen auch nicht nötig.
Bisher angelaufene Kredite werden aus den Exporterlösen der BRD vorrangig
behandelt. Mit allen Ländern, welche auch ein Geldsystem analog zu unserem
gewünschten einführen, werden neue Verhandlungen über Zinsen geführt. Es ist
angedacht, in solchen Fällen auf jegliche Zinsansprüche als auch auf Zahlungen
im gegenseitigen Einvernehmen zu verzichten.
 
20. Es wird ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger eingeführt.
Unser Ziel: 1.500 €. Dieses bedingungslose Grundeinkommen gilt für
Erwachsene und für Kinder. Das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt die
bisherigen Sozialtransfers und ermöglicht neben einer Grundversorgung an
Wohnung, Lebensmitteln, Heizung und Elektrizität auch ein Kulturminimum.
- Bei Kindern gestaltet sich das BGE so, dass die Kinder 1 – 3 50% eines
Erwachsenen erhalten. Ab dem vierten sowie jedem weiteren Kind werden keine
Zahlungen mehr geleistet.
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21. Das Grundeinkommen und die Bodenpacht verschaffen den
Familienmitgliedern die Chance auf ein Eigenheim im Generationenmodell. Das
zusätzliche Einkommen durch Arbeit eines oder mehrerer Familienmitglieder
ermöglicht den Familien ein höheres Maß an Lebensqualität und persönlicher
Entwicklung als bisher. Im Zeitalter der elektronischen Kommunikation verlieren
Ballungsgebiete ihre bisherige Bedeutung.
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22. Grund und Boden kann nur noch an den Staat verkauft werden. Dieser
verpachtet den Boden nach gerechtem regionalem Schlüssel an die Bürger.
Niemand muss seinen Besitz verkaufen.
 
23. Weiterverpachtung sowie Abschluss von Nutzungsverträgen durch den Nutzer
an Dritte sind ausgeschlossen.
 
24. Entnahme von Rohstoffen aus dem Boden unterliegen einer Besteuerung
(Ausnahme: Lebensmittel). Auch die Verschmutzung von Boden wird mit einer
Steuer bedacht.
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25. Außer grundsätzlichem und speziellem Wissen haben die
Bildungseinrichtungen die Jugend zu Achtung und Wertschätzung von Natur und
Umwelt und zu selbstständig und kritisch denkenden Menschen zu erziehen. Dies
schließt insbesondere die Aufklärung und die Öffnung für geistig-spirituelle Werte
und eine humanistische Grundhaltung mit ein. Es wird zusätzlich das System
"Freie Schule" eingeführt. Hier wird den Kindern kein Wissen aufgezwungen,
sondern den Kindern wird die Chance gegeben, sich frei nach deren Neigungen
und gemäß den mitgebrachten Fähigkeiten zu entwickeln.
 
26. Kindergärten, Schulen und Universitäten müssen grundsätzlich kostenlos in
Anspruch genommen werden können. Vorher nicht hier (mind. 5 Jahre) lebende
ausländische Studenten zahlen Studiengebühren. Diese werden erstattet, sofern
sie nach dem Studium das erlernte Wissen in Deutschland konstruktiv einsetzen,
da sie sonst nicht zum zu finanzierenden Sozialprodukt beitragen, ebenso
inländische Studenten bei Überziehung der Regelstudienzeit, wobei diese neu zu
berechnen ist!
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27. Die Einführung der Bodensteuer (Pacht auf die genutzte Fläche) in
Kombination mit der Konsumsteuer ersetzt alle bisherigen Steuern. Die
Finanzierung der Staatsausgaben erfolgt durch Bodensteuer, Konsumsteuer,
Umweltsteuer und Geldabschmelzung (Umlauf).
 
28. Durch diese Steuerreform bzw. Wegfall der Unternehmensbesteuerungen
wird es deutschen Betrieben ermöglicht, ihre Stand- und Produktionsorte in
Deutschland aufrecht zu erhalten.
 
29. Das Steuer- und Abgabensystem ist so zu vereinfachen, dass jeder
Bürger/Betrieb Steuererklärungen selbst auszufertigen vermag.
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30. Die deutsche Regierung wird darauf hinwirken, dass die Verbreitung
bewusster Falschinformationen und/oder unberechtigte Verunglimpfung eines
Volkes/Staates in Vorbereitung der beabsichtigten Auslösung eines Krieges als
Kriegsverbrechen in das Völkerrecht aufgenommen wird und entsprechend zu
ahnden ist.
 
31. Der Staat setzt für die Bürger das Recht in Form von Rechtsnormen. Er hat
zu gewährleisten, dass der Bürger dieses verbriefte Recht auch erhält,
unabhängig von materiellen Voraussetzungen.
 
32. Die Inanspruchnahme jeglichen Rechtsschutzes (Schlichtungsstellen,
Gerichte, Rechtsanwälte) ist deshalb für die Menschen, deren Gerichtsbarkeit
dem deutschen Recht unterliegt, kostenfrei und wird - wie der Schutz durch die
Polizei - aus öffentlichen Mitteln finanziert. Aus Kostengründen sowie zur
Verminderung des zeitlichen Aufwandes sind Streitigkeiten des Privatrechts
vorrangig von Schlichtungsstellen abzuhandeln. An Gebühren für diese
Dienstleistung könnten pro Fall € 100.- angedacht werden.
 
33. Die Rechtsnormen sind so zu formulieren, dass sie für den Bürger
verständlich sind und keiner Auslegung durch Anwälte bedürfen. Vor den
Gerichten besteht kein Anwaltszwang. Es kann jedoch eine anwaltliche
Vertretung unterstützend in Anspruch genommen werden.
 
34. Für die Beratung in Rechtsproblemen werden durch die öffentlichen
Haushalte zu finanzierende kommunale Rechtsbüros eingerichtet, die vor einem
gerichtlichen Verfahren kostenfrei zu konsultieren sind. Um unangebrachten
Inanspruchnahmen vorzubeugen, ist jeweils eine gering bemessene
Rechtspraxisgebühr zu entrichten.
 
35. Ein Klageantrag bei einem Gericht bedarf einer vorherigen Vorklärung bei
einem der kommunalen Rechtsbüros, dessen Stellungnahme beizufügen ist. Wird
in dieser die Aussicht auf Erfolg negativ beurteilt, kann die Klage vom Gericht
abgewiesen werden.
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36. Die Organisation einer Verteidigungsarmee basiert auf einer kleinen,
schlagkräftigen Berufsarmee (250.000 Mann).
 
37. Alle ausländischen Militärstützpunkte auf deutschem Boden werden
geschlossen und von den dort befindlichen fremden Einheiten samt ihrer
Bewaffnung geräumt. Dies geschieht im Gegenzug ebenfalls bei allen deutschen
Stationierungen im Ausland - jeder deutsche Soldat kehrt gleichfalls in sein
Heimatland zurück.
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38. Die Energieerzeugung ist auf den Einsatz regenerativer Substanzen
auszurichten. Fossile Ressourcen wie Erdöl, Erdgas und Kohle dienen künftig
ausschließlich als chemische Grundstoffe. Wir lehnen Atomenergie ab.
 
39. Für die künftige Energieerzeugung sind alternative Methoden zu erforschen.
Dazu gehört auch die Umwandlung der uns umgebenden Raumenergie
(Konverter) in Elektro- und Antriebsenergie. Die D-BÜ unterstützt und legt die
Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte auf alternative Energiekonzepte.
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40. Absolute Informationsfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung wird ohne
jede Einschränkung gewährleistet. Die Verbreitung wissentlich täuschender,
falscher oder verfälschter Nachrichten ist nicht gestattet und wird geahndet.
 
41. Öffentlich-rechtliches Fernsehen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk sind
kostenfrei. Fernsehen und Rundfunk werden verstärkt dazu genutzt, die geistige
Beweglichkeit der Bürger zu fördern. Das Angebot umfasst Themen, die zur
Entwicklung der Persönlichkeit der Bürger beitragen. Öffentlich-rechtliches
Fernsehen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk sind frei von Werbung.
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42. Es ist sinnvoll, sicherzustellen, dass Deutschland weitestgehend von
Nahrungsmitteln aus dem Ausland unabhängig wird, um in einem Krisenfall die
Ernährung des Volkes fundiert sicherzustellen.
Der Wiederaufbau einer unabhängigen deutschen Landwirtschaft, verbunden mit
einer hohen Wertschätzung des Bauernstandes als Ernährungsbasis der Nation,
ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Politik.
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43. Das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist ein
verfassungsverbrieftes Grundrecht - jede Beeinträchtigung durch kommerzielle
Interessen ist untersagt.
 
44. Die medizinische Versorgung ist für die Mitbürger grundsätzlich kostenlos,
ausgenommen bei Sonderrisiken wie durch Leistungssport oder gefährliche
Freizeitaktivitäten. Diese sind gesondert privat abzusichern.
 
45. Im Vordergrund von Diagnose und Therapie steht der ganzheitliche
Behandlungscharakter. Allopathisch-pharmazeutische Medikamente sind
weitgehend durch Naturheilprodukte und die Anwendung alternativer und
biologischer Heilmethoden zu ersetzen. Im Focus steht für uns die
Präventionsmedizin. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird - im Gegensatz
zum derzeitigen Programm, wo solche wichtigen Erkenntnisse zugunsten der
Pharmaindustrie verschwiegen werden - über diese medizinischen Möglichkeiten
ausführlich informiert werden.
 
46. Lebensmittel dürfen nur, soweit sie nicht naturbelassen bleiben können, mit
garantiert unschädlichen Zusatzstoffen hergestellt werden. Bei der Zulassung
dieser Zusatzstoffe sind hohe Maßstäbe anzulegen.
 
47. Als einen wesentlichen Faktor für die Volksgesundheit sehen wir die
Einführung einer Ampelkennzeichnung für Lebensmittel.
 
48. Neue Techniken, wie im Bereich der drahtlosen Kommunikation und der
Energie, dürfen erst eingesetzt werden, wenn ihre Ungefährlichkeit zweifelsfrei
erwiesen ist. Die Beweislast liegt beim kommerziellen Betreiber.
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49. Die deutsche Sprache ist Staatssprache. Die bundesdeutsch verhängte
"Rechtschreibreform" wird annulliert und ist nicht mehr anzuwenden.
Neuauflagen von Schriftwerken sind auf den ursprünglichen Stand der
Rechtschreibung umzustellen.
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50. Für alle angewandten Technologien, die durch Verfahren oder entstehende
Verfahrensprodukte die Natur tangieren, ist vor industrieller Nutzung der
Nachweis einer naturfreundlichen Entsorgung zu führen.
 
51. Tiere sind Geschöpfe, die Leiden und Schmerz wie der Mensch fühlen.
Tierversuche sind nur in Ausnahmefällen anzustreben und bedürfen einer
staatlichen Genehmigung. Patente für Tiere und Pflanzen werden nicht
zugelassen.
 
52. Tiere sind nur unter naturnahen Bedingungen zu halten. Massentierhaltung
ist untersagt.
 
53. Tiertransporte sind auf ein Minimum zu beschränken und dürfen zu keinerlei
Beeinträchtigung des Gesamtzustandes (wie z.B. Stress, Hunger, Durst) führen.
Das dominierende Prinzip, Nahrungsmittel primär in der unmittelbaren Region zu
verbrauchen, macht Tiertransporte ohnehin größtenteils überflüssig. Ansonsten
ist dem Transport von Schlachterzeugnissen der Vorrang zu geben.
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54. Dem Staat obliegt die Pflicht, eine optimale öffentliche Infrastruktur für einen
reibungslosen Ablauf des öffentlichen Lebens sicherzustellen, die keineswegs auf
die Erzielung von kommerziellem Gewinn ausgerichtet sein darf. Dies betrifft
insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und Postdienstleistungen,
Elektrizitätswerke, Wasserwerke, Müllentsorgungsanlagen etc., die - langzeitig
aus Steuermitteln der Bürger aufgebaut und entwickelt - privatisiert worden sind.
Sie werden deshalb in die Hände von Staat und Kommunen zurückgeführt. Ein
Beamtenstatus wird für die Leitungsebenen gewährt, kann aber bei Versagen
durch eine zu bildende Schiedsstelle aberkannt werden.
 
55. Jedem Bürger wird seitens der Ämter Hilfsbereitschaft hinsichtlich der ihnen
übertragenen Aufgaben und Funktionen sowie Freundlichkeit garantiert. Beamte
sind als Staatsbedienstete dem Bürger verpflichtet und sind nicht berechtigt, dies
anders herum darzustellen. Die Zuständigkeiten der Ämter und ihrer
Sachbearbeiter werden dabei klar und unmissverständlich verteilt, sodass
Kompetenzen keine Auslegungssache darstellen und Verantwortlichkeiten nicht
lange geprüft werden müssen.
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56. Deutschland heißt alle ausländischen Besucher auch als zeitweise Touristen
willkommen, sofern sie die inländischen Gesetze und Bräuche achten und
respektieren. Alle Länder gelten als Ausland. Ausnahmen sind nur Länder, welche
eine Partnerschaft mit Deutschland haben und auch ein Grundeinkommen in
ähnlicher wirtschaftlicher Höhe anbieten.
Die Zuwanderung von Ausländern wird auf eine festzulegende Zahl im Jahr
begrenzt.
Bevorzugt werden nach drei Kriterien: Asylbewerber nach Genfer
Flüchtlingskonvention, Familienzusammenführung oder familiäre
Lebensgemeinschaften mit hier lebenden deutschen Staatsbürgern und
Hochqualifizierte. Alle anderen unterliegen dem Auslosungsverfahren.
Für alle hier legal Lebenden gibt es ein BGE (Ausnahmen sind Studenten nach
Artikel 26). Für die Studenten kann ein Bafög bis zur Höhe des BGE als
Unterstützung gewährt werden. Die Rückzahlung wird anteilmäßig erlassen,
wenn diese danach bis 5 Jahre hier qualifiziert arbeiten.
Um eine alleine dem BGE zugeordnete Übersiedlung nach Deutschland zu
verhindern, werden alle, die 5 Jahre vor der Einführung des BGE eingewandert
sind, einer nachträglichen Überprüfung gemäß der Kriterien für eine Bevorzugung
unterworfen.
Asylgesetz nach Genfer Flüchtlingskonvention:
- soziale Leistungen für Asylbewerber werden durch ein Asylleistungsgesetz
geregelt.
 
57. Arbeitserlaubnisse werden restriktiv entsprechend den volkswirtschaftlichen
Erfordernissen erteilt und sind stets zeitlich befristet. Nach Ablauf ist Deutschland
wieder zu verlassen.
 
58. Eine Einbürgerung bzw. ein Daueraufenthalt kann in Verbindung mit einer
Eheschließung erfolgen. Diese erlischt jedoch bei grobkriminellem Verhalten. Bei
missbräuchlicher Erlangung durch Abschluss einer Scheinehe wird der
ausländische Partner ausgewiesen und der deutsche einer strafrechtlichen
Verfolgung ausgesetzt.
 
59. Jeder Ausländer, der zum Zeitpunkt der Einführung der Grundsätze im Land
lebt (egal ob 1 Tag oder xx-Jahre), kann in der BRD bleiben. Allerdings hat er
sich nach Ablauf einer bestimmten Frist zu entscheiden, die deutsche
Staatsbürgerschaft anzunehmen oder nicht. Bei einer Entscheidung gegen die
deutsche Staatsbürgerschaft nach Ablauf dieser Frist wird eine Aufenthalts- und
Arbeitsgenehmigung erteilt. Diese kann bis zu dreimal (je 1 Jahr) vergeben
werden. In dieser Zeit wird das BGE gestaffelt vergütet (1. Jahr 50%, 2. Jahr
65%, 3. Jahr 80%). Nach Ablauf des 3. Jahres hat er letztmalig die Möglichkeit,
die Staatsbürgerschaft zu beantragen oder er hat das Land zu verlassen.
Familien werden nur zusammengeführt, welche im 1. Grade verwandt sind und
ebenfalls bereit sind, die Staatsbürgerschaft anzuerkennen. Die deutsche
Sprache muss in dieser Zeit nachprüfbar erlernt werden (Wort und Schrift).
 
60. Asyl kann bei politischer Verfolgung gewährt werden, unterliegt aber einer
zeitlichen Begrenzung und kann in begründeten Fällen jeweils verlängert werden.
Die Gesamtzahl der in Deutschland sich aufhaltenden Asylanten wird
zahlenmäßig begrenzt. Nach Wegfall der Asylursache ist Deutschland innerhalb
einer vorgegebenen Frist wieder zu verlassen. Alle derzeitigen Asylanten sind
nach diesen Grundsätzen zu überprüfen, und es ist neu über eine Asylgewährung
zu entscheiden.
 
61. Illegaler Aufenthalt von Ausländern in Deutschland ist ein Straftatbestand
und wird geahndet. Die strafrechtliche Verfolgung umfasst hierbei auch
Personen, die diesen illegalen Aufenthalt unterstützt und ermöglicht haben. Dies
betrifft auch einen Verbleib nach Ablauf einer Arbeitserlaubnis oder
Asylgewährung.
 
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